Versicherung möchte wissen, ob es Vorschäden an meinem Wagen gab
Hallo Zusammen,
auf meine erste Frage habe ich bereits viele gute Antworten erhalten. Hier kommt deswegen meine nächste Frage.
Vor ein paar Tagen hat ein mir einer beim Aussteigen seine Autotür gegen mein Auto gehauen. (Beide Autos standen zum Zeitpunkt des Schadens).
Die gegnerische Versicherung (Haftpflicht) möchte wissen, ob es schon Vorschäden an meinem Fahrzeug gab.
Ich hatte tatsächlich mal einen Unfall (nicht selbst verschuldet) mit einem größeren Schaden, der aber komplett repariert wurde. Ich habe nur keine vernünftige Rechnung darüber, da die Werkstatt die Reparatur etwas günstiger durchgeführt hat und mir nur eine Gesamtrechnung ausgestellt hat (keine Aufteilung in Arbeitsstunden/Material).
Bin ich wirklich verpflichtet diesen Schaden jetzt anzugeben? Bzw. welche Schlüsse will denn die gegnerische Versicherung daraus ziehen? Ich könnte es verstehen, wenn man unreparierte Schäden angeben muss, aber reparierte?
Beste Antwort im Thema
Wie germania47 schon richtig geschrieben hat, kann das bewusste Verschweigen von Vorschäden zu völliger Leistungsfreiheit bei der Regulierung führen.
Aber wo ist hier das Problem?
Wenn alles in Ordnung ist und der Schaden fach- und sachgerecht repaiert wurde, was spricht dann bitte dagegen den
Schaden zu offenbaren?
16 Antworten
Ich habe jetzt an die Versicherung geschrieben und den Schaden auch angegeben (hatte ich sowieso vor, ich hatte mich nur gefragt, warum/ob man reparierte Schäden, die mit dem neuen Schaden in keinem Zusammenhang stehen, überhaupt angeben muss).
Weil ggf bei einem Totalschaden der Vorschaden den WBW nach unten drückt.