Versicherung weist Schaden zurück incl. Gutachter, weil Kind unter 10. Muss ich den Gutachter zahlen
Hallo Community,
habe mir eben einen Account erstellt, weil ich mal hören wollte, was ich in meiner aktuellen Situation sinnvoll machen könnte. Per Google habe ich leider nicht so recht etwas gefunden außer, dass in der Regel die Versicherung den Gutachter zahlt.
Folgende Situation im August letzten Jahres.
Ein Kind ist mit seinem Puky-Rad in mein parkendes Auto gestürzt und hat entsprechend den Lack zerkratzt an der Tür. Kind hat sich zum Glück nichts getan.
Da das mein erster Unfall war, war ich etwas unbeholfen und hab mich da an die Info von der Polizei gehalten. Werkstatt aufgesucht, dort einen Gutachter drauf schauen lassen und entsprechend an die gegnerische Versicherung gesendet (Infos hatte ich, weil die Mutter die Polizei verständigt hatte).
Ich bin da recht unbewandert und hatte Sorge, dass durch die Kratzer es zu Rost o.ä. kommen könnte.
Weil das Kind unter 10 Jahren ist, zahlt die HUK aber nichts. Das war mir leider vorher nicht bewusst und dann hätte ich mir den Aufwand auch gespart mit Gutachter und Co. Das war mein Stand Ende August und damit das Thema für mich abgehakt.
Heute flattert mir die Rechnung vom Gutachter ins Haus über knapp 500€, die ich nun begleichen soll, weil die HUK vom Unfallgegner genauer (bzw. Familienhaftpflicht) nicht reguliert, auch nicht den Gutachter.
Jetzt frage ich mich, ob ich da noch was bewirken kann oder einfach durch meine Unwissenheit (Kinder unter 10) mir selber diese Rechnung aufgebrummt habe?
Vielleicht hatte ja jemand einen ähnlichen Fall. Ich befürchte jedoch, dass ich da jetzt in den sauren Apfel beißen muss und die Rechnung zahlen.
Bereits vielen Dank vorab, dass ihr mal in den Thread reingeschaut habt 🙂
Edit: Nachdem ich nun noch ein bisschen quer gelesen hab in anderen Threads. Vermute ich lag der Fehler eher darin, dass die Werkstatt mir einen Gutachter aufs Auge gedrückt hat und keinen Kostenvoranschlag.
113 Antworten
Die Antworten die jetzt fehlen bringen mir doch etwas Stirnrunzeln.
Jungens treibt es nicht auf die Spitze. 🙁
Das Ende dieses Verhaltens ist für einige der Beteiligten seeeeehr nahe.
Moorteufelchen
Moderator
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 23. Januar 2023 um 13:52:48 Uhr:
Tja, wenn das die HUK genauso sieht. Es wird ja seinen Grund haben, dass der entsprechende Passus bei der HUK anders formuliert ist, als bei anderen Versicherungen...
Der Passus von der HUK ist nicht blöd.
Warum soll man wild fremden Menschen Schäden bezahlen, für die man per Gesetz nicht haften würde.
Ohne Versicherung würde man doch genau so denken:
Mist. Es war das Auto von meinem Nachbarn. Nun gut. Da zahle ich den Schaden mal lieber aus eigener Tasche, damit das Verhältnis nicht belastet wird. Mit dem habe ich ja noch öfters zu tun.
Ist es hingegen ein Fremder, den ich noch nie gesehen habe, wird man nicht so denken.
Wer zahlt hat Frieden.
Frieden hat man aber bei einem Fremden auch ohne Zahlung, weil man den eh nie wieder sieht.
@Melitaurer
Die Entscheidung, ob gezahlt werden soll oder nicht, liegt bei der Formulierung "auf Wunsch der VN" aber alleine bei der VN, sofern die anderen Bedingungen erfüllt sind. Bei der Formulierung der HUK liegt die Entscheidung bei der HUK.
Von daher ist die Formulierung der HUK deutlich weniger kundenfreundlich. Im Falle des TE, wenn der Geschädigte wirklich nichts zum Schaden beigetragen hat (auf dem Gehweg geparkt z.B.) würde ich auch wollen, dass der Schaden bezahlt wird. Auch wenn der Geschädigte ein wildfremder ist.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 24. Januar 2023 um 05:38:34 Uhr:
@Melitaurer
Die Entscheidung, ob gezahlt werden soll oder nicht, liegt bei der Formulierung "auf Wunsch der VN" aber alleine bei der VN, sofern die anderen Bedingungen erfüllt sind. Bei der Formulierung der HUK liegt die Entscheidung bei der HUK.Von daher ist die Formulierung der HUK deutlich weniger kundenfreundlich. Im Falle des TE, wenn der Geschädigte wirklich nichts zum Schaden beigetragen hat (auf dem Gehweg geparkt z.B.) würde ich auch wollen, dass der Schaden bezahlt wird. Auch wenn der Geschädigte ein wildfremder ist.
Genau so sehe ich das auch:
Stichwort: Eltern haften für ihre KInder!
Eine entsprechende Petition würde ich auch sofort mittragen!
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Kinder sind nunmal körperlich und geistig noch in der Entwicklung und deswegen können Unfälle passieren. Eltern können ihre Kinder ( wart ihr übrigens auch Mal) an der Kette führen wie einen Hund. Und nicht alle Eltern können es sich leisten den Schaden zu übernehmen.gab es da nicht so eine Opferhilfe Blabla? Bei aller Kinderfreundlichkeit solltet ihr nicht vergessen, dass ihr auch mal Mal Kinder wart und auch dass die Kinder morgen Eure Rente bezahlen werden.
Zitat:
@cleverrepair schrieb am 24. Januar 2023 um 10:56:35 Uhr:
[...]Und nicht alle Eltern können es sich leisten den Schaden zu übernehmen.[...]
Ist aber nicht genau das der Grund für eine Versicherung? Damit im Schadensfall der Schaden beglichen werden kann ohne den VN in den finanziellen Ruin zu treiben?
Was wäre denn bei einem größeren Schaden, möglicherweise die Fahrzeugsicherheit betreffend? Womöglich könnte ich mir die Reparatur nicht direkt leisten und niemand würde dafür aufkommen.
Natürlich wieder die Frage in welchem Szenario es dazu kommt.
In jedem Fall eine interessante Geschichte mit der Deliktunfähigkeit und am Ende eben einfach mau, dass die HUK da so einen Passus drin hat. (Ist die HUK aufgrund solcher Spirenzchen günstiger als die Konkurrenz? Hab da zurzeit keinen Überblick) Andernfalls schätze ich die Mutter, so wie ich sie erlebt habe, so ein, dass sie andernfalls auch die Haftpflicht bemüht hätte.
@NeuerWolk die Versicherung ist dafür da Geld zu verdienen 😁
Hast du schon mal versucht die Eltern zu kontaktieren? Ich habe nichts davon gelesen, dass die Eltern sich nicht an den Kosten beteiligen wollen.
Vielleicht Mal einen , in der Regel kostenlosen, Kostenvorschlag im Smart Repair Center einholen. Sollte wohl mit 500-600€ machbar sein. Mit den halbierten Gutachterkosten landest du bei 750-850 und damit die Eltern nett konfrontieren.
Analog zum Pflichtversicherungsgesetz für Kraftfahrzeuge schwebt euch eine Art Pflichtversicherungsgesetz für Kinder vor?
Hätte schon Vorteile, wenn Geschädigte nicht nur auf Entschädigung hoffen müßten, sondern einen Anspruch gegen eine Versicherung hätten.
Der Geschädigte kann sich doch durch eine Vollkaskoversicherung dagegen absichern...
Klar ist das ärgerlich wenn man einen Fremdschaden hat und der Schädiger nicht bezahlen muss/will/kann. Aber solche Fälle gibt es im Leben einfach.
Und was ist schon groß passiert? Ein Kratzer im Auto. Nichts wirklich wichtiges...
Man kann sich nicht gegen alles im Leben versichern. Bei mir auf der Arbeit ist letztens eingebrochen und es wurde Technik entwendet. Hätte man den Täter nicht gefasst, hätte die Versicherung den kompletten Schaden bezahlt. Der Täter wurde aber dank Zeugen mit der beschädigter Technik gefasst und alle Ansprüche richtigen sich nun gegen den. Polizeibekannter Langzeitarbeitsloser bei dem nichts zu holen ist. Wir bleiben auf den Schaden von fast 8.000 Euro sitzen.
Zitat:
@cleverrepair schrieb am 24. Januar 2023 um 14:14:22 Uhr:
Man kann sich nicht gegen alles im Leben versichern. Bei mir auf der Arbeit ist letztens eingebrochen und es wurde Technik entwendet. Hätte man den Täter nicht gefasst, hätte die Versicherung den kompletten Schaden bezahlt. Der Täter wurde aber dank Zeugen mit der beschädigter Technik gefasst und alle Ansprüche richtigen sich nun gegen den. Polizeibekannter Langzeitarbeitsloser bei dem nichts zu holen ist. Wir bleiben auf den Schaden von fast 8.000 Euro sitzen.
Hm. Müsste die Sachversicherung nicht dennoch zahlen und dann auf den Täter regressieren? Ich kenne da die Bedingungen nicht so genau.
Aber z.B. bei der Gebäudeversicherung ist es so:
Nachbar fackelt Unkraut ab und steckt dabei versehentlich meinen Dachstuhl an. Ich melde das meiner Gebäudeversicherung und bekomme einen komplett neues Dach. Die Gebäudeversicherung kann dann gerne auf die Haftpflicht des Nachbarn regressieren und sich von dort den Zeitwert zurückholen.
Zitat:
@NeuerWolk schrieb am 24. Januar 2023 um 12:30:45 Uhr:
Ist aber nicht genau das der Grund für eine Versicherung? Damit im Schadensfall der Schaden beglichen werden kann ohne den VN in den finanziellen Ruin zu treiben?
Was wäre denn bei einem größeren Schaden, möglicherweise die Fahrzeugsicherheit betreffend? Womöglich könnte ich mir die Reparatur nicht direkt leisten und niemand würde dafür aufkommen.
Natürlich wieder die Frage in welchem Szenario es dazu kommt.
Die private Haftpflichtversicherung springt dann ein, wenn der VN schuldhaft einen Schaden verursacht hat und schadenersatzupflichtig wird. Kinder unter 7 sind aber grundsätzlich deliktunfähig, also niemals schadenersatzpflichtig. Das können dann höchstens ihre Eltern sein aber eben nur dann, wenn diese einen Fehler gemacht haben. Klassisch: Verletzung der Aufsichtspflicht. Wenn der Schaden aber auch mit Aufsicht für die Eltern unvermeidbar gewesen ist, weil das Kind mit dem Laufrad ins Straucheln kommt und gegen das Auto prallt, können die Eltern auch nicht haftbar gemacht werden und der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen, sofern er keine eigene Sachversicherung hat.
Da das natürlich Konfliktpotential bietet, haben mittlerweile wohl nahezu alle Versicherung die Klausel, dass Kinder zu den genannten Bedingungen mit versichert sind, auch wenn keine gesetzliche Schadenersatzpflicht besteht. Die HUK behält sich aber vor, selber zu entscheiden wann sie einspringt und wann nicht, auch wenn die sonstigen Bedingunen gegeben sind. Andere Versicherungen überlassen diese Entscheidung dem Versicherungsnehmer.
Zitat:
In jedem Fall eine interessante Geschichte mit der Deliktunfähigkeit und am Ende eben einfach mau, dass die HUK da so einen Passus drin hat. (Ist die HUK aufgrund solcher Spirenzchen günstiger als die Konkurrenz? Hab da zurzeit keinen Überblick) Andernfalls schätze ich die Mutter, so wie ich sie erlebt habe, so ein, dass sie andernfalls auch die Haftpflicht bemüht hätte.
Lies Dich hier im Versicherungsforum ein und mach Dir selber ein Bild, welchen Ruf die HUK hinsichtlich Schadenregulierung hat. Wie gesagt, ich halte die Formulierung der HUK für wenig Versicherungsnehmerfreundlich.
Zitat:
@cleverrepair schrieb am 24. Januar 2023 um 12:40:49 Uhr:
@NeuerWolk die Versicherung ist dafür da Geld zu verdienen 😁
Hast du schon mal versucht die Eltern zu kontaktieren? Ich habe nichts davon gelesen, dass die Eltern sich nicht an den Kosten beteiligen wollen.
Davon hatte ich abgesehen, weil der Unfall Anfang August letzten Jahres war. Relativ schnell auch die Aussage der HUK kam, dass nicht gezahlt wird und damit hatte sich das für mich erledigt, weil es eben kein riesiger Schaden ist. Andernfalls hätte ich sonst dort auf die Eltern nochmal zugehen müssen. Habe ich nicht und dann über ein Quartal später nochmal anzukommen, dass man es sich nun doch anders überlegt hätte, gefällt mir nicht. Thema war ja für mich auch längst abgehakt.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 24. Januar 2023 um 14:28:00 Uhr:
[..]
Der Sachverhalt war mir schon klar, fand es einfach nur interessant. Hatte mich damit eben in meinem bisherigen Leben nicht mit befasst.
Damit ist das Ganze auch von meiner Seite abgehakt. Ich hab "teures" Lehrgeld bezahlt, aber jetzt durch die vielen Antworten hier einiges gelernt und verstanden. In dem Sinne nochmal eine Danke an alle, die sich hier beteiligt haben 🙂
@NeuerWolk Das mit August habe ich tatsächlich überlesen. Der Gutachter hat also ein halbes Jahr gebraucht für die Rechnung? Wobei ich es irgendwie nicht verstehe. Du hast Angst vor Rost etc, aber denkst jetzt nach halben Jahr daran etwas zu machen nachdem die Gutachter Rechnung ins Haus geflattert kam.