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Versicherung zahlt ohne Unfall

Themenstarteram 19. Januar 2018 um 9:20

Moin Moin,

 

Ich soll einen Unfall mit Fahrerflucht begangen haben. Da ich nichts von einem Unfall weiß bin ich per Anwalt dagegen angegangen.

Das strafrechtliche Verfahren wurde wie erwartet eingestellt. Es gab ja schließlich auch keinen Unfall.

 

Nun hat dir Versicherung trotzdem beim Kläger eine zivilrechtliche Forderung beglichen.

 

Das Zivil und Strafrecht zwei Dinge sind ist mit durchaus bewusst. Doch nun entweder gab es einen Unfall oder eben nicht.

Da das Gericht (strafrechtlich) entschieden hat, dass es keinen gab sehe ich keinen Grund warum meine Versicherung gezahlt hat (und mich entsprechend erheblich hochgestuft hat).

 

Wie kann dies rechtens sein, wo das Gericht ja bereits entschieden hat, dass es keinen Unfall gab?

 

Danke!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ZXBiker schrieb am 19. Januar 2018 um 10:49:25 Uhr:

Laut Versicherung 500€.

Soll im September stattgefunden haben. Während lange nichts passiert ist hat mein Anwalt mir die Tage geschrieben, dass das Verfahren eingestellt wurde. Ich also zur Versicherung „Geld zurück und zurückstufen bitte“. Da sagte man mir, dass schon längst gezahlt wurde.

Details zum angeblichen Unfallhergang kenne ich nicht.

Deshalb bei der Versicherung mal konkrete Unterlagen anfordern.

Es muss ja kein Unfall = Zusammenstoß beider Fahrzeuge statt gefunden haben. Einfaches Beispiel: Du kommst aus einer Seitenstraße, deinetwegen muss jemand ausweichen, um einen Unfall zu vermeiden und kommt mit dem Rad an die Bordsteinkante. Reifen und Felge sind im Eimer, du bist weiter gefahren, weil du das Manöver des anderen nicht bemerkt hast.

Strafrechtliche Unfallflucht ist damit nicht gegeben, aber deine zivilrechtliche Haftung bleibt. Hat der andere entsprechende Zeugen (echte oder falsche), die seinen Sachverhalt bestätigen, bist du der Dumme.

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Zitat:

@ZXBiker schrieb am 19. Januar 2018 um 10:49:25 Uhr:

Laut Versicherung 500€.

Soll im September stattgefunden haben. Während lange nichts passiert ist hat mein Anwalt mir die Tage geschrieben, dass das Verfahren eingestellt wurde. Ich also zur Versicherung „Geld zurück und zurückstufen bitte“. Da sagte man mir, dass schon längst gezahlt wurde.

Details zum angeblichen Unfallhergang kenne ich nicht.

Wenn schon ein Verfahren nach 142 eingeleitet wurde, scheint ja auch fest zu stehen, dass es zumindest einen Unfall gab, an dem du beteiligt warst, vermutlich auch schuldhaft beteiligt, da die Versicherung ja bezahlt hat. Das Verfahren bezüglich 142 StGB wurde eingestellt wurde, mehr ja wohl nicht. Der Unfall bleibt trotzdem.

Strafverfahren hat mit dem Zivilverfahren nichts zu tun

Themenstarteram 19. Januar 2018 um 12:12

Nein. Mich scheint das Pech zu verfolgen.

 

Die Anzeige wurde nur wenige Tage nach meinem letzten Beitrag einfach zurückgezogen. Ohne Grund und alles.

Zitat:

@ZXBiker schrieb am 19. Januar 2018 um 13:12:12 Uhr:

Nein. Mich scheint das Pech zu verfolgen.

Die Anzeige wurde nur wenige Tage nach meinem letzten Beitrag einfach zurückgezogen. Ohne Grund und alles.

Anzeige bei Unfallflucht zurückziehen???. Geht eigentlich nicht.

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 19. Januar 2018 um 10:57:36 Uhr:

Ärgerlich: Ein Betrag bei dem man evtl über eine Schadensrückerstattung bzw. private Schadensübernahme hätte nachdenken können, je nach Rückstufung.... .

Vlt. ein Ansatz? Hätte die Versicherung dir das nicht zumindest anbieten müssen???

Das kann man IMHO bis Ende des Jahres noch machen (also zurückkaufen).

@TE: Hat die Versicherung nicht einmal Rücksprache mit dir gehalten (normalerweise gibts da vorab was schriftliches). Wenn du das ignorierst, kann das natürlich passieren.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 19. Januar 2018 um 12:21

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 19. Januar 2018 um 13:15:04 Uhr:

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 19. Januar 2018 um 10:57:36 Uhr:

Ärgerlich: Ein Betrag bei dem man evtl über eine Schadensrückerstattung bzw. private Schadensübernahme hätte nachdenken können, je nach Rückstufung.... .

Vlt. ein Ansatz? Hätte die Versicherung dir das nicht zumindest anbieten müssen???

Das kann man IMHO bis Ende des Jahres noch machen (also zurückkaufen).

@TE: Hat die Versicherung nicht einmal Rücksprache mit dir gehalten (normalerweise gibts da vorab was schriftliches). Wenn du das ignorierst, kann das natürlich passieren.

Gruß Metalhead

Habe ein Schreiben bekommen, meine persönlichen Daten im Formular eingetragen und als Kommentar geschrieben, dass mir kein Unfall bekannt ist.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 19. Januar 2018 um 13:15:04 Uhr:

 

Das kann man IMHO bis Ende des Jahres noch machen (also zurückkaufen).

Nicht überall.

Bei meiner Versicherung gibt es auch einen Basic-Tarif.

Und dort steht explizit, daß ein Rückkauf nicht möglich ist.

Zitat:

@ZXBiker schrieb am 19. Januar 2018 um 13:21:22 Uhr:

Habe ein Schreiben bekommen, meine persönlichen Daten im Formular eingetragen und als Kommentar geschrieben, dass mir kein Unfall bekannt ist.

Hättest vielleicht schreiben sollen daß du keine Regulierung wünschst.

Jetzt halt erst mal nachfragen was genau der Unfallgegner überhaupt geschildert hat.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 19. Januar 2018 um 12:48

Es war für mich logisch, dass nichts zu regulieren ist, wenn kein Unfall stattgefunden hat. Aber nun hinterher ist man immer schlauer.

 

Rückkauf ist laut Bedingungen möglich. Aber das sehe ich auch überhaupt nicht ein. Es gab mMn ja keinen Unfall.

Ich empfinde das komisch und wäre als Versicherungsnehmer ziemlich stinkig. Magst Du den Namen der Versicherung kundtun?

Nun „PeterBH“ hat es ja beschrieben, es muss ja kein Unfall sein, sondern ein Schaden durch Dein Handeln. Du konntest wahrscheinlich glaubhaft machen, dass Du nichts mitbekommen hast, und die andere Partei konnte glaubhaft machen, dass der Schaden durch Dich verursacht wurde.

Wenn ich an den Schaden meiner Tochter denke, was da an Papierkram entstanden ist und hin und hergeschrieben wurde, hast Du davon nichts bekommen? Oder nur Dein Anwalt? Oder hast Du das einfach ignoriert, weil Du sagst, es war ja kein Unfall?

Bei welcher Versicherung bist Du denn? Und beschreib doch mal genauer was angeblich passiert hätte passiert sein sollen. Dass musst Du ja durch die Anzeige und dem Anschreiben wissen. Wäre ja interessant

: Ihnen wird zur Last gelegt….

Themenstarteram 19. Januar 2018 um 14:20

Ich bin ziemlich stinkig, da kannst du drauf an. Erst einmal versuche ich es rechtlich zu klären.

Danach werde ich die Versicherung nochmal daran erinnern, dass sie einige tausend Euro für meine Versicherungen jährlich bekommt (Autos, Motorräder, Haus, Hausrat, Haftpflicht, BU, Krankenzusatz, Rechtsschutz...). Mal schauen, wie das nun ausgeht und sonst wird das mal angesprochen. Habe überhaupt keinen Stress damit den Rest zu kündigen.

 

Den Namen möchte ich nicht kundtun. Zumindest will ich erstmal abwarten wie die nun weiter agiert.

Themenstarteram 19. Januar 2018 um 14:23

„Ihnen wird zur Last gelegt: Unerlaubtes entfernen vom Unfallort“ lautete das Anschreiben der Polizei. Wie gesagt, werde näheres beim Anwalt erfragen. Seine Sekretärin sagte mir er ist bei einer Gerichtsverhandlung und ruft irgendwann heute zurück.

Ach und auch in Schreiben der Versicherung stand nur, dass es einen Unfall gab. Nichts weiter.

Die ganzen Formalitäten hat alle der Anwalt übernommen. Habe keinen einzigen weiteren Brief bekommen oder geschrieben.

... Ich würde deshalb auf jeden Fall erstmal ein ernstes Gespräch mit der Versicherung führen.

Für einige Versicherungen ist die Kündigungsfrist wohl vorbei.....

Aber dazu gibt's Wiedervorlagen:D

Zitat:

@HHH1961 schrieb am 19. Januar 2018 um 15:13:56 Uhr:

I Magst Du den Namen der Versicherung kundtun?

Das wäre mal interessant, könnte man ja ne Masche draus machen. :)

Unglaublich,man wird hochgestuft ohne einen Schaden abgewickelt zu haben.

 

Höre ich zum ersten mal,dass eine Versicherung zahlt,ohne dass der Versicherungsnehmer Kenntnis von einem durch ihn verursachten Schäden hat.

Gruß m

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