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Versicherung zahlt Gutachten nicht, Zahlungsaufforderung gegen Auftraggeber

Themenstarteram 5. April 2016 um 21:20

Hallo Leutz,

einer Bekannten von mir wurde Ihr parkendes Gefährt durch ein anderes Fahrzeug beschädigt.

Ein SV hat ein Gutachten erstellt und sie hat, neben dem Auftrag für das Gutachten, auch eine Abtretungserklärung unterzeichnet (von der sie dummerweise keine Kopie mehr hat).

Angeblich hat der Gutachter der Versicherung (Hick Hack HUK :D) dieses in Rechnung gestellt (was ich allerdings bezweifele).

Nachdem nach monatelangem Taktieren der Versicherung meine Bekannte den Schaden an Ihrem Auto bei der Versicherung selbst erfolgreich geltend gemacht hat und dann wieder einige Monate ins Land gingen, kam jetzt der Gutachter überraschend mit einer Zahlungsaufforderung auf meine Bekannte zu:

die Versicherung hat dem Gutachter die Rechnung nicht bezahlt.

Aus dem Gutachter war telefonisch nur soviel herauszuholen, daß er der Versicherung nach der Gutachtenerstellung eine Rechnung zugesandt hat. Ich bezweifele dies aber.

Meine Bekannte hat jetzt noch einmal die Versicherung um Begleichung der Forderung gebeten.

Meine Fragen:

Aus meiner Sicht ist nicht einzusehen, daß meine Bekannte jetzt den trouble mit dem "Forderungsmanagement" hat. Überdies macht eine Abtretungserklärung nur dann Sinn, wenn der Gutachter ein bischen mehr tut als nur eine Rechnung zu schicken, um sein Geld zu bekommen.

Ergibt sich für meine Bekannte aus der Abtretungserklärung nicht ein Rechtsanspruch auf eine minimalen Aufwand, den der Gutachter zu treiben hat, um seine Forderung bei der Versicherung einzutreiben, bevor er sich an den Auftraggeber wendet?

Und, wenn ja, wie hoch wäre dieser Aufwand, d.h., was müsste der Gutachter getan haben, bevor er legitimerweise an meine Bekannte herantritt?

Was würdet Ihr tun, um jetzt möglichst wenig Arbeit und Risiko in dieser Angelegenheit zu haben?

Versuchen, dem Gutachter mit Verweis auf die (leider nicht mehr vorliegende) Abtretungserklärung den schwarzen Peter zuzuschieben?

Oder erst einmal selbst dem Gutachter die Rechnung zu bezahlen und dann versuchen, das Geld bei der Versicherung zu holen (der Gutachter könnte ein Mahnverfahren gegen meine Bekannte einleiten)?

Dann: die Versicherung hat knapp 900 € für den Schaden am Fahrzeug beglichen (ca. 100 € unter dem Wert, der im Gutachten vermerkt war), das Gutachten selbst hat knapp 400 € gekostet.

Besteht die Gefahr, daß die Versicherung die (volle) Übernahme des Gutachtens verweigert mit dem Hinweis auf einen Bagatellschaden?

Greetz

LadyJane

Beste Antwort im Thema
am 5. April 2016 um 21:39

Wie? Die HUK will die Kosten für ein Gutachten und den Schaden nicht voll bezahlen?

Das ist ja ganz was neues :D

Ich wäre schon lange beim Rechtsanwalt.

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Zitat:

@Moers75 schrieb am 13. April 2016 um 11:48:49 Uhr:

 

Dann hoffe ich dass das auch so in eurer Widerrufserklärung steht ;)

vielleicht ist das Gutachten ja auch am Betriebssitz des Gutachters beauftragt worden....

Zitat:

@hk_do schrieb am 13. April 2016 um 23:47:00 Uhr:

vielleicht ist das Gutachten ja auch am Betriebssitz des Gutachters beauftragt worden....

Aus Erfahrung lassen wir uns auch dann die Widerrufserklärung unterschreiben. Da ist schön erklärt mit Widerrufsfrist und zweiter Unterschrift wenn Guachten sofort und dass dann geleistete Arbeit zu zahlen ist.

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 7. April 2016 um 00:32:24 Uhr:

Jup. So würde ich es machen.

HUK niemals ohne Anwalt.

HUK = Probleme im Schadensfall

Blödsinn - man muss ggf. nur etwas genauer formulieren. Vor kurzem ist ein HUK Versicherter meiner Frau hinten drauf gefahren - Schaden knapp 1.000,-€. Gutachterkosten knapp 400,-€.

Kleines Schreiben mit bitte um fiktive Abrechnung und dem ausdrücklichen Hinweis, dass das Fahrzeug MB Scheckheftgepflegt ist und man bitte, um uns beiden Zeit und Aufwand zu ersparen, nicht erst einmal die Stundensätze kürzt.

Innerhalb einer Woche war der gesamte Betrag plus Pauschalen auf meinem Konto und der Gutachter wurde auch voll bezahlt.

Was genau hätte mir jetzt ein Anwald(t) gebracht?

am 17. April 2016 um 15:52

Dieser inhaltslosen Bemerkungen zur HUK sind offensichtlich eine zwanghafte Automatik bei manchen - einfach überlesen. "Blödsinn" ist ein sehr milde gewählter Kommentar.

Manchmal fragt man sich, was das eigentlich soll.

Vermittler, der in erheblichem Maße Verträge an die HUK verloren hat?

Kunde, der im Schaden- oder Vertragsfall mal Probleme hatte? Möglicherweise selbst verursacht?

Prozess gegen die HUK verloren?

Als wenn solche, sich wiederholende Bemerkungen dazu führen würden, dass alle Forenleser sofort ihre Verträge dort kündigen oder dort nie einen abschließen. Blauäugige Betrachtung.

Ich bin sicherlich kein HUK-Fan. Aber ich realisiere schon, dass die Zufriedenheitsumfragen die HUK immer an erster Stelle sehen.

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