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Versicherung zahlt nur 80% aus bei Werkstattbindung

Themenstarteram 12. Januar 2014 um 10:02

Hallo,

nachdem ich hier im Forum gelesen habe, dass kompetente Anworten kommen, will ich hier auch mal meine Frage stellen: :)

Nach einem Hagelschaden habe ich mein Auto nicht von der Vertragswerkstatt reparieren lassen wollen, da ich das Auto bis "zum Ende" fahren will.

Die Vertragswerkstatt hatte mir auch kein Gutachten machen wollen, da sie direkt mit der Versicherung abrechnet.

Daraufhin bin ich zur Dekra und habe den Schaden schätzen lassen.

Nun hat meine Versicherung die den Betrag nur zu 80% ausgezahlt, weil sie sagt, dass dich den Schaden reparieren lassen MUSS!

Dies leuchtet mir nicht ein! Warum muss ich denn mein Auto reparieren lassen? Das ist doch mein Eigentum, das im Wert dann eben gesunken ist!

Zitat aus den Geschäftsbedingungen:

Zitat:

Bei Beschädigung Ihres Pkw zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu dem sich nach A.2.7 und A.2.9 bis A.2.13 ergebenden Betrag nur dann, wenn Sie den Pkw tatsächlich reparieren lassen und dazu eine von uns vorab verbindlich benannte Marken- oder Fachwerkstatt beauftragen.

Für diesen gebundenen Reparaturauftrag übernehmen wir die notwendigen Fracht- und sonstigen Kosten, soweit wir sie bestätigt oder im Rahmen eines von uns organisierten Schadenservice veranlasst haben.

Beschränkung der Ersatzleistung

A.2.8.2 Bis zu einer vollständigen und fachgerechten Reparatur in einer von uns nach A.2.8.1 vorab benannten Marken- oder Fachwerkstatt ist unsere Ersatzleistung auf 80 % der Reparaturkosten beschränkt, die wir nach marktüblichen und sachverständigen Grundsätzen errechenen oder errechnen lassen (z. B. TÜV oder DEKRA), mindestens jedoch gilt eine zusätzliche Selbstbeteiligung von 100 Euro als vereinbart.

Falls sich jemand mit ähnlichen Erfahrungen oder ein Jurist unter euch befindet, wäre ich über einen kompetenten Tip sehr dankbar.

 

Grüße

Matthias

Beste Antwort im Thema
am 12. Januar 2014 um 11:45

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Ich vermute mal die haben deine Dekra Schätzung auf Niveau der Vertragswerkstatt eingekürzt.

Deine Vermutung ist falsch!

Die haben von der Dekra Schätzung nichts gekürzt.

Die haben das voll anerkannt, zahlen aber nur 80% davon aus, so wie es eben in den Bedingungen vereinbart ist.

 

Hintergrund ist einfach folgender:

Die Dekra rechnet in Ihrem Gutachten mit marktüblichen Stundensätzen.

Die Versicherung hat aber mit Ihrer Partnerwerkstatt günstigere Stundensätze vereinbart.

Der TE erhält also nur dann 100% ausbezahlt, wenn er in der Partnerwerkstatt reparieren lässt.

Will er nach einem Gutachten von der Dekra abrechnen oder in einer anderen Werkstatt reparieren lassen, so wird auf 80% gekürzt.

Ein vollkommen normalen und korrekter Vorgang, wenn man Werkstattbindung in seiner Kasko mit vereinbar hat.

Hier läuft also alles richtig.

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Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

 

Ich bin zwar auch kein Freund von fiktiver Abrechnung (denn das bedeutet immer nur Ärger und das kostet meineBeitragsgelder), aber noch obliegt es dem Geschädigten, was mit dem Fahrzeug geschieht.

 

Solche Klauseln zielen darauf ab diese gesetzlich zugesicherte Wahlfreiheit einzuschränken. Von daher halte ich das für bedenklich. Egal ob man es vorher weis oder nicht.

Langsam, langsam...

Hier geht es um einen Kasko-Vertrag. Da gibt es keine Wahlfreiheit oder Dispositionsbefugnis, sondern Vertragsfreiheit.

 

Die Parteien schließen den Vertrag ab, den sie wollen. Wenn sie etwas nicht wollen (z.B Kunde will 100% bei fiktiver Abrechnung, oder Versicherer will das nicht), dann kommen sie eben nicht zusammen, sondern suchen sich andere Partner.

 

Wenn mein Autodealer nur Kombis anbietet und ich will ein Coupe, dann werfe ich ihm doch auch nicht vor, dass er mein Wahlrecht verletzt, sondern suche einen anderen Dealer.

 

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Ich bin zwar auch kein Freund von fiktiver Abrechnung (denn das bedeutet immer nur Ärger und das kostet meineBeitragsgelder), aber noch obliegt es dem Geschädigten, was mit dem Fahrzeug geschieht.

Solche Klauseln zielen darauf ab diese gesetzlich zugesicherte Wahlfreiheit einzuschränken. Von daher halte ich das für bedenklich. Egal ob man es vorher weis oder nicht.

Wo gibt es denn bei einem Kasko-Schaden eine "gesetzlich zugesicherte Wahlfreiheit"???????

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Das stimmt nicht.

 

Eine fiktive Abrechnung wird sogar von der Versicherung gewollt, da sie sich so auch noch die 19% Mwst. spart.

 

Eine Reparatur in einer Fachwerkstatt ist für die Versicherung das teuerste.

Die hohen Stundensätze, die Verbringungskosten, Ersatzteilezuschlag und Mwst. müssen sie dabei alles bezahlen.

Natürlich stimmt´s. Das ist doch genau das, was der Vertrag bewirkt: Bei der Abrechnung nach Gutachten bekommt der Kunde weniger. Da das in der Regel nicht das ist, was der Kunde will, macht es diese Variante unattraktiv. Damit steuert der Versicherer in seine Partnerwerkstatt.

 

Entscheidet der Kunde sich trotzdem für die fiktive Abrechnung, spart der Versicherer die 19% USt. und die 20% Abzug und die 100€ feste SB.

 

Wir wissen doch gar nicht, warum dieser Tarif so ausgestaltet ist.

 

Aber wir dürfen davon ausgehen, dass die Aktuare sich dabei etwas gedacht haben und dass es im Zweifel etwas komplexer ist als "fiktiv kostet 19% weniger"...

 

 

 

Denke das geht hier zu weit:

Fakt: es lief alles richtig und bedingungsgemäß ordentlich beim TE.

Frage: beantwortet.

Grundsatzdiskussionen passen hier nicht.

Doch, doch. Das passt schon. Keine Sorge. ;)

am 12. Januar 2014 um 15:15

Hallo Haifi.

Meine Aussagen waren jetzt auch nicht auf diesen Tarif bezogen, sondern sollten grundsätzlich gelten.

Allgemein sieht es so aus:

Teuerste Variante für eine Versicherung: Vollständige Reparatur in einer Fachwerkstatt.

Billiger: Normales Gutachten.

Billigste Möglichkeit: Partnerwerkstatt / Gutachten mit 20% Kürzung.

Wobei es jedem VN nur wichtig sein sollte, dass im Schadenfall der Schaden ohne finanzielle Verluste beseitigt wird. Das ist immer der Fall. Sowohl mit als auch ohne Werkstattbindung wird der VN so gestellt wie vor dem Unfall. Es muss ja nichts übrig bleiben ;-)

Themenstarteram 14. Januar 2014 um 7:19

Hallo!

Jetzt meldet sich der Fragensteller auch noch mal "kurz" zu Wort!

Also: Vielen Dank für die ausführlichen Antworten und Meinungen!

Ich denke aber auch, dass das Thema als beantwortet gelten kann :)

Ihr habt sicher recht: "Billiger" Tarif: "Billige" Leistungen!

Leider ist es mittlerweile normal, dass sich Heerscharen von Anwälten damit beschäftigen, wie man Verträge so hinbiegt, dass der naive Kunde kaum noch eine Chance hat, die Details eines Vertrages zu verstehen.

Bleibt im Prinzip nur der Gang zum Fachmann, der einen berät, welcher Vertrag passend ist.

...aber irgendwie finde ich das seltsam: Ich brauche als normal Angestellter eine Steuerberater, für meine KFZ-Versicherung einen Versicherungsmakler und bald für mein DSL-Vertrag ein Medienmakler?!?

Jammer, jammer, böse Welt :)

Also noch mal: Vielen Dank für die Meinungen!

Grüße

Matthias

am 14. Januar 2014 um 8:01

Normal seit Jahrzehnten schon.

Ich brauche zum Autoreparieren ja auch einen Mechaniker oder einen Fernsehtechniker, der meine TV repariert.

Ich hatte mir mal alles durchgelesen. bei Werkstattbindung gibt es immer Probleme. Hier wurde es mal erklärt wie es mit diesen Verträgen wirklich läuft. http://www.autoglaser.org/news/werkstattbindung-vorteil-oder-nachteil/ Schaut es euch mal in Ruhe an.

am 13. April 2014 um 21:28

also erst die Versicherung günstiger mit Werkstattservice abschließen; dadurch Geld sparen; dann aber wundern, dass die Versicherung die Leistung kürzt, wenn man sich eine eigene Werkstatt sucht und sich eben nicht an die vereinbarte Klausel hält.

Manche haben echt ein merkwürdiges Rechtsverständnis. :confused:

Zitat:

Original geschrieben von kleinsabi

Ich hatte mir mal alles durchgelesen. bei Werkstattbindung gibt es immer Probleme.

Dies ist nachweislich gelogen, bzw. falsch.

Den Rest spare ich mir daher.

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Zitat:

Original geschrieben von kleinsabi

Ich hatte mir mal alles durchgelesen. bei Werkstattbindung gibt es immer Probleme.

wenn man sich nicht daran hält

Grüße

Klaus

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