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Versicherung will Infos bezüglich Teilkaskoschaden von mir als Vorbesitzer?

Themenstarteram 2. April 2023 um 16:16

Hallo,

ich habe einen Insignia im September 2022 an einen Opel Händler verkauft, das Fahrzeug habe ich abgemeldet übergeben, den neuen Besitzer kenne ich also nicht.

Nun habe ich gestern Post von der HUK-Coburg bekommen, die wollen jetzt Infos von mir bezüglich meines damaligen Insignia weil wohl ein Teilkaskoschadens vom neuen Besitzer im Februar 2023 gemeldet wurde.

Ich frage mich jetzt wie die an meine Adresse kommen und ob ich jetzt dazu verpflichtet bin denen überhaupt Auskunft zu geben, ist das so üblich bzw. passiert sowas häufiger?

LG,

Micha

Huk Coburg Schreiben
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72 Antworten

Ich dachte gestern erst, Du bist ungeduldig... aber mittlerweile sollte da schon was kommen :D

Eben

@Moorteufelchen

@micha.in

Kommen noch irgendwelche Infos?

Weis ich noch nicht.

Es gab die Bitte um Neueröffnung und die Daten liegen noch nicht vor, kommen aber.

Wartet einfach mal ab.

Bis dahin könnte das ja mal ruhen.

Themenstarteram 18. April 2023 um 4:12

Also bisher hatte ich leider keine Zeit auf das Schreiben zu antworten und auch die Rückmeldung meines Anwalts fehlte noch, wollte deshalb die HUK erstmal nicht kontaktieren.

Die HUK hat sich allerdings am Freitag mit einem weiteren Schreiben bei mir gemeldet und auch mein Anwalt gerade, beides unten im Anhang.

Da ich mir nichts vorzuwerfen habe werde ich der HUK deshalb heute Abend gegen Kostenentschädigung die benötigten Informationen mitteilen.

Sollte es dann nochmal weitere Infos geben würde ich das hier einstellen, scheint ja für den ein oder anderen sehr interessant zu sein :)

Huk Coburg Schreiben
Anwalt Schreiben

Wenn man sich das jetzt so durchliest, scheint es wohl um irgendwelche Vorschäden bzw. vorangegangenen Versicherungsfälle zu gehen die dem jetzigen Besitzer nicht bekannt ware.

War in deiner Haltezeit wirklich nichts was jetzt Probleme mit einem Teilkaskoschaden macht, z B. defekte Gläser, wildunfall, Diebstahl, ...?

Themenstarteram 18. April 2023 um 5:12

@gummikuh72 Nein, weder noch, klar hatte die Windschutzscheibe einige Steinschläge was halt normal ist bei der Laufleistung, hab ich dem Händler aber auch gesagt und sogar Fotos davon geschickt. Einen Unfall gab es in meiner Zeit als Halter allerdings nicht, ich hab den Wagen allerdings auch gebraucht gekauft und war der zweite Halter, da der Händler aber damals vor Ort die Lackdicke gemessen hat gehe ich nicht von einem Unfallfahrzeug aus.

Und ich hab auch nie etwas über meine damalige Versicherung abgerechnet was das Fahrzeug betrifft.

Vermutlich hat der neue Besitzer kurz nach dem Kauf einen TK Schaden gemeldet , Windschutzscheibe , Scheinwerfer etc.

Und die HUk will jetzt wissen ob der Wagen bereits damit verkauft wurde ( was ja absolut kein Problem ist)

Wenn der Käufer nämlich den Wagen mit dem Schaden schon übernommen hat und ihn jetzt als TK Schaden meldet ist das Versicherungsbetrug.

Hatte das Fahrzeug einen nicht offenbarten reparierten Vorschaden (z.B. beim FOH), den die HP/TK/VK da grad nicht erwähnt, holt man sich mit etwas Pech das Auto nebst Rückabwicklung des Kommissionsverkaufs und einigen Kosten ins Haus. Wegen eines Glasschadens wird die Betrugsabteilung sich eher nicht die Mühe der Ermittlung machen. Muss jeder selbst wissen ob man auf potentiellen Stress steht. ...

Wenn jemand beim Verkauf als Privatperson die wahre Angabe "Kein (Vor-)Schaden bekannt während meiner Zeit" im Kaufvertrag unterschrieben hat, dann muss er auch nicht für ihm unbekannte Vorschäden aus der Zeit vor seiner Halterschaft haften. Wurde hingegen angegeben "Kein (Vor-)schaden vorhanden" müsste er sich ggf. einer Rückabwicklung samt eigenen Ansprüchen gegen seinen Verkäufer stellen.

Themenstarteram 18. April 2023 um 11:04

Also Vorschaden schließe ich aus, da es mir auch als Unfallfrei verkauft wurde, es war ein EU Fahrzeug mit Erstzulassung in Belgien und ich hab den Insignia dann in den Niederlanden bei einem größeren Händler als Unfallfrei gekauft. Oder können die Versicherungen EU weit auf Vorschäden zuzugreifen?

.... bei der bei der Fahrzeug-Historie wäre ich dreifach vorsichtig :D

So wie du das hier schilderst, scheint

von deiner Seite her alles sauber zu sein. Aber irgendwo scheint trotzdem was im Argen zu sein.

Standen denn die Dir bekannten Schäden im Kaufvertrag als Du den Wagen an den Händler verkauft hast?

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 18. April 2023 um 09:19:58 Uhr:

Vermutlich hat der neue Besitzer kurz nach dem Kauf einen TK Schaden gemeldet , Windschutzscheibe , Scheinwerfer etc.

Und die HUk will jetzt wissen ob der Wagen bereits damit verkauft wurde ( was ja absolut kein Problem ist)

Wenn der Käufer nämlich den Wagen mit dem Schaden schon übernommen hat und ihn jetzt als TK Schaden meldet ist das Versicherungsbetrug.

Ich würde auch davon ausgehen, dass die Geschichte in die Richtung geht. Allerdings als dickerer TK Schaden, als ein Scheinwerfer oder eine Windschutzscheibe. Für letztere wird die Versicherung diesen Aufwand nicht treiben. Nehmen wir eher so etwas wie den Diebstahl des kompletten Fahrzeugs und die Versicherung hat Zweifel ob der des Versicherungsnehmers angegebenen sehr niedrigen Laufleistung. Oder einen heftigen Hagelschaden und der Sachverständige sagt aus, dass dieser nicht so frisch ist, wie der Versicherungsnehmer behauptet ... oder oder oder. Da könnte eine Aussage oder vielleicht der Kaufvertrag der Versicherung das entscheidende Puzzleteil liefern, um dem jetzigen Versicherungsnehmer falsche Angaben zu beweisen.

Zitat:

@hydrou schrieb am 18. April 2023 um 12:17:03 Uhr:

Wenn jemand beim Verkauf als Privatperson die wahre Angabe "Kein (Vor-)Schaden bekannt während meiner Zeit" im Kaufvertrag unterschrieben hat, dann muss er auch nicht für ihm unbekannte Vorschäden aus der Zeit vor seiner Halterschaft haften. Wurde hingegen angegeben "Kein (Vor-)schaden vorhanden" müsste er sich ggf. einer Rückabwicklung samt eigenen Ansprüchen gegen seinen Verkäufer stellen.

Das trifft nicht in allen Fallkonstellationen uneingeschränkt zu und hier kennt der TE weder die komplette Historie des Fahrzeugs, noch den Kaufvertrag des Endkäufers (mindestens 3. Halter) und den wahren Hintergrund der Anfrage der Versicherung kennt er auch nicht. Fest steht nur, dass er nichts von Vorteil zu erwarten hat und es nur Zufall wäre, wenn sich daraus keine Folgeprobleme ergeben würden.

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