Versicherung
bei meiner autoversicherung sind nur ich und meine frau als fahrer eingetragen ( beide über 45 ) . heist das , das unsere kinder oder ein bekannter das auto nicht nicht mal leihweise fahren dürfen ??
21 Antworten
Wie sollen wir das aus der Ferne wissen?
Schau doch in deinen Vertrag bzw. schau ob die Vertragsbedingungen online sind, bei meiner Versicherung geht das.
Oder einfach Vertreter oder Hotline anrufen.
Sorry, aber das hier ist ein Autoforum.
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Sorry, aber das hier ist ein Autoforum. ich dachte ja nur ob vielleicht gerade ein versicherungsvertreter online ist ..........
bei dir hat ja eine autoversicherung nichts mit autos zu tun , oder........
Re: Versicherung
Zitat:
Original geschrieben von coldrano
bei meiner autoversicherung sind nur ich und meine frau als fahrer eingetragen ( beide über 45 ) . heist das , das unsere kinder oder ein bekannter das auto nicht nicht mal leihweise fahren dürfen ??
Richtig. Wenn es jemand anderes fährt zahlt er bei einem Unfall eine Jahresversicherungsgebühr Strafe.
Also einfach bei der Versicherung anrufen, bei "Fahrer" einfach, Versicherungsnehmer und alle übrigen eintragen lassen und bissele mehr im Jahr Versicherung zahlen und gut ist.
MfG
Wiki
Re: Re: Versicherung
Richtig. Wenn es jemand anderes fährt zahlt er bei einem Unfall eine Jahresversicherungsgebühr Strafe.
Also einfach bei der Versicherung anrufen, bei "Fahrer" einfach, Versicherungsnehmer und alle übrigen eintragen lassen und bissele mehr im Jahr Versicherung zahlen und gut ist.
DANKE , das ist doch mal eine Antwort !!!
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Re: Re: Re: Versicherung
Zitat:
Original geschrieben von coldrano
DANKE , das ist doch mal eine Antwort !!!
Büdde
Schönen Sonntag noch
MfG
Wiki
Hallo,
habs mal ins passende Forum verschoben...
Genau so ist es. Einfach der Versicherung melden, dass der Fahrerkreis erweitert ist und etwas mehr zahlen.
Würdest du das nicht tun und trotzdem z.B. deine Kinder fahren lassen, drohen, wenn es rauskommt, empfindliche Vertragsstrafen.
... und die Kaskoversicherung wird (teilweise) leistungsfrei.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
... und die Kaskoversicherung wird (teilweise) leistungsfrei.
Also die WGV zahlt den gegnerischen Unfall trotzdem so wie ich mich erinnern kann.
Zitat:
Original geschrieben von Wikinger0815
...gegnerischen Unfall...
Das zahlt ja auch deine KFZ-Haftpflichtversicherung.
Zitat:
Original geschrieben von Mindscape
Das zahlt ja auch deine KFZ-Haftpflichtversicherung.
Ups, sorry, da hab ich Kasko und Haftpflicht durcheinander gebracht.
Die WGV sieht solche angelegenheit relativ spassfrei:
Zitat:
Vertragsstrafen/Obliegenheiten des VN's im Zusammenhang mit o.g. Merkmalen
- der VN ist verpflichtet eine Veränderung/Wegfall der Nachlassvoraussetzungen zu melden
- bei vorsätzlich unrichtigen Angaben (auch bei Nichtmeldung von Änderungen einer der Voraussetzung) zur Fahrleistung wird rückwirkend ab Beginn der laufenden Versicherungsperiode (Fahrleistung) bzw. ab dem Zeitpunkt zu dem die Voraussetzungen nicht mehr gelten der richtige Beitrag nachberechnet.
Zusätzlich wird eine Vertragsstrafe in Höhe des richtigen Versicherungsbeitrags für die laufende Versicherungsperiode erhoben und sofort fällig.
Wurde eine Beitragsvergünstigung für Jahresfahrleistung bis zu 9000 km p.a. aufgrund vorsätzlich falscher Angaben eingeräumt bzw. aufrecht erhalten, ist der VN verpflichtet an den Versicherer eine Strafe in Höhe des zweifachen Jahresbeitrages der laufenden Versicherungsperiode gem. der berichtigten Kilometerklasse zu bezahlen.
Die Kaskoregelung findet sich im Kleingedruckten ...
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Die WGV sieht solche angelegenheit relativ spassfrei:
Die Kaskoregelung findet sich im Kleingedruckten ...
Jop, aber wenn einmal im Jahr der Sohn mit dem Wagen fährt und ein Unfall macht, zahlt doch die Haftpflicht trotzdem oder ? Egal was die Kasko macht.
Hi,
Haftpflicht zahlt immer (Ausnahme gibt es 😉) - Opferschutz.
Vertragsstrafe ist aber empfindlich, Regress evtl. möglich.
Grüße
Schreddi