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Versicherung weigert sich, nach Kostenvoranschlag zu zahlen

Hallo,

vor vier Wochen wurde das Auto meiner Freundin aufgebrochen. Es wurde nichts gestohlen, aber ein nicht unerheblicher Schaden angerichtet. Also ab in die Werkstatt, Kostenvoranschlag für die Reparatur machen lassen, und der Versicherung eingereicht, da Teilkaskoschaden. Die Versicherung hat angefragt, ob das Auto zu besichtigen sei, von unserer Seite kein Problem. Nun steht das Auto aber schon vier Wochen (!) nicht abschließbar an der Straße. Also Druck bei der Versicherung gemacht und die Antwort bekommen, man solle doch den Kostenvoranschlag einreichen, also Rückantwort gegeben, dass der schon seit mindestens drei Wochen vorliege.

Wir wollten das Türschloss und den Türgriff reparieren lassen, die Lackierarbeiten aber nicht durchführen lassen. Es bleibt also eine gewisse Wertminderung durch den Lackschaden.

Jetzt meldet sich die Versicherung, es könne nicht nach Kostenvoranschlag abgerechnet werden. Wir sollen den Schaden reparieren lassen und die Rechnung einreichen.

Ich habe bisher noch nie gehört, dass eine Versicherung sich weigern kann, nach Kostenvoranschlag abrechnen zu lassen, natürlich nach Abzug der Märchensteuer und was weiss ich noch.

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11 Antworten

In Deinen Bedingungen steht:

Die Versicherung hat das Recht einen Gutachter zu stellen.

Im vorliegenden Fall verzichtet sie darauf und erklärt schriftlich die Kosten der Reparatur übernehmen zu wollen.

Worauf wartest Du noch?

Ab in die Werkstatt und reparieren lassen.

Am Rande erwähnt:

Alleine ein Gutachten gilt als Schadensbeweis.

Ein Kostenvoranschlag ist wertlos, es sei denn die Gegenseite akzeptiert ihn.

Zitat:

Original geschrieben von pafec

Jetzt meldet sich die Versicherung, es könne nicht nach Kostenvoranschlag abgerechnet werden. Wir sollen den Schaden reparieren lassen und die Rechnung einreichen.

und diese zahlungszusage lässt du dir schriftlich zusenden!

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

In Deinen Bedingungen steht:

Die Versicherung hat das Recht einen Gutachter zu stellen.

Im vorliegenden Fall verzichtet sie darauf und erklärt schriftlich die Kosten der Reparatur übernehmen zu wollen.

 

Worauf wartest Du noch?

Ab in die Werkstatt und reparieren lassen.

 

Am Rande erwähnt:

Alleine ein Gutachten gilt als Schadensbeweis.

Ein Kostenvoranschlag ist wertlos, es sei denn die Gegenseite akzeptiert ihn.

 

So sieht das wohl aus. Der Nachweis der Einbruchspuren ohne Gutachten, nur mit Rechnung und/oder KVA ?

na, ich weis nicht ob das gutgeht.... :confused:

 

@pafec

was macht du eigentlich, wenn dir in der Zwischenzeit jemand dein seit 4 Wochen auf der Straße parkendes und nicht abschließbares Auto klaut? Ich würde mir da mal Gedanken drüber  machen, an deine Stelle .......

 

am 19. November 2007 um 21:41

..... und ich würde mir mal Gedanken machen, ob ich bei der richtigen Versicherungsgesellschaft versichert bin.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

@pafec

was macht du eigentlich, wenn dir in der Zwischenzeit jemand dein seit 4 Wochen auf der Straße parkendes und nicht abschließbares Auto klaut? Ich würde mir da mal Gedanken drüber machen, an deine Stelle .......

Immer dasselbe. :mad:

Er wird dann von seinem Kosten einsparenden Versicherer mit hohem Erinnerungswert geschult:

* Allgemeine Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles :confused:

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Immer dasselbe. :mad:

 

Er wird dann von seinem Kosten einsparenden Versicherer mit hohem Erinnerungswert geschult:

 

* Allgemeine Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles :confused:

 

Das sollte man doch mal ernsthaft den Gedankengang von xAKBx verfolgen.... :D

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Worauf wartest Du noch?

Ab in die Werkstatt und reparieren lassen.

Wir möchten aber lieber das Geld ausbezahlt haben und auf einen Teil der Reparaturen verzichten.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

was macht du eigentlich, wenn dir in der Zwischenzeit jemand dein seit 4 Wochen auf der Straße parkendes und nicht abschließbares Auto klaut?

Genau das habe ich mich auch schon gefragt.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

..... und ich würde mir mal Gedanken machen, ob ich bei der richtigen Versicherungsgesellschaft versichert bin.

Auch darüber haben wir uns schon Gedanken gemacht. Bis vor einem halben Jahr gab es einen vernünftigen Vertreter, der einem sofort mit Rat und Tat zur Seite stand. Die gute Dame, die jetzt für die Versicherung arbeitet, scheint mir doch ein wenig überfordert.

ist denn vandalismus heute in der TK immer mit drin?

es WAR zumindest mal so das nur bei diebstahl die TK zahlte.

(bsp. abgeknickte antennen)

oder wird da ein unterschied gemacht wenn offensichtlich zumindest versucht wurde in den innenraum zu kommen?

Harry

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

ist denn vandalismus heute in der TK immer mit drin?

Nein, Vandalismusschäden sind ausschliesslich in der Vollkasko abgedeckt.

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

es WAR zumindest mal so das nur bei diebstahl die TK zahlte.

(bsp. abgeknickte antennen)

Die Teilkasko bezahlt Diebstahlschäden und Schäden, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Diebstahl(Versuch) stehen (z.B. Schäden an der Türe oder dem Schloss durch das Aufbrechen, Schäden am Armaturenbrett durch das Heraushebeln des Radios usw.)

Ist dem Dieb das geklaute Radio zu billig oder er ist sauer, dass er nicht genug Beute gemacht hat und verwüstet er darauf hin noch den Innenraum (z.B. Aufschneiden der Sitzpolster usw.) so werden von der Teilkasko nur die og. Schäden übernommen, die reinen Vandalismusschäden (Sitzpolster), die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Diebstahl stehen, werden nicht übernommen.

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

 

oder wird da ein unterschied gemacht wenn offensichtlich zumindest versucht wurde in den innenraum zu kommen?

Siehe oben.

Bei abgeknickten Antennen wird übrigens im Regelfall zugunsten des Versicherten von einem Diebstahl der Antenne ausgegangen und nicht von Vandalismus.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

Bei abgeknickten Antennen wird übrigens im Regelfall zugunsten des Versicherten von einem Diebstahl der Antenne ausgegangen und nicht von Vandalismus.

Gibt ja auch kaum noch Antennen, die man abknicken könnte ... :D

danke fuer info bzgl. vandalismus/diebstahl(versuch)

ich hoffe jede TK sieht das auch so

schadensfreie jahre wuenscht..

Harry

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