Versicherung will nicht nach Gutachten abrechnen
Hallo zusammen,
ich bin mir einfach etwas unsicher, deswegen poste ich hier kurz das Problem:
mir wurde seitlich rein gefahren. Also ab zu dem Gutachter und paar Tage später bekomme ich eine Kopie von. Netto 4500€. + Wertminderung 500€
ich habe der Versicherung mitgeteil dass ich (fektiv) abrechnen möchte und bekomme eine Woche später eine Auszahlung von 2995,- + einen Check in höhe der Wertminderung. Auch ein Wisch per Post wo der (der von mir beauftragtes) Gutachten gemindert wird.
Hab die Tante auch gleich mal angerufen mit der Bitte mir die Auszahlung nach dem Gutachten das ich gemacht habe zu tätigen. Antwort: "Wir werden keine weitere Zahlung vornehmen." punkt aus.
Dürfen die den das?
Hab das ganze auch per Post an die geschickt mit der fristsetzung von 14 Tagen... sonst Anwalt.
Und noch eine Frage, darf ich den Wagen verkaufen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Aber dennoch, wenn ich als Geschädigter sage, liebe Versicherung, das ist ja alles schön und gut was ihr mir da erzählt, ich möchte was auch mein gutes Recht sein dürfte mich von der Werkstatt ein Bild machen, Unterlagen einsehen (gut als Laie können mir die vermutlich alles vorlegen) sowie eine Bestätigung das dort auch nach Herstellerangaben repariert wird um einen möglichen Garantieverlust des Herstellers vorzubeugen.
Weißt Du, wie man dem Garantieverlust am besten vorbeugt?
Indem man seinen Wagen in der Werkstatt, deren Stundensätze man gerne kassieren würde, einfach auf den Hof stellt und reparieren lässt, anstatt fiktiv abzurechnen.
Aber um das ganze "Gleichwertigkeitsgelaber" geht es eben nur, um mehr rauszuholen bei der fiktiven Abrechnung.
Die andern zahlen ja.
So, und jetzt immer druff.
😁
Hafi
22 Antworten
Hallo,
@Hafi
das ist mir natürlich bewusst.
Nur ich stelle mir die Frage, wie die Versicherungen hier aggieren möchten um das Produkt "Referenzwerkstatt" dem Anspruchsteller schmackhaft zu machen!?
Ich meine vom Qualitätsstandard dürfte es schwierig werden dem einer Markenfachwerkstatt gerecht zu werden, da ja die Mitarbeiter von den freien Betrieben nicht unbedingt an herstellerspezifische Unterlagen kommen und besonders bei neueren Fahrzeugen entsprechende Schulungsmaßnamen nicht gerne den freien Betrieben vermittelt werden bzw. vermittelt werden können/dürfen.
Davon abgesehen, bei Fahrzeugen bis zu einem Alter von 3 Jahren ist der Verweis auf eine Referenzwerkstatt sowieso unzulässig, nur die Versicherer sehen das meist anders, wenn fiktiv abgerechnet wird dann... ich schreibe hier jetzt lieber nicht mehr weiter🙂 - das kann ich mir nicht leisten, denn so viele Freunde habe ich nicht😁
Aber dennoch, wenn ich als Geschädigter sage, liebe Versicherung, das ist ja alles schön und gut was ihr mir da erzählt, ich möchte was auch mein gutes Recht sein dürfte mich von der Werkstatt ein Bild machen, Unterlagen einsehen (gut als Laie können mir die vermutlich alles vorlegen) sowie eine Bestätigung das dort auch nach Herstellerangaben repariert wird um einen möglichen Garantieverlust des Herstellers vorzubeugen.
Ich habe mal gelesen, dass es in der Regel nicht ausreicht wenn eine Werkstatt Zertifiziert ist bzw. regelmäßig durch eine unabhängige Organisation geprüft wird.
Wie gesagt, man hört dies und jenes, man hat schon direkt das Gefühl dass hier jeder sein eigenes Süppchen kocht.
Nur bei der Suppe von der Versicherung ist mir inzwischen zu viel Salz drin🙄
Ciao
fordfuchs
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
@Hafi
.... ich schreibe hier jetzt lieber nicht mehr weiter🙂 - das kann ich mir nicht leisten, denn so viele Freunde habe ich nicht😁
Du brauchst hier auch nur einen starken Freund..........😎
Macht er dich an, bekommt er aufe Omme von mir, versprochen 😁
Gruß vom Freund(lichen) Delle 🙂
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Aber dennoch, wenn ich als Geschädigter sage, liebe Versicherung, das ist ja alles schön und gut was ihr mir da erzählt, ich möchte was auch mein gutes Recht sein dürfte mich von der Werkstatt ein Bild machen, Unterlagen einsehen (gut als Laie können mir die vermutlich alles vorlegen) sowie eine Bestätigung das dort auch nach Herstellerangaben repariert wird um einen möglichen Garantieverlust des Herstellers vorzubeugen.
Weißt Du, wie man dem Garantieverlust am besten vorbeugt?
Indem man seinen Wagen in der Werkstatt, deren Stundensätze man gerne kassieren würde, einfach auf den Hof stellt und reparieren lässt, anstatt fiktiv abzurechnen.
Aber um das ganze "Gleichwertigkeitsgelaber" geht es eben nur, um mehr rauszuholen bei der fiktiven Abrechnung.
Die andern zahlen ja.
So, und jetzt immer druff.
😁
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Weißt Du, wie man dem Garantieverlust am besten vorbeugt?Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Aber dennoch, wenn ich als Geschädigter sage, liebe Versicherung, das ist ja alles schön und gut was ihr mir da erzählt, ich möchte was auch mein gutes Recht sein dürfte mich von der Werkstatt ein Bild machen, Unterlagen einsehen (gut als Laie können mir die vermutlich alles vorlegen) sowie eine Bestätigung das dort auch nach Herstellerangaben repariert wird um einen möglichen Garantieverlust des Herstellers vorzubeugen.Indem man seinen Wagen in der Werkstatt, deren Stundensätze man gerne kassieren würde, einfach auf den Hof stellt und reparieren lässt, anstatt fiktiv abzurechnen.
Aber um das ganze "Gleichwertigkeitsgelaber" geht es eben nur, um mehr rauszuholen bei der fiktiven Abrechnung.
Die andern zahlen ja.So, und jetzt immer druff.
😁
Hafi
Und um das "Kürzungsgelaber" geht es nur dass Versicherer Geld sparen.
Der Geschädigte hat dies so hinzunehmen - fertig.
Ich möchte nicht dass hier eine Diskussion mit Stundenverrechnungssätzen usw. beginnt, das reicht mir mittlerweile von meiner täglichen Beschäftigung und mittlerweile kann ich es schon gar nicht mehr hören.
So, und jetzt gehe ich Mädels aufreissen, da muss ich wenigstens keine Stellungnahme über unrechtmässige Kürzungen schreiben, höchstens verschiedene Stellungen mit denen ausprobieren😛
Hoffentlich lerne ich keine Sachbearbeiterin von der Versicherung kennen...
In diesen Sinne
Euch ein schönes Wochenende!
Gruß
fordfuchs
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
So, und jetzt gehe ich Mädels aufreissen, das muss ich wenigstens keine Stellungnahme über unrechtmässige Kürzungen schreiben, höchstens....
...welche anhören, wenn...
Schwamm drüber.
😁
Schönes WE
Mein Kenntnisstand: die Versicherung darf nicht kürzen, sondern muß den Betrag überweisen, den der Gutachter veranschlagt hat.
Vor einigen Jahren exakt diesen Fall gehabt, ging bis vors Gericht, Versicherung musste dann zahlen. (Die Versicherung fing übrigens mit "H" an und hörte mit "24" auf. Allgemeiner Tenor der Beteiligten: die machen das immer so)
Welche Kürzungen hat die Versichgerung denn jetzt genau vorgenommen und wie hat sie diese begründet?
Wenn wir hier nicht detailliertere Infos kriegen, kann Dir keiner helfen.
Ich habe ebenfalls diese Erfahrung schon zweimal machen müssen. Das erste Mal hat die gegnerische Versicherung erst nach Zustellung der Klageschrift eingelenkt. Beim zweiten mal habe ich meine Nachforderungen mit Gerichtsurteilen unterlegt. Daraufhin wurde dann ebenfalls komplett gezahlt.