Versicherung zahlt nicht nach Kostenvoranschlag

Hallo,

habe an meinem Fahrzeug einen kleinen Parkschaden.

So Boschservice machte Kostenvoranschlag über 1217,60€.

Reichte diesen bei der Versicherung ein. Diese akzeptierten diesen auch und teilten mir mit, dass ich nun den Schaden reparieren lassen kann(abzüglich der Sb von 300€).

So ich hatte mich entschlossen den Schaden ausbezahlen zu lassen, da er nicht so schlimm war und das Auto eh in Zahlung gegeben wird.

So die Versicherung teilt mir nun mit, dass die tatsächlichen Reparaturkosten nur 881,71€ betragen abzüglich SB bleiben allso 581,71€.

Ich meine aber, dass Sie von den 1217,60€ die 194,40€ Mwst. abziehen dürfen und die 300€ SB. Bleiben nach meiner rechnung 723,20€.

In dem Schreiben steht daz wörtlich:

Es sind nur die "erforderlichen" Reparaturkosten zu zahlen. Wenn nach Gutachten oder Kostenvoranschlag abgerechnet wird, sind die Kosten, die Fachwerkstätten in Ihrer Region üblicherweise verlangen, zu Grunde zu legen.

Kann mir jemad sagen wo der Ihr Problem ist und nach welchen Voraussetzungen die da rechnen.

Danke für Eure Ideen.

18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Chatwalker
 
P.S.: Was soll überhaupt ein Im-Bus-Schlüssel sein ?

nun, den habe ich vor Jahren mal erfunden, willste einen Kaufen? ...........😁

Zitat:

Original geschrieben von Chatwalker
 
Es gibt meines Wissens kein Urteil das die Gleichwertigkeit einer Reparatur in einer markenungebunden und einer markengebundenen bescheinigt.
 

Aber mir sind solche Urteile bekannt.....Es gibt Sie, in einigen AG Bezirken,

kannst du mir glauben.........😉

Gruß

Delle

@chatwalker
Urteile sollte man nicht nur lesen und zitieren, sondern auch verstehen. Aber bevor hier unnötigerweise diskutiert wird, sollte man sich vielleicht auch noch mal den Beitrag des TE durchlesen. Der TE spricht hier von einem Kaskoschaden (=Vertragsrecht) und mir fehlt da der Zusammenhang mit dem gern zitierten Porsche-Urteil. Da wir ja wohl alle die Vertragsgrundlagen des TE und auch die vorgenommenen Abzüge nicht kennen, düfte es auch sinnlos sein, hierüber zu diskutieren.

@TE
Hinsichtlich der Mehrwertsteuer solltest du dich mit deinem Versicherer in Verbindung setzen. Einige Versicherer erkennen zu Erstattung der Mehrwertsteuer die Neuwagenrechnung an. Diese müsste dann aber auf deinen Namen ausgezeichnet sein. Auf wen das Fahrzeug anschließend zugelassen und versichert wird, ist eher nicht entscheidend.

Zitat:

Zitat:
Original geschrieben von xAKBx

Der TE spricht hier von einem Kaskoschaden (=Vertragsrecht) und mir fehlt da der Zusammenhang mit dem gern zitierten Porsche-Urteil. Da wir ja wohl alle die Vertragsgrundlagen des TE und auch die vorgenommenen Abzüge nicht kennen, düfte es auch sinnlos sein, hierüber zu diskutieren.

Joh......stimmt, wer lesen kann, ist klar im Vorteil........🙄

Ich habe es aber auch "verdrängt".........😁

Gruß

Delle

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