Versicherung weist Schaden zurück incl. Gutachter, weil Kind unter 10. Muss ich den Gutachter zahlen

Hallo Community,

habe mir eben einen Account erstellt, weil ich mal hören wollte, was ich in meiner aktuellen Situation sinnvoll machen könnte. Per Google habe ich leider nicht so recht etwas gefunden außer, dass in der Regel die Versicherung den Gutachter zahlt.

Folgende Situation im August letzten Jahres.
Ein Kind ist mit seinem Puky-Rad in mein parkendes Auto gestürzt und hat entsprechend den Lack zerkratzt an der Tür. Kind hat sich zum Glück nichts getan.
Da das mein erster Unfall war, war ich etwas unbeholfen und hab mich da an die Info von der Polizei gehalten. Werkstatt aufgesucht, dort einen Gutachter drauf schauen lassen und entsprechend an die gegnerische Versicherung gesendet (Infos hatte ich, weil die Mutter die Polizei verständigt hatte).
Ich bin da recht unbewandert und hatte Sorge, dass durch die Kratzer es zu Rost o.ä. kommen könnte.

Weil das Kind unter 10 Jahren ist, zahlt die HUK aber nichts. Das war mir leider vorher nicht bewusst und dann hätte ich mir den Aufwand auch gespart mit Gutachter und Co. Das war mein Stand Ende August und damit das Thema für mich abgehakt.

Heute flattert mir die Rechnung vom Gutachter ins Haus über knapp 500€, die ich nun begleichen soll, weil die HUK vom Unfallgegner genauer (bzw. Familienhaftpflicht) nicht reguliert, auch nicht den Gutachter.

Jetzt frage ich mich, ob ich da noch was bewirken kann oder einfach durch meine Unwissenheit (Kinder unter 10) mir selber diese Rechnung aufgebrummt habe?
Vielleicht hatte ja jemand einen ähnlichen Fall. Ich befürchte jedoch, dass ich da jetzt in den sauren Apfel beißen muss und die Rechnung zahlen.

Bereits vielen Dank vorab, dass ihr mal in den Thread reingeschaut habt 🙂

Edit: Nachdem ich nun noch ein bisschen quer gelesen hab in anderen Threads. Vermute ich lag der Fehler eher darin, dass die Werkstatt mir einen Gutachter aufs Auge gedrückt hat und keinen Kostenvoranschlag.

113 Antworten

Das Verhältnis der Kosten des Gutachtens zum wohl sehr übersichtlichen Schaden (500€ zu 1400€), ist für mich nicht nachvollziehbar und grenzt an Wucher.
Ich kenne es im Übrigen so, dass zumindest Lackierer einen kostenlosen Kostenvoranschlag erstellen.

Ich selbst (andere Branche) mache keine "kostenlosen Kostenvoranschläge" mehr. Viele Kunden gingen damit (und dem Konzept was dahintersteckt) "hausieren". Preise und Logo wegretuschiert, und ein Angebot nach dem anderen eingeholt. "Kostet ja nix"... - und dafür sitze ich 2...3 Stunden im Büro, bis alles fertig kalkuliert und ausgedruckt ist.

100€ verlangen, die bei Beauftragung angerechnet werden ist die bessere Lösung. Und wer nicht bereit ist, das zu investieren, den möchte ich auch nicht unbedingt als Neukunden haben...

"Verliere" ich dadurch Kunden? Eher nicht, ich erspare mir dadurch die Sparbrötchen und die Internetfraktion (" im XY-Forum ist man der Meinung, für den Posten sind maximal 3 Stunden erforderlich, Sie haben aber 5 abgerechnet"...)

Naja, wenn du zum Lackierer Smart Repairer gehst und fragst was es kostet, sagt er dir eine ~ Summe ohne groß einen "Kostenvoranschlag" zu erstellen.

Zitat:

@woltemd schrieb am 28. Januar 2023 um 09:37:12 Uhr:


Das Verhältnis der Kosten des Gutachtens zum wohl sehr übersichtlichen Schaden (500€ zu 1400€), ist für mich nicht nachvollziehbar und grenzt an Wucher.

Da die Gutachter in der Regel von der Versicherung direkt bezahlt werden, gibts in dem Bereich wenig Preisdruck.

Müsste jeder der einen Gutachter beauftragt den direkt selber bezahlen, würden viel weniger Leute ein Gutachten in Auftrag geben.
Dann würde viel mehr mit Kostenvoranschlägen gearbeitet werden.

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Zitat:

@Melitaurer schrieb am 28. Januar 2023 um 13:11:21 Uhr:


Da die Gutachter in der Regel von der Versicherung direkt bezahlt werden, gibts in dem Bereich wenig Preisdruck.
Müsste jeder der einen Gutachter beauftragt den direkt selber bezahlen, würden viel weniger Leute ein Gutachten in Auftrag geben.

Versicherungen zahlen keine Gutachterrechnungen. Die zahlt immer der Auftraggeber selbst.
Solche unqualifizierten Kommentare sind mehr als überflüssig...

Natürlich werden fast alle Gutachten im Bereich KFz-Schaden über Versicherungen abgerechnet. Dass am Ende alle VN dafür aufkommen, tut nichts zur Sache. Immerhin haben sie keinen Einfluss auf die Auftragsvergabe und Preisgestaltung.

Selbst aus der Branche? Pfründe in Gefahr? Keine Sorge, ein Forenposting wird nichts am Status Quo ändern.

Auch gern noch mal für die Neulinge hier:


Sollte ein Threadersteller nicht explizit um einen Beurteilung, ob ein Gutachter oder Anwalt benötigt wird, nachfragen, unterbleiben diese Hinweise. Gleichfalls ist in den Threads keine Diskussion darüber gewünscht, dass die Einschaltung von einem Anwalt/Gutachter von der Versicherungsgemeinschaft getragen werden muss.

Alarmieren und gut ist. Ihr erleichtert der Moderation die Arbeit, da nicht noch händisch aufgeräumt wurde.
Ein Beitrag und der Kontext wurde entfernt.

Zimpalazumpala , MT-Moderator

Zitat:

@woltemd schrieb am 28. Januar 2023 um 09:37:12 Uhr:


Das Verhältnis der Kosten des Gutachtens zum wohl sehr übersichtlichen Schaden (500€ zu 1400€), ist für mich nicht nachvollziehbar und grenzt an Wucher.

Genau darum machen wir keine KFZ-Gutachten. Was hat der Aufwand zur Erstellung eines Gutachtens mit der Schadenhöhe zu tun? Ich habe schon Gutachten geschrieben, da lag der Schaden am Ende bei 2.000 Euro und das Gutachten hat 10.000 Euro gekostet. Aber auch Gutachten, wo der Schaden nachher bei > 100.000 Euro lag und das Gutachten nur 3.000 Euro gekostet hat. Je nachdem, wie viele Stunden ich da reingesteckt hatte.

Zitat:

@motor_talking schrieb am 24. Januar 2023 um 12:50:22 Uhr:


Analog zum Pflichtversicherungsgesetz für Kraftfahrzeuge schwebt euch eine Art Pflichtversicherungsgesetz für Kinder vor?
Hätte schon Vorteile, wenn Geschädigte nicht nur auf Entschädigung hoffen müßten, sondern einen Anspruch gegen eine Versicherung hätten.

Ich würde laienhaft vermuten, das Problem läge dann an einer anderen Stelle:
Kinder unter 7 Jahren sieht der Staat und damit die Rechtssprechung als nicht deliktfähig an.
EIn Kind hat hinsichtlich seiner Deliktfähigkeit den Status eines Hagelschauers, eines Wildschweins oder einer schneebedeckten Straße.
Da ein Kind also per Definition schuldhaft gar keinen Schaden verursachen kann, wäre auch eine Pflichtversicherung sinnbefreit.

Ich würde laienhaft vermuten, dass eine Gesetzesänderung möglich wäre, wonach die "private" Pflichtversicherung auch dann eintritt, wenn der Schädiger deliktunfähig ist. Betrifft nicht nur Kinder unter 7 Jahren, sondern auch Erwachsene mit entsprechendem Handikap.

Aus dunkler Erinnerung heraus tritt die Teilkaskoversicherung schließlich auch ein, wenn ein Hagelschauer oder ein Wildschwein, die Vollkasko auch, wenn eine schneebedeckte Straße bzw. Fahrstil Ursache des Schadens ist.

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