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Versicherung und Kaufberatung

Themenstarteram 5. Januar 2015 um 22:30

Hallo Leute,

Ich werde im März meinen A1 Führerschein machen und möchte mir danach eine Maschine kaufen, habe an eine Kymco Quannon 125 gedacht da diese relativ günstig ist und ich als Schüler nicht so viel Geld zur Verfügung habe.Meine erste Frage ist diese Maschine für einen Anfänger geeignet und reicht diese aus ?

Außerdem wie teuer wäre die Versicherung bei dieser Macshine wollte sie über meinen Vater laufen lassen der hat nur noch 30% bei der Versicherung er ist bei der Volkswagen Versicherung und hat dort seinen Seat versichert, ist die Versicherung überhaupt für mich als Schüler bezahlbar oder nicht ?

Danke im Vorraus :)

Beste Antwort im Thema

Das ist zwar eine kleingedruckte, aber Schwarz-auf-Weiß-Zone.

Vertragsverletzung = Obliegenheitsverletzung = Regreßforderung möglich.

(Sonst bräuchte man so etwas ja gar nicht in den Vertrag schreiben.)

Und ich will schwer hoffen, dass meine Versicherungen das auch durchziehen und nicht einfach die Kosten über eine allgemeine "Tarifanpassung" auch an alle vorschriftsmäßigen Versicherungsnehmer weitergeben.

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Zitat:

@xDennis98 schrieb am 5. Januar 2015 um 23:30:51 Uhr:

Meine erste Frage ist diese Maschine für einen Anfänger geeignet und reicht diese aus ?

Ja und Ja.

Es ist eine 125er. Die lässt sich - wie fast jede 125er - relativ leicht beherrschen und sollte einen eigentlich auch nicht gleich überfordern. Der nötige Respekt und das »für andere Mitdenken müssen« wenn man mit einem Zweirad unterwegs ist, gehört natürlich mit dazu.

Mit was fährst du in der Fahrschule? Warum die Quannon? Das wären meine Gegenfragen.

Zitat:

@xDennis98 schrieb am 5. Januar 2015 um 23:30:51 Uhr:

Außerdem wie teuer wäre die Versicherung bei dieser Macshine wollte sie über meinen Vater laufen lassen der hat nur noch 30% bei der Versicherung er ist bei der Volkswagen Versicherung und hat dort seinen Seat versichert, ist die Versicherung überhaupt für mich als Schüler bezahlbar oder nicht ?

Die 30% vom PKW kann er nicht auch auf die 125er übernehmen. Also wird sie als Zweitfahrzeug zugelassen. Was das dann kostet -> wird euch der Versicherungsmakler bzw. die -agentur dann auf Anfrage mitteilen.

Einfach jetzt mal anfragen was sie haben wollen und dann sieht man weiter. Daraus leitet sich dann ab, ob und wie du den Unterhalt für die Maschine bestreiten kannst.

Grüße, Martin

Themenstarteram 5. Januar 2015 um 22:50

Habe die Quannon 125 ausgewählt weil diese nicht so teuer ist und mir vom Aussehen auch für dessen Preisverhältnis gefällt :)

P.S.: Diese Maschine kann man doch auch bei einer anderen Versicherung anmelden und irgenwie auf meinen Vater übernehmen oder ? Und wird sie nicht als offen angemeldet da es ja keine Version mit mehr als 14 PS von ihr gibt ?

Die Kiste ist schon ok. Mach dir da mal keinen Kopf.

Ausserdem ist sie offen. Spiel aber keine rolle. Bis 15ps kostet das alles gleich...

Das beste wird sein, du setzt dich mit deinem Vater zusammen. Wenn du sowas noch nie gemacht hast, brauchst du eh seine Hilfe und seine Daten.

Im märz fängst du an?? Hast erst im Juni Geburtstag?? Fang min 3 Monate vorher an. Zudem darfst du glaube die praktische Prüfung 1monat vor dem Geburtstag machen. Theorie geht auch gut im Winter... Weiterhin schau ob deine fahrschule an ihren Motorrädern saisonkennzeichen hat... Konnte sein, dass du erst April anfangen kannst...

Zitat:

@xDennis98 schrieb am 5. Januar 2015 um 23:50:19 Uhr:

Habe die Quannon 125 ausgewählt weil diese nicht so teuer ist und mir vom Aussehen auch für dessen Preisverhältnis gefällt :)

Probesitzen nicht vergessen!

Zitat:

@xDennis98 schrieb am 5. Januar 2015 um 23:50:19 Uhr:

P.S.: Diese Maschine kann man doch auch bei einer anderen Versicherung anmelden und irgenwie auf meinen Vater übernehmen oder ?

Nein. Wenn sie bei einer anderen Versicherung angemeldet wird, gibt es keinen Zweitfahrzeugrabatt mehr.

Zitat:

@xDennis98 schrieb am 5. Januar 2015 um 23:50:19 Uhr:

Und wird sie nicht als offen angemeldet da es ja keine Version mit mehr als 14 PS von ihr gibt ?

Die alte Regelung existiert nicht mehr. Die Drossel ging nicht über die Leistung, sondern über die Höchstgeschwindigkeit. Da du wohl kaum eine auf 80 km/h begrenzte Quannon kaufen wirst -> immer ungedrosselt.

_____

Zitat:

@Papstpower schrieb am 6. Januar 2015 um 06:50:37 Uhr:

Zudem darfst du glaube die praktische Prüfung 1monat vor dem Geburtstag machen.

Korrekt. Praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 16. Geburtstag.

Grüße, Martin

Mich düngt es, dass meine erste 125er bei einer anderen gelaufen ist... war aber eigentlich auch egal, weil die Kiste derartig wenig gekostet hat, ggü einer Versicherung als Einsteiger (wobei ich mit meinen Konditionen wesentlich besser eingestuft würde, als ein 16jährer!).

Ich hoffe dich düngt keiner. :)

Kann sein das dich es dünkt, mal woanders mit der Versicherung gewesen zu sein. Den Zweitwagenrabatt (oder besser Zweitfahrzeugrabatt) gibt es eigentlich nur dann, wenn man zwei Fahrzeuge bei der gleichen Versicherung hat.

In meinem Fall: GSF hat den gleichen Tarif wie mein Golf. Weil ich ja nur entweder oder bewegen kann. Voraussetzung: Nur ich bewege die Fahrzeuge. Sollte jemand anderes mit meinem Golf einen Unfall bauen -> wäre die Versicherung sicherlich not amused und würde entsprechende Nachzahlungen fordern.

Aber das kommt beim TE ja ohnehin nicht in Frage, da er ja das Gefährt selbst bewegen will.

Grüße, Martin

Kann/Darf sie nicht. Haftpflicht ist Haftpflicht. Solanger der Fahrer fahren konnte und durfe ist das zumind. abgesichert. Mach ich seit jahren so...

Zitat:

@Papstpower schrieb am 6. Januar 2015 um 13:10:25 Uhr:

Kann/Darf sie nicht. Haftpflicht ist Haftpflicht. Solanger der Fahrer fahren konnte und durfe ist das zumind. abgesichert. Mach ich seit jahren so...

Dünnes Eis. Du hast einen Vertrag mit bestimmten Konditionen vereinbart. Wenn du diese nicht einhälst -> hast du das Problem, nicht die Versicherung:

Zitat:

Der Einzelfahrer-Rabatt wird gewährt, wenn nur der Versicherungsnehmer das Auto fährt. Verursacht ein anderer Fahrer mit dem Wagen einen Unfall, kann die Versicherung Regressansprüche geltend machen. Ausgenommen davon sind Notfahrten, wie zum Beispiel ins Krankenhaus oder zum Arzt sowie Probefahrten, die von Mitarbeitern einer Autowerkstatt durchgeführt werden.

Quelle: http://www.toptarif.de/kfz-versicherung/rabatte-der-kfz-versicherung

Falls du vertragsbrüchig wirst (z.B. weil jemand anderes das Fahrzeug nicht in einer Notsituation bewegt und dann einen Unfall baut) -> Natürlich zahlt die Versicherung. Aber dann steht sie mit der Forderung der von dir bei Vertragsabschluss akzeptierten Vertragsstrafe auf der Matte.

Gleiches gilt wenn man mehr als die angegebenen Kilometer pro Jahr fährt. Übersteigt die Summe der tatsächlich gefahrenen Kilometer die vereinbarte maximale Jahreslaufleistung -> Nachzahlung.

War bei mir der Fall. Ist kein Problem, einfach melden und gut. Die Rechnung kommt dann mit der Post, abgebucht wird automatisch. Zumindest wenn es nur um ein paar 100 (oder ca. 1'000) km geht und nicht gerade um eine Differenz von 50'000 km.

Gab's vor ein paar Jahren mal im 125er Forum. Dort hat sich ein 17jähriger darüber ausgeheult wie böse doch die Versicherung war: Er hat die Maschine schön zu Schrott gefahren, an einem anderen Fahrzeug einen Schaden verursacht und als alleiniger Fahrzeugführer war der Herr Papa eingetragen - damit's billiger wird... Monate zuvor waren alle noch Idioten, weil es nicht alle so machen wie er und sein schlauer Papa.

Grüße, Martin

Wenn jmd anderes fährt gehts mir immer schlecht... Schleichende vergiftung... Du verstehst :p

Klar, Grauzone...

Das ist zwar eine kleingedruckte, aber Schwarz-auf-Weiß-Zone.

Vertragsverletzung = Obliegenheitsverletzung = Regreßforderung möglich.

(Sonst bräuchte man so etwas ja gar nicht in den Vertrag schreiben.)

Und ich will schwer hoffen, dass meine Versicherungen das auch durchziehen und nicht einfach die Kosten über eine allgemeine "Tarifanpassung" auch an alle vorschriftsmäßigen Versicherungsnehmer weitergeben.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 6. Januar 2015 um 17:14:30 Uhr:

Klar, Grauzone...

Grauzone gibt es da keine. Wie tomS noch mal betont hat: Es wird ein Vertrag unterschrieben. Falls die Nutzung von Anfang an anders vom Versicherungsnehmer geplant war, wurden vorsätzlich (!) falsche Angaben gemacht.

Da gibt es kein Grau, sondern das ist digital. Werden die Vertragsbedingungen eingehalten? »Ja« oder »Nein«. In dem Fall: »Nein«.

Grüße, Martin

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