Versicherung verlangt Fotos vom Schaden
Hallo zusammen.
Ich möchte einen Haftpflichtschaden fiktiv über KVA abrechnen.
In diesem Zusammenhang habe ich der gegnerischen Versicherung den KVA (netto ~900€) der Vertragswerkstatt samt Zahlungsfrist zugesendet.
Nun will man plötzlich 'aussagekräftige Fotos' des Schadens.
Mit meiner Handycam wird das sicherlich nix...
Nun meine Frage:
ist dies rechtlich üblich, Schadensfotos anzufordern?
Fotos des reparierten Schadens als Nachweis (Nutzungsausfall etc.) sind ja klar.
Mich beschleicht das Gefühl, dass hier wieder nur auf Zeit gespielt wird. Daher werde ich anbieten, sollte der KVA nicht ausreichend sein, werde ich ein GA vom Gutachter meiner Wahl erstellen lassen.
Für Meinungen und Tipps bin ich dankbar!
ALEX
44 Antworten
Ihr verkennt bei der ganzen Angelegenheit aber einen Aspekt.
Wenn es dann Probleme bei der Regulierung gibt, geht es dann meistens nur um kleine Teilbeträge. Und das weis auch die Versicherung.
Da wird dann hier mal ein "Hunni" gekürzt und da noch mal ein "fuffi"
Wenn der Geschädigte diese ungerechtfertigten Abzüge hinnimmt
und das für in Ordnung erklärt ist das ja seine freie Entscheidung.
Aber man darf dann aber auch nicht von einem Rechtsanwalt erwarten, dass der sich für einen Streitwert von vielleicht 150 Euro grossartig in Zeug legt.
Ihr dürft hierbei nicht vergessen, dass der Aufwand für diesen kleinen Streitwert genauso gross ist wie für die gesamte Schadenssumme.
Und mit "mal eben" zwei Briefe schreiben und ein bisschen Telefonieren ist das auch nicht getan.
Ich weis nicht ob Ihr über die Strukturen in einer Rechtsanwaltskanzlei richtig informiert seit.
Da gibt es nämlich auch Fristüberwachung, Wiedervorlage, Überwachung der Fremdgeldkonten usw.
Wenn so etwas nicht sauber strukturiert ist kann das sehr grosse Probleme mit sich bringen.
Das bringt einen Aufwand mit sich und ein Aufwand kostet Geld.
@Marcxxx
nein, du hasst Recht, ich lass mich nicht missbrauchen. Weder von der Versicherung noch vom Anspruchsteller.
Dafür habe ich einen Eid angelegt.
Und ich kann mich hier auch masslos über die Herren Kollegen aufregen, die hier bei MT mit Stammtischparolen, ohne mich überhaupt persönlich zu kennen, einfach das Gegenteil behaupten.
Mal ganz abgesehen, dass solche persönlichen Angriffe unverschämt sind, ziemt es sich nicht für einen Sachverständigen haltlose Beschuldigungen auszusprechen.
Aber das ist jetzt ein anderes Thema und das soll hier jetzt nicht wieder OT werden.....
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Aber man darf dann aber auch nicht von einem Rechtsanwalt erwarten, dass der sich für einen Streitwert von vielleicht 150 Euro grossartig in Zeug legt.
.
Bis auf diesen Absatz kann ich @Dellenzähler 100 % zustimmen.
Ein Anwalt sollte unabhängig vom Streitwert seine Mandanten bestmöglich vertreten. Und Anwälte die noch soetwas wie einen Berufsetos haben machen das auch. Sollte Ihnen die Vergütung bei kleinen Streitwerten zu gering sein, dann sollten Sie lieber das Mandat ablehnen.
Denk doch mal an die Schuhverkäuferin, die Dich eine oder zwei Stunden lang freundlich bedient, dir zig Schuhe vom Lager holt um dann ein freundliches - Na, das überlegen wir uns nochmal , zu hören bekommt.
Ja, natürlich da gebe ich dir schon Recht. Ein gewissenhafter
Rechtsanwalt macht das natürlich auch, keine Frage.
Du darfst aber diesen Post nicht aus dem Zusammenhang nehmen.
Ich meinte das eigentlich unter der Prämisse:
Ich kann das alles alleine, weil Schadenregulierung ist kein Thema.
Dann geht es plötzlich doch nicht so, wie ich mir das vorstelle.
Jetzt weis ich nicht mehr weiter, den Rest lass ich mal vom Anwalt machen. Aber der muss das dann auch innerhalb einer Woche geregelt bekommen, weil sonst ist der eine Pfeife.
Ich versuche auch Leuten zu helfen, die vorher von einem Sparkommissar der Versicherung "bedient" wurden und hinterher feststellen, dass Sie Barbiert worden sind.
Aber was ich daneben finde, dass sind Leute die meinen das alles selber besser zu können und hinterher jammern, wenn es nicht so läuft, wie Sie es sich gedacht haben.
Dann doch bitte gleich den Profi fragen und nicht versuchen mit Halbwissen der Versicherung Paroli zu bieten.
Das geht eigentlich immer in die Hose.
Auch und gerade bei Kleinschäden, wo die Leute meinen, dass bekomme ich alleine hin, liegt dass grösste Sparpotenzial für die Versicherungen.
Nich umsonst gibt es diese tollen Kontrollgremien wie Eucon Controll Expert usw. welche KVA (und leider auch Gutachten) gnadenlos zusammenstreichen.
Wird aber bereits im Vorfeld ein (qualifizierter) RA beauftragt, hat das auch einen gewissen Erzieherischen Effekt.
Die Versicherung wird sich hier doch schon eher überlegen, ob Sie Kürzungen vornimmt.
Und wenn, dann wird der Anwalt hier schon Paroli bieten.
Zumindest die RA mit denen ich Zusammen Arbeite machen das.
Sonst würden die von mir keine Mandate mehr vermittelt bekommen.
bernhard70 gehört nach meiner Auffassung auch zu den qualifizierten RA, dass hat er hier bei MT schon des öfteren mit seinen Hinweisen und Tipps bewiesen.
Und ich meine einfach mal, dass ich das aufgrund meiner mittlerweile 15 jährigen Tätigkeit als KFZ-SV schon beurteilen kann......
danke für das Lob, Dellenzähler, mir geht es aber nicht darum, hier für mich Werbung zu machen und Mandate zu aquirieren, vielmehr geht es um Aufklärung, da die Leute meines Erachtens noch viel zu wenig über ihre Rechte aufgeklärt sind. Ansonsten stimme ich deinem Beitrag vollumfänglich zu.
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das geht mir genau so.
Auch ich versuche hier nicht Aufträge "abzugrasen"
Ich finde auch nicht, dass du hier für dich Werbung machst.
Das ist schon so in Ordnung, was du hier postest.
Finde ich zumindest.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Ja, natürlich da gebe ich dir schon Recht. Ein gewissenhafter
Rechtsanwalt macht das natürlich auch, keine Frage.Du darfst aber diesen Post nicht aus dem Zusammenhang nehmen.
Ich meinte das eigentlich unter der Prämisse:
Ich kann das alles alleine, weil Schadenregulierung ist kein Thema.
Dann geht es plötzlich doch nicht so, wie ich mir das vorstelle.
Jetzt weis ich nicht mehr weiter, den Rest lass ich mal vom Anwalt machen. Aber der muss das dann auch innerhalb einer Woche geregelt bekommen, weil sonst ist der eine Pfeife.Ich versuche auch Leuten zu helfen, die vorher von einem Sparkommissar der Versicherung "bedient" wurden und hinterher feststellen, dass Sie Barbiert worden sind.
Aber was ich daneben finde, dass sind Leute die meinen das alles selber besser zu können und hinterher jammern, wenn es nicht so läuft, wie Sie es sich gedacht haben.
Dann doch bitte gleich den Profi fragen und nicht versuchen mit Halbwissen der Versicherung Paroli zu bieten.
Das geht eigentlich immer in die Hose.Auch und gerade bei Kleinschäden, wo die Leute meinen, dass bekomme ich alleine hin, liegt dass grösste Sparpotenzial für die Versicherungen.
Nich umsonst gibt es diese tollen Kontrollgremien wie Eucon Controll Expert usw. welche KVA (und leider auch Gutachten) gnadenlos zusammenstreichen.
Wird aber bereits im Vorfeld ein (qualifizierter) RA beauftragt, hat das auch einen gewissen Erzieherischen Effekt.
Die Versicherung wird sich hier doch schon eher überlegen, ob Sie Kürzungen vornimmt.
Und wenn, dann wird der Anwalt hier schon Paroli bieten.
Zumindest die RA mit denen ich Zusammen Arbeite machen das.
Sonst würden die von mir keine Mandate mehr vermittelt bekommen.
bernhard70 gehört nach meiner Auffassung auch zu den qualifizierten RA, dass hat er hier bei MT schon des öfteren mit seinen Hinweisen und Tipps bewiesen.
Und ich meine einfach mal, dass ich das aufgrund meiner mittlerweile 15 jährigen Tätigkeit als KFZ-SV schon beurteilen kann......
Ok, Ok, geb mich geschlagen. Wollte auch in keiner Weise an @Bernhard70 irgendwelche Zweifel aufkommen lassen,ganz im Gegenteil.
Aber,seid ca.15 Jahren führe ich ein Familienunternehmen mit ca. 40 Mitarbeiter. Und du darfst mir glauben, dass ich schon so mache Schlacht gegen Versicherungen aber auch in anderen Rechtsgebieten mit und gegen Rechtsanwälte geschlagen habe. Da könnte ich schon ein dickes Buch drüber schreiben.
Der Titel wäre dann: Der Irrwitz des deutschen Rechts, oder wie ich im Recht bin und trotzdem einem verliere.
Deshalb bin ich wohl ein gebranntes Kind und gegenüber Anwälten, Versicherungen und auch Banken äusserst "feinfühlig" geworden, vierlleicht hier und da wohl auch zu unrecht...
Wenn du das Buch schreiben willst, ich beteilige mich.
Hätte zu allen angesprochenen Institutionen auch so ein bis zehn Artikel beizutragen.. 🙁
wenn du mal 10 Jahre als RA im Geschäft bist und dich überwiegend mit UNfallregulierungen beschäftigst, erlebst man so manches, ich glaube, das würde für 3 Bücher reichen
Zitat:
In meinem Bekanntenkreis scheint es auch so zu sein, dass bei sehr wenigen versucht wurde, sie über den Tisch zu ziehen. Das ist aber auch immer eine Frage des Verhaltens als Geschädigter und dem individuellen Fall.
Ich habe es sogar erlebt, dass ein Geschädigter von der gegnerischen Versicherung darauf hingewiesen wurde, dass die Unkostenpauschale zusteht. Also ganz so schwarz wie es hier teilweise gemacht wird ist das Versicherungsgewerbe im Ganzen sicher nicht.
1.) Die Unkostenpauschale
mussvom Versicherer bezahlt werden, ohne dass der Geschädigte so explizit fordert.
2.) Weiß der Geschädigte denn überhaupt wieviel die Reparatur eines Schadens tatsächlich kostet? Mit allem was dazu gehört?
Denk mal drüber nach und frage Dich dann, ob Du gerne 10-30% Deines entstandenen Schadens aus Unwissenheit verschenken willst...
Die Erfahrung zeigt, dass 90% aller Haftpflichtschäden, bei denen kein Anwalt und kein eigener Sachverständiger eingeschalten wurde, zu gering abgerechnet werden.
Grüße
Andreas
Zitat:
Original geschrieben von Lochimauspuff
Die Erfahrung zeigt, dass 90% aller Haftpflichtschäden, bei denen kein Anwalt und kein eigener Sachverständiger eingeschalten wurde, zu gering abgerechnet werden.
Ist das Deine Vermutung oder wo ist diese Statistik einsehbar und wer führt sie?
Und, der VR muss/darf die Anspruchstellung des Geschädigten prüfen, muss ihr aber keine weitere Position ungefragt hinzufügen.