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Versicherung zahlt ohne Unfall

Themenstarteram 19. Januar 2018 um 9:20

Moin Moin,

 

Ich soll einen Unfall mit Fahrerflucht begangen haben. Da ich nichts von einem Unfall weiß bin ich per Anwalt dagegen angegangen.

Das strafrechtliche Verfahren wurde wie erwartet eingestellt. Es gab ja schließlich auch keinen Unfall.

 

Nun hat dir Versicherung trotzdem beim Kläger eine zivilrechtliche Forderung beglichen.

 

Das Zivil und Strafrecht zwei Dinge sind ist mit durchaus bewusst. Doch nun entweder gab es einen Unfall oder eben nicht.

Da das Gericht (strafrechtlich) entschieden hat, dass es keinen gab sehe ich keinen Grund warum meine Versicherung gezahlt hat (und mich entsprechend erheblich hochgestuft hat).

 

Wie kann dies rechtens sein, wo das Gericht ja bereits entschieden hat, dass es keinen Unfall gab?

 

Danke!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ZXBiker schrieb am 19. Januar 2018 um 10:49:25 Uhr:

Laut Versicherung 500€.

Soll im September stattgefunden haben. Während lange nichts passiert ist hat mein Anwalt mir die Tage geschrieben, dass das Verfahren eingestellt wurde. Ich also zur Versicherung „Geld zurück und zurückstufen bitte“. Da sagte man mir, dass schon längst gezahlt wurde.

Details zum angeblichen Unfallhergang kenne ich nicht.

Deshalb bei der Versicherung mal konkrete Unterlagen anfordern.

Es muss ja kein Unfall = Zusammenstoß beider Fahrzeuge statt gefunden haben. Einfaches Beispiel: Du kommst aus einer Seitenstraße, deinetwegen muss jemand ausweichen, um einen Unfall zu vermeiden und kommt mit dem Rad an die Bordsteinkante. Reifen und Felge sind im Eimer, du bist weiter gefahren, weil du das Manöver des anderen nicht bemerkt hast.

Strafrechtliche Unfallflucht ist damit nicht gegeben, aber deine zivilrechtliche Haftung bleibt. Hat der andere entsprechende Zeugen (echte oder falsche), die seinen Sachverhalt bestätigen, bist du der Dumme.

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Zudem hätte dein Anwalt dich m.E. auch darauf hinweisen müssen das da noch was kommen könnte... . :o

Er ist der Fachmann. .. .

Zitat:

@HHH1961 schrieb am 19. Januar 2018 um 15:13:56 Uhr:

Ich empfinde das komisch und wäre als Versicherungsnehmer ziemlich stinkig. Magst Du den Namen der Versicherung kundtun?

Gemäß der AKB: A.1.1.4

" Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte Schadenersatzansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben."

Nachtrag:

Wenn ich von der Polizei oder Versicherung von einem "angeblichen Unfall" informiert werde, würde ich mich als erstes erkundigen, was passiert sein soll und nicht unaufgefordert schreiben, dass es keinen Unfall gab.

Themenstarteram 19. Januar 2018 um 14:44

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 19. Januar 2018 um 15:25:32 Uhr:

... Ich würde deshalb auf jeden Fall erstmal ein ernstes Gespräch mit der Versicherung führen.

Für einige Versicherungen ist die Kündigungsfrist wohl vorbei.....

Aber dazu gibt's Wiedervorlagen:D

Ach spätestens zum Jahresende kann ich auch die letzte kündigen. Wenn die ein oder andere halt noch ein paar Tage läuft, dann ist das so. Aber spätestens zu 2019 sind alle weg, wenn man sich dort nicht kulanter zeigt.

Aber wie gesagt mal abwarten.

Themenstarteram 19. Januar 2018 um 14:45

Aber trotzdem wiederhole ich mal meine Frage: kann Köchin auf Kosten der Versicherung (Rechtsschutz) gegen die Versicherung selber klagen? Könnte mir vorstellen, dass das nicht zulässig ist.

Themenstarteram 19. Januar 2018 um 14:46

Zitat:

@germania47 schrieb am 19. Januar 2018 um 15:36:03 Uhr:

Zitat:

@HHH1961 schrieb am 19. Januar 2018 um 15:13:56 Uhr:

Ich empfinde das komisch und wäre als Versicherungsnehmer ziemlich stinkig. Magst Du den Namen der Versicherung kundtun?

Gemäß der AKB: A.1.1.4

" Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte Schadenersatzansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben."

Nachtrag:

Wenn ich von der Polizei oder Versicherung von einem "angeblichen Unfall" informiert werde, würde ich mich als erstes erkundigen, was passiert sein soll und nicht unaufgefordert schreiben, dass es keinen Unfall gab.

Zu dem Zeitpunkt wusste weder die Polizei vor Ort (kam aus einem anderen Bezirk), noch die Versicherung genaueres. Danach habe ich es an den Anwalt abgegeben.

Zitat:

@ZXBiker schrieb am 19. Januar 2018 um 15:45:21 Uhr:

Aber trotzdem wiederhole ich mal meine Frage: kann Köchin auf Kosten der Versicherung (Rechtsschutz) gegen die Versicherung selber klagen? Könnte mir vorstellen, dass das nicht zulässig ist.

Die RS und die Haftpl sind rechtlich selbstständige Unternehmen. Frage ist nur die Erfolgsaussicht, nicht wer Gegner ist.

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