Versicherung rausschmiss

Mercedes E-Klasse W124

Tach zusammen,

bekam Heute ein Einwurf-Einschreiben.
Habe meinen Wagen vor 3 Wochen angemeldet.
Und jetzt das, zitat:

Die beantragte Teilkaskoversicherung können wir leider nicht übernehmen.
Wir kündigen daher die vorläufige Deckungszusage gemäß § 1 Abs. 5 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung' (AKB) mit Frist von einer Woche zum 29.06.2005.

Mit freundlichen Grüßen

Volkswohl Bund
Sachversicherung Aktiengesellschaft

Sind die bescheuert?

Gruss Mattes

21 Antworten

Hi,

ich nehme mal an das da einer bei der Versicherung voreilig war mit der Zusage.
Grundsätzlich versichern die keine Autos mehr Kasko die älter als zehn Jahre sind.
Bei meiner ist es zumindest so (Provinzial)

Gruss aus Hamburg

und wie ist es, wenn mein auto im verlauf 10jahre oder älter wird?
also mit 8angemeldet und irgendwann wird es ja mal 10

...ich denke das fällt dann unter Bestandsschutz, das gilt nur für Neuverträge.

Gruss aus HH

Zitat:

Original geschrieben von Runner666


und wie ist es, wenn mein auto im verlauf 10jahre oder älter wird?
also mit 8angemeldet und irgendwann wird es ja mal 10

Meinen Zweitwagen hatte ich als 4 Jahre alten übernommen und ist jetzt 11 Jahre alt - bisher bin ich noch nicht aus der Versicherung geflogen... 😉

Ist übrigens Vollkasko-versichert nach wie vor - Versicherung ist die Allianz (möglicherweise handhaben das verschiedene Versicheurngen unterschiedlich).

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stimmt, das fällt unter bestandsschutz.
aber du solltest nun ebenfalls ein sonderkündigungsrehct haben und dir ggf. eine andere versicherung suchen. sonst fährst du gänzlich ohne teilkasko rum. hattest du denn zuletzt einige vorschäden ?
am günstigsten fährst du i.d.r. mit den direktversicherern wie axa direkt, da, manchmal vhv und auch huk24. dort wird komplett über das internet alles abgefragt, so daß eigentlich hinterher keiner mehr doof kommen kann.

gruß

Ne, ich habe seit über 12 Jahren kein Schaden verursacht allerdings ca. 10 Verschiedene Autos gefahren und dabei waren Autos die über 10 Jahre alt waren dabei z.B.: Commodore A Coupe Bj. 69 und da hat keiner der Versicherungen irgendetwas gekündigt.

Gruss Mattes

Kann ich...

denn meinen bestehenden Vertrag irgendwann wieder auf Kasko erweitern? Hatte früher auf dem 220er Vollkasko, das hab ich dann irgendwann gekündigt, weil die Versicherung einen von mir angeblich verursachten schaden, (der wohl gar keiner war) ohne Gutachter u.ä. ersetzt hat und mir natürlich dafür den beitrag hochschrauben wollte (hab den Schaden selbst ausgeglichen und mir dann beim kasko gespart). Die sagen, nach 7 Jahren verfällt der VK-Schadensfreiheitsrabatt. Den würde ich doch gerne retten ergo mal für kurz einen Vertrag machen.

Weiß jemand, wie das aussieht?

Hi zusammen!

Das Gesellschaften Autos älter als 10 Jahre nicht mehr Kasko versichern wollen, lese ich seit kurzem hier vermehrt!

Ich kenne das anders und hab so etwas vorher auch noch nie gehört!

Verstehe da auch die Logik nicht wirklich. Wieso sollten Versicherer so handeln und einen alten MB nicht mehr Teilkasko versichern?? Der hat doch im Vergleich zu einem neuen Wagen einen geringen Widerbeschaffungswert, falls er gestohlen wird und somit fällt auch die Leistung der Gesellschaft geringer aus, als bei neuen Autos!

Das selbe gilt für einen VK Schaden. Schäden am älteren Auto sind doch viel kostenünstiger zu beseitigen, als Schäden an neuen Fahrzeugen, aufgrund der noch nicht in so grossem Ausmasse beeinhaltenen Elektronik!

Klärt mich mal auf!!!

Gruss,

Mfg MICHA

P.S.: Mein W201 ist TK versichert und wurde von mir zugelassen, als er bereits 12 war ( zugelassen 2003, Bj. 12/91 )

Zitat:

Original geschrieben von mfg22m


Hi zusammen!

Das Gesellschaften Autos älter als 10 Jahre nicht mehr Kasko versichern wollen, lese ich seit kurzem hier vermehrt!

Ich kenne das anders und hab so etwas vorher auch noch nie gehört!

Verstehe da auch die Logik nicht wirklich. Wieso sollten Versicherer so handeln und einen alten MB nicht mehr Teilkasko versichern?? Der hat doch im Vergleich zu einem neuen Wagen einen geringen Widerbeschaffungswert, falls er gestohlen wird und somit fällt auch die Leistung der Gesellschaft geringer aus, als bei neuen Autos!

Das selbe gilt für einen VK Schaden. Schäden am älteren Auto sind doch viel kostenünstiger zu beseitigen, als Schäden an neuen Fahrzeugen, aufgrund der noch nicht in so grossem Ausmasse beeinhaltenen Elektronik!

Klärt mich mal auf!!!

Gruss,

Mfg MICHA

P.S.: Mein W201 ist TK versichert und wurde von mir zugelassen, als er bereits 12 war ( zugelassen 2003, Bj. 12/91 )

diese logik würde ich auch vertreten, versteh mal einer die versicherer. aber die machen das sicher nicht ohne grund.

Hallo!

Ich persönlich hatte bisher noch keinerlei Probleme, meine Fahrzeuge TK zu versichern (HUK). Der eine war bei Vetragsabschluß 12 Jahre alt, der andere hatte 17 Jahre auf dem Buckel. Ging sowohl mit SB (150€) als auch ohne SB.
Und wenn ich gewollt hätte, dann hätten die mir wahrscheinlich auch beide VK versichert ;-)
Daß es keine TK bei älteren Autos mehr geben soll, wäre mir also neu...

Gruß
Reißi

Bin bei R+V- Versicherungen und habe keine Probleme gehabt. 12 Jahre alt bei Abschluss.

Hallo Mattes.

Ich bin selber in der Versicherungsbranche tätig aber so etwas ist mir völlig neu.

Habe über 300 Autoversicherungen zu betreuen und diesen Fall noch nie gehabt.

Es gibt nur die Einschränkung, dass gewisse Fahrzeuge ab z.B. einer TK Typklasse 36 nur nach Absprache mit der Hauptverwaltung versichert werden können.

Welche Typklasse hat den dein Wagen in der TK?

Stefan

@ finaledition :

Es ist der Missbrauch, den die Versicherung einschränken will.
Da gibts sicherlich eine Statistik, die besagt,
daß mit alten Autos mehr beschissen wird.

bei uns im öschi-land wird ein auto nur zur kasko zugelassen wenn es maximal 7 jahre ist, alles was älter ist, ist einer Voll- oder Teilkasko nicht mehr würdig....(grummel).
wenn man natürlich (wie es bei auch schon war) ein "junges" auto bei der Vollkasko anmeldet, dann kann man dabei bleiben, bis man sie kündigt/auto verkauft/der Rep-Preis den Restwert übersteigt
(mein 12 jahre alter 2 golf war da auch dabei),
ausnahmen betätigen die regel, so konnte ich vor 10 jahren noch einen käfer auf VK anmelden, obwohl der damals auch schon 13 war, aber dies ist auch nicht wirklich üblich (war nur günstig, damals, jetzt nimmer)...
so spare ich mir das geld für die TK und hebe dafür einen, auch gut.......

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