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Versicherung zahlt nicht den Kostenvoranschlag

Servus,

vor einiger Zeit meinte ein Passant in meinen CLK stolpern zu müssen und hat mit seiner Armbanduhr 2 schöne Dellen reingehauen.
Immerhin hat er das alles seiner Versicherung gemeldet usw....ich bin daraufhin zur Mercedes-Werkstatt gegangen und hab mir einen Kostenvoranschlag eingeholt über ca 1150€.
Den hab ich dann zusammen mit Bildern vom Schaden in Kopie an die Versicherung (AXA) gesendet.
Nach ein paar Wochen kam dann ein Gutachter der Versicherung und hat den Schaden begutachtet.
Jetzt ist vor kurzem ein Gutachten ins Haus geflattert, das nicht mal ansatzweise in die Nähe des Mercedes-Kostenvoranschlages kommt...ca. 670€ für alles.
Jetzt ist die Frage wie gehe ich vor? Was würdet ihr machen?

Vielen Dank schonmal für hilfreiche Antworten

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von rooster45


Hallo Baschtl

Du hast Anspruch auf eigenen (unabhängigen Gutachter).
Ist schon frech wie Versicherrungsleute hier ihrer Lobby zuarbeiten.

Grüße
rooster

TE hat einen KV eingereicht, VS hat einen SV prüfen lassen, der hat ein GA erstellt. TE hat zwar ein Recht auf einen SV seiner Wahl, Aber die Wahl hatte er ja auch und hat sich für einen Kostenvoranschlag seiner Werkstatt entschieden. Wäre er gleich zu einem freien SV gegangen, sähe die Sache schon wieder anders aus. Isser aber nicht. Im Zweifelsfall hätte er auch den SV der VS vor Begutachtung ablehnen können, hat er aber nicht. Somit ist der Kohl gegessen, denke ich.

Auch wenn man einen "vermutl." Bagatellschaden hat, kann man zu einem freien SV gehen, der kann das einschätzen und im Fall der Fälle ein Kurzgutachten erstellen.

Offenbar ist der Schaden mit mit viel weniger finanz. Aufwand zu beheben. Aber eigentlich kann der TE ja mit den 2 Beulen leben, aber es ist natürlich trotzdem das Maximum aus diesem Schaden herauszuholen.

Ich kanns ja eigentlich sogar "verstehen", aber ab Nov. jammern dann genau diese Leute über die Prämiensteigerungen.

Meine persönl. Meinung:

Die fiktive Abrechnung gehört gestrichen. Wer einen Schaden hat, hat einen Anspruch darauf, dass dieser fachgerecht behoben wird. Erspart nen haufen Ärger, Klagerei und Knete. Keine Seite kommt mehr in den Verdacht, sich auf Kosten der Gegenseite bereichern zu wollen.
Es kann doch nicht sein, dass jemand die Kohle 1150€ "einsackt" und dann die beiden Beulen für 120€ (als Bsp) per Smartrepair entfernen lässt. Somit wurde mehr abgerechnet, als zur Behebung des Schadens erforderlich gewesen wäre. Oder etwa nicht?

Was spricht denn überhaupt dagegen, dass die Beulen von einem Karosseriefachbetrieb rausgemacht werden? Was macht den MB-Werke, ausser den Wagen dorthin zu bringen und die Hand aufzuhalten?

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Nimm einen Rechtsanwalt und lass dich auf solch einen "Kuhhandel" nicht ein

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung will Kostenvoranschlag nicht zahlen' überführt.]

Hallo

Seh ich auch so, den Anwalt muss die gegnerische Haftpflicht eh bezahlen wenn du keine Schuld hast.

MfG Michi

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung will Kostenvoranschlag nicht zahlen' überführt.]

Suche doch eine andere Markenwerkstatt/ BMW ?

Und bedenke bitte das (wenn überhaupt) dein Anspruch auf eine Reparatur
des Schadens besteht, und nicht darauf den maximalen Geldbetrag
der Versicherung abzuknöpfen.

Und wenn jeder gleich zum Anwalt rennt ... na dann gute Nacht Marie 🙂

Gruß
Black

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung will Kostenvoranschlag nicht zahlen' überführt.]

Hallo,

ab einer Schadenhöhe von ca. 800 € hat der Geschädigte, sofern er keine Schuld an dem Unfall trägt, Anspruch auf einen eigenen Gutachter.
Die Versicherung hat das Gutachten daher zu bezahlen, allerdings setzt das voraus, dass keine erheblichen Vorschäden vorhanden waren, denn dann könnte die Schadenhöhe nicht gleich den Reparaturkosten sein.

Liebe Grüße
Herbert

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung will Kostenvoranschlag nicht zahlen' überführt.]

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Zitat:

Original geschrieben von Phil84-1er


Hallo zusammen,

ich hatte kürzlich einen unverschuldeten kleinen Unfall mit meinem 1er BMW.
Laut der BMW Niederlassung HH Offakamp kostet der Austausch mit Lackierung ~1300 Euro (telefonische Auskunft ohne Sichtprüfung).

Damit ist also die Schadenhöhe bisher völlig unklar. Ohne den Wagen überhaupt gesehen zu haben, kann die Werkstatt nicht beurteilen, ob die Stoßstange wirklich getauscht werden muss. Bei der geschilderten Beschädigung spricht einiges dafür, dass die Stoßstange instandgesetzt und wieder eingeclipst werden kann. Dann sind wir flott nur noch im Bereich eines Bagatellschadens und Du hättest keinen Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten.

Zitat:

Zu einer anderen Werkstatt zu gehen, die den KVA kostenlos oder günstiger macht finde ich aber auch bedenklich, da ggf. die Reparatur dort günstiger ist als in der Markenwerkstatt/ BMW Niederlassung und somit auch die Erstattung geringer ausfiele.

Du hast Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Reparaturkosten. Wenn eine andere Werkstatt den Schaden günstiger behebt, ist das nicht Pech für Dich, sondern das was Dir zusteht, wenn Du fiktiv abrechnest.

Die Stundensätze der BMW Werkstatt werden von der Versicherung ohnehin nicht akzeptiert werden, da das Fahrzeug älter als drei Jahre ist. Oder du weist die lückenlose Wartung bei BMW nach.
Kannnst Dir also überlegen, ob es dann sinnvoll ist, BMW noch 125 EUR von Deinem Geld nachzuwerfen.

Zitat:

Welches Vorgehen ratet Ihr mir, um nicht auf Kosten sitzenzubleiben und dennoch eine angemessene Reparaturabrechnung einreichen zu können?

Lass reparieren, dann bekommst Du auch die Kosten der Reparatur bei BMW erstattet.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung will Kostenvoranschlag nicht zahlen' überführt.]

Eine weitere Alternative dürfte das Kurzgutachten sein.

Du fährst zu einem Gutachter deiner Wahl, der stellt die Schadenhöhe fest und je nach Höhe fertigt er eben ein vollständiges Gutachten oder das Kurzgutachten an. Das wird, Abtretung vorausgesetzt, vom Gutachter mit der Versicherung direkt abgerechnet. Nur wenn der sein ihm zustehendes Geld nicht bekommt, hörst du wieder von ihm.

Die 125€ von BMW finde ich zwar auch teuer, der Gutachter dürfte aber noch teurer werden.... von daher verstehe ich hier das Sparmodell der Versicherer nicht.

Alternativ könnte man noch die gegnerische Versicherung bitten einen eigenen Gutachter zu schicken. Wenn Schrauben herausgerissen sind dürfte es eh klar sein dass die Frontschürze neu muss. Sollte das alles nicht klappen wäre ich dann aber auch beim Anwalt.

Mehr kann man dann mMn echt nicht mehr tun um die Schadenhöhe ordnungsgemäß feststellen zu lassen.

Grüße
Steini

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung will Kostenvoranschlag nicht zahlen' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Phil84-1er


und ich hab das Gefühl, dass der Abstand zwischen Stoßfänger und Frontscheinwerfer links und rechts nicht gleich groß ist, ca. 3 cm Unterschied. Letzteres hieße also, dass der Stoßfänger leicht verzogen ist.

Danke & viele Grüße
Phil

Nur am Rande: Ich hoffe mal, dass du 3 mm meinst. Denn 3 cm sollte man nicht nur ,,gefühlt,, wahrnehmen.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung will Kostenvoranschlag nicht zahlen' überführt.]

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