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Versicherung zahlt deutlich zu viel
Hallo erstmal
ein bekannter von mir hatte einen Unfall
23000 € sollte er von der Versicherung bekommen + 2200 Nutzungsausfall.
Jetzt hat aber die Versicherung ganze 31000 € überwiesen...
Der Anwalt sagte er soll das Geld erstmal behalten solange die sich nicht melden.
Meine frage ist jetzt
wie sieht es aus mit dem Entreicherungs Gesetz wenn er das Geld schon auf de Kopf gehauen hat...
Ich weiss das es eine 3 Jährige Frist gibt um das Geld zurückzuholen ansonsten ist es eh seins.
muss er das Geld zurückzahlen, wenn die auf ihn zukommen.
Beste Antwort im Thema
Warum nicht ehrlich sein, die Angelegenheit mit dem Versicherer klären und wenn tatsächlich zuviel gezahlt wurde, den Differenzbetrag zurück überweisen.
Ich gebe an der Kasse zuviel herausgegebenes Wechselgeld auch sofort zurück, aber so etwas ist heutzutage wohl eher eine Ausnahme.
Den Ratschlag des Anwaltes möchte ich lieber nicht kommentieren.
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26 Antworten
Wenn er ungerechtfertigt bereichert ist, hat die Versicherung Anspruch auf Rückzahlung.
Ob das so ist, können wir hier nicht beurteilen.
Daher sind auch vertiefende Ausführungen zur Entreicherung einigermaßen sinnfrei.
Nur so viel: Wenn er mein, entreichert zu sein, es aber gar nicht ist, hat er ein Problem. Kohle weg und Mahnbescheid der Versicherung im Briefkasten. Ich würde es nicht riskieren. Aber dass muss jeder selber wissen
Warum nicht ehrlich sein, die Angelegenheit mit dem Versicherer klären und wenn tatsächlich zuviel gezahlt wurde, den Differenzbetrag zurück überweisen.
Ich gebe an der Kasse zuviel herausgegebenes Wechselgeld auch sofort zurück, aber so etwas ist heutzutage wohl eher eine Ausnahme.
Den Ratschlag des Anwaltes möchte ich lieber nicht kommentieren.
Zitat:
Original geschrieben von delter92
muss er das Geld zurückzahlen, wenn die auf ihn zukommen.
kurz und knapp ja
Der Herausgabeanspruch verjährt nach 3 Jahren zum Jahresende.
-> also entweder
- redlich sein und den zuviel überwiesen Betrag zurücküberwiesen oder
- das Geld auf ein Tagesgeld-Konto bunkern bis er durch Ablauf der Verjährung Rechtssicherheit erlangt oder die Rückforderung ins Haus flattert.
Da Dich meine Meinung höchstwahrscheinlich nicht interessiert, erspare ich sie Dir und konzentriere mich auf die Frage.
Phaeti
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Warum nicht ehrlich sein, die Angelegenheit mit dem Versicherer klären und wenn tatsächlich zuviel gezahlt wurde, den Differenzbetrag zurück überweisen.
Ich gebe an der Kasse zuviel herausgegebenes Wechselgeld auch sofort zurück, aber so etwas ist heutzutage wohl eher eine Ausnahme.
Den Ratschlag des Anwaltes möchte ich lieber nicht kommentieren.
Naja wechselgeld aus der Kasse sind keine 6000 € und außerdem steht ein reicher mann hinter einer Versicherung ^^ ab aufs tagesgeldkonto würde ich dann auch sagen ;)
Zitat:
Original geschrieben von delter92
Naja wechselgeld aus der Kasse sind keine 6000 € und außerdem steht ein reicher mann hinter einer Versicherung ^^ ab aufs tagesgeldkonto würde ich dann auch sagen ;)
Nicht nur ein reicher Mann, sondern die vielen Beitragszahler.
Unter redlich verstehe ich etwas anderes.
Wegen solchen Leuten, genau wegen solchen steigen die Beiträge noch mehr als sie es müssten.
Für 6000€ müssen ein paar Menschen jahresbeiträge zahlen!
Zitat:
Original geschrieben von Joehlinger
Wegen solchen Leuten, genau wegen solchen steigen die Beiträge noch mehr als sie es müssten.
Nein, die Beiträge steigen mehr als sie müssten, weil geldgierige Aktionäre und Börsenspekulanten bedient werden müssen, die jegliches Maß verloren haben. Aber bestimmt nicht weil jemand für ein paar Wochen mal 6000 € zu viel ausbezahlt bekommen hat.
Oder glaubst du ernsthaft, das rutscht bei der Versicherung durch die Bücher?
Sagen wir mal ich hoffe es nicht!
Aber mit den Aktionären geb ich dir recht.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Zitat:
Original geschrieben von Joehlinger
Wegen solchen Leuten, genau wegen solchen steigen die Beiträge noch mehr als sie es müssten.
Nein, die Beiträge steigen mehr als sie müssten, weil geldgierige Aktionäre und Börsenspekulanten bedient werden müssen, die jegliches Maß verloren haben. Aber bestimmt nicht weil jemand für ein paar Wochen mal 6000 € zu viel ausbezahlt bekommen hat.
Oder glaubst du ernsthaft, das rutscht bei der Versicherung durch die Bücher?
weil ja auch so viele Versicherungen börsennotiert sind..... :confused::confused::confused:
Allianz, Würtembergische, Provinzial, Axa... alles Aktiengesellschaften
aha... oh mann
ich kann auch eine Aktiengesellschaft machen....
denke mal darüber nach warum das aktiengesellschaften sind.....
AG sind dazu da, dass die Aktionäre durch den Kauf der Aktien dem Unternehmen Kapital zur Verfügung stellen. Und natürlich machen sie das nicht, ohne Gewinnabsichten.
Aber dir jetzt einen Basiskurs in Rechtsformen und Kapitalgesellschaften zu geben ist nicht meine Aufgabe.
nee meine auch nicht...
da ich eine soziale Ader habe: letzter tipp, erkundige Dich mal in wessen Besitz die meisten Anteile an Versicherungs-Aktiengesellschaften liegen... Jedenfalls besteht kein Streubesitz wie Du vermutest.
kurz und knapp, du redest unsinn.
sorry.
Zitat:
Original geschrieben von phaetoninteressent
Jedenfalls besteht kein Streubesitz wie Du vermutest.
Dann muss ich den Satz "100% unserer Aktien befanden sich [im Jahr 2013] im Streubesitz" auf der Allianz Homepage wohl falsch verstanden haben.
Gut das du Schwätzer mich erleuchtet hast.
Hoffentlich merken die anderen User nun endluch mal was für ein Dummschwätzer du wirklich bist. Aber vermutlich legst du dir dann einfach deinen zwanzigsten Account zu, so wie immer.