Versicherung will erst nach Vorlage der Rechnung zahlen
Hallo Leute,
mir ist jemand in meinen Wagen gefahren. Der von der gegnerischen Versicherung bestellte Gutachter beziffert den Schaden auf 1200 Euro.
Die Versicherung bestätigt die Schadenshöhe und schreibt, dass ich die Reparaturrechnung zu ihnen schicken soll, damit ich Geld bekomme.
Ich hab aber keine 1200 Euro rumliegen um mal eben einen unverschuldetet Schaden vorzustrecken.
Ist das normal? Oder muss die Versicherung in jedem Fall bezahlen auch ohne Rechnung? Schaden ist doch Schaden ...
Gruß
Danska
22 Antworten
Wie sieht das eigentlich mit Umbaukosten aus? Muss hier der Geschädigte grundsätzlich in Vorkasse treten?
Achso. Der wagen muss nach Unfall wieder in den Ursprungs-zustand gebracht werden. LPG oder auch Hifi-Anlage muss im Fall einer Beschädigung natürlich auch Instand gesetzt werden. Normalerweise nimmt der Gutachter das mit auf und das geht mit auf die Gesamtkosten.
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Also muss hier eine Versicherung dann eine Kostenübernahme zusichern, wenn der Geschädigte einen Kostenvoranschlag einreicht? Google spuckt bei Umbaukosten nur "gegen Nachweis" aus und ich interpretiere das so, als müsse der Geschädigte in Vorkasse treten.
Nachweis heißt in dem Fall -> Kaufbeleg der Hifi-Anlage als Beispiel. Einbau-Rechnung Gasanlage usw. usw.
Naja, der Nachweis ist ja im Fall der Fälle ja durch Besichtigung des Gutachters ja erbracht, der das ja widerrum im Gutachten vermerkt.
So scheint es tatsächlich auch gängig zu sein...
http://www.verkehrsunfall-unfall.de/.../
Meine Frage ist jedoch, ob es Ausnahmen für die Vorkasse gibt..
Zitat:
@germania47 schrieb am 16. September 2015 um 12:43:12 Uhr:
Kommt darauf an, ob die RKÜ gemäß Kostenvoranschlag bestätigt wurde.
Die Schadenshöhen-Anerkennung erfolgte doch erst nach Kenntnisnahme des Kostenvoranschlags durch die Kfz-Werkstatt.
Die DEVK wußte also, für was genau die zahlen sollen. - Und daraufhin haben die die Regulierung akzeptiert...schriftlich!
Warum also nachträglich diese massive Kürzung?
Da ich den Rep.-Auftrag erst nach Vorliegen des Regulierungs-Anerkenntnis der DEVK erteilt habe, fühle ich mich wie ein Hase, den man geschickt in eine (Kosten-)Falle gelockt hat...
Auf was kann bzw soll man sich denn überhaupt noch verlassen?
Ich habe den Fall nun an die Schiedsstelle für das Versicherungswesen gesendet... Mal sehen, was die daraus machen können.
Wenn alles nichts hilft, werde ich mich an die Tele-Medien wenden. Die reißen sich ja um solche Stories.