Versicherung verlangt Fotos vom Schaden
Hallo zusammen.
Ich möchte einen Haftpflichtschaden fiktiv über KVA abrechnen.
In diesem Zusammenhang habe ich der gegnerischen Versicherung den KVA (netto ~900€) der Vertragswerkstatt samt Zahlungsfrist zugesendet.
Nun will man plötzlich 'aussagekräftige Fotos' des Schadens.
Mit meiner Handycam wird das sicherlich nix...
Nun meine Frage:
ist dies rechtlich üblich, Schadensfotos anzufordern?
Fotos des reparierten Schadens als Nachweis (Nutzungsausfall etc.) sind ja klar.
Mich beschleicht das Gefühl, dass hier wieder nur auf Zeit gespielt wird. Daher werde ich anbieten, sollte der KVA nicht ausreichend sein, werde ich ein GA vom Gutachter meiner Wahl erstellen lassen.
Für Meinungen und Tipps bin ich dankbar!
ALEX
44 Antworten
nee - zur Zeit wird nur der Motorantrieb auf Muskulator umgestellt ...ansonsten wird mit Boxern kurvengewetzt 😉
schönes Wochenende, arbeite nicht mehr so viel. 😉
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Zitat:
Ist das Deine Vermutung oder wo ist diese Statistik einsehbar und wer führt sie?
Ist tägliche Arbeitspraxis, also Eigenstatistik, die allerdings mit den Erfahrungen der Kollegen übereinstimmt und somit repräsentativ sein dürfte.
Zitat:
Und, der VR muss/darf die Anspruchstellung des Geschädigten prüfen, muss ihr aber keine weitere Position ungefragt hinzufügen.
Die Unkostenpauschale
mussder Versicherer unaufgefordert bezahlen, im Gegensatz zum Nutzungsausfall.
Und wenn er das nicht tut, dann unterstützt das meine obige These, dass ohne RA und eigenem SV im Regelfall keine 100%-Regulierung erfolgt.
Grüße
Andreas
Zitat:
Original geschrieben von Lochimauspuff
Die Unkostenpauschale muss der Versicherer unaufgefordert bezahlen, im Gegensatz zum Nutzungsausfall.
Gewiss, alles nicht der Rede wert.
Die Kostenpauschale muss keinesfalls unaufgefordert gezahlt werden. Wo sollte das denn stehen? Bitte Hinweis. Richtig ist, dass für die Erstattung einer Kostenpauschale ein Berechtigungsnachweis vom AS nicht geführt werden muss, das hat aber die gefestigte Rechtsprechung so geregelt.
Im Übrigen, es gibt Kosten aber keine Unkosten.
Oder haben wir da auch wieder eine diametral entgegengesetzte Meinung 😉
Zitat:"..Die Kostenpauschale muss keinesfalls unaufgefordert gezahlt werden. Wo sollte das denn stehen?.."
Die Versicherungsfraktion liefert selbst die besten Argumente, ihr niemals ohne Anwalt gegenüberzutreten.
Warum soll sich ein Geschädigter um solche Haarspaltereien kümmern?
Dazu ist ein Anwalt schließlich da. Der sagt den Herrschaften dann sehr genau was, wann in welcher Höhe zu leisten ist.
Gegenfrage: Wo steht, dass Sie nicht grundsätzlich zu erstatten ist?
Zunächst ist in der Rechtsprechung im allgemeinen von einer Unkostenpauschale die Rede, dass es Unkosten nicht gibt, sondern nur Kosten, kann erst einmal hinten anstehen.
Die Kostenpauschale (Auslagenpauschale, Unkostenpauschale) fällt immer an, bei jedem Haftpflichtschaden, deshalb ist sie auch immer zu erstatten, sogar ohne dass sie extra eingefordert werden muss.
Alle anderen Kosten sind sowohl der Höhe als auch des bezüglich des Anfallens nachzuweisen, da sie eben nicht immer anfallen, oder aber in verschiedener Höhe.
Aber genau diese Argumentation, die hier verwendet wird, von wegen "wo steht denn das?" zeigt doch schön, dass man eben doch einen Anwalt zur Regulierung braucht...
Und um die Frage dann doch noch zu beantworten:
Das steht in den einschlägigen Kommentaren zur Rechtsprechung bzw. zum Schadenersatz im Haftpflichtschadenfall.
Es steht nicht ausdrücklich in den Vorschriften zum Schadenersatz, weil es da nichts verloren hat. Aber dort steht es zwischen den Zeilen, weil der Geschädigte seinen gesamten Schaden ersetzt bekommen muss ohne dass er sich bereichern darf und das beinhaltet seine Auslagen (Kosten, Unkosten).
Grüße
Andreas
Wie schon einmal von mir bemerkt, ...nicht der Rede wert.
Zitat:
Original geschrieben von Lochimauspuff
Die Unkostenpauschale muss der Versicherer unaufgefordert bezahlen, im Gegensatz zum Nutzungsausfall.
Zitat:
Original geschrieben von Lochimauspuff
Die Kostenpauschale ......., sogar ohne dass sie extra eingefordert werden muss.
Zitat:
Original geschrieben von Lochimauspuff
Das steht in den einschlägigen Kommentaren zur Rechtsprechung bzw. zum Schadenersatz im Haftpflichtschadenfall.
Schön für Dich. In welchen?
Zitat:
Original geschrieben von Lochimauspuff
Es steht nicht ausdrücklich in den Vorschriften zum Schadenersatz
Eier hier bitte nicht herum. Vorschriften zum Schadenersatz, wie-wo-was? Welche Vorschrift? Unaufgefordert.
Wo steht das?Zitat:
Original geschrieben von Lochimauspuff
Gegenfrage: Wo steht, dass Sie nicht grundsätzlich zu erstatten ist?
An wen ist diese Frage gestellt? Niemand bestreitet hier, dass eine Kostenpauschale ohne Nachweis des Geschädigten zu erstatten ist.
(Scherz-)Frage: Warum entschliesst sich ein Rechtsanwalt, seinen Schwerpunkt auf Verkehrsrecht zu legen:
Antwort: Er muss lediglich eine Paragraphen kennen 😛
§ 823 Schadensersatzpflicht
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Von einer Kostenpauschale lese ich hier nichts, wenngleich sie in den meisten Fällen wohl auch anfallen mag.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
(Scherz-)Frage: Warum entschliesst sich ein Rechtsanwalt, seinen Schwerpunkt auf Verkehrsrecht zu legen:
Antwort: Er muss lediglich eine Paragraphen kennen 😛
§ 823 Schadensersatzpflicht
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.Von einer Kostenpauschale lese ich hier nichts, wenngleich sie in den meisten Fällen wohl auch anfallen mag.
werden Unfälle Tagtäglich vorsätzlich oder fahrlässig
herbeigeführt ?
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Von einer Kostenpauschale lese ich hier nichts, wenngleich sie in den meisten Fällen wohl auch anfallen mag.
Das kannst Du auch nicht. 😉
Das steht ausdrücklich in unleserlicher Schrift in den geheimen Vorschriften zum Schadenersatz. Allerdings wäre die Sache mit dem Geltungsbereich dieser Vorschrift noch in doppelter Hinsicht zu prüfen..... 😉 ....ich meine räumlich und persönlich. 🙂