Versicherung mit GmbH übernehmen

Hallo,

Wenn man eine Versicherung mit SF20 von einem Bekannten übernimmt, aber selber z.b. erst 5 Jahre den Führerschein hat, kann man ja meines Wissens nach maximal SF5 bekommen.

Wie sieht es aus, wenn man das Auto auf die eigene Firma (GmbH) zulässt?
Versicherungsnehmer wäre dann ja eine juristische Person.
Wäre es der GmbH dann möglich, SF20 zu übernehmen?

Danke im Voraus.

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Zitat:

Original geschrieben von hias9


Nein, die GmbH ist meine Firma.

Du hast 25.000€, um ne GmbH zu gründen ,aber keinen kompetenten Berater, der Dir einen solchen Sachverhalt klären kann ... 😕

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Das Problem bei dem "Formblatt" ist, das der inhaber den SFR der GmbH nur zu Verfügung stellt und nie ganz abtritt. Bei jedem Fahrzeugwechsel muss der SFR-Inhaber (Dein Kumpel) dies mit seiner Unterschrift zustimmen.

Du nutzt den SFR somit nur auf dem Firmenfahrzeug. Dann ist der Führerschein auch nicht relevant. Unter 2 Privatpersonen ist dies allerdings nicht möglich.

Auf die Gefahr, dass ich nur wiederhole:

1. Ein Übertrag des SFR von einer Privatperson auf eine juristische Person ist nicht möglich!

2. Es gibt die Möglichkeit einer Versichertengemeinschaft (Versicherungsnehme: GmbH und Mitversicherungsnehmer: SFR-Inhaber) => dies ist in Deinem Fall wohl die eleganteste Lösung, allerdings mit den bürokratischen Hürden, die polo1,6L schon genannt hat.

3. Die Übertragung des SFR auf einen Mitarbeiter der GmbH, der bereits >20 Jahre den Führerschein hat und mit Unterschrift bestätigt, dass er mit dem Fahrzeug und den Vorfahrzeugen regelmässig gefahren ist. Die Versichererauswahl ist hier allerdings eingeschränkt, da es, wie PiKaPo bereits geschrieben hat, nur eine gute Hand voll Versicherer gibt, die auf eine Verwandschaft verzichten....

Moin,

ich muss dann auch noch mal konkret fragen:

Was spricht denn dagegen, dass der Bekannte einfach seinen SFR behält und eine VN-Gemeinschaft mit der GmbH macht???

Gruß vom Sause

Wenn ich der Bekannte wäre, würde ich diesen Schritt nicht wagen.

Wenn die GmbH bzw. deren Geschäftsführer schon so wegen dem Versicherungsrabatt rumzickt, sind ja schließlich steuerlich absetzbare Betriebskosten, frage ich mich was abgeht, wenn mal wirklich Probleme auftauchen.

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Zitat:

Original geschrieben von trouble01


Wenn ich der Bekannte wäre, würde ich diesen Schritt nicht wagen.

Warum? Was soll dem SFR-INhaber denn passieren? Scheinbar würde er ja sogar auf den SFR verzichten, so dass ihm dieser wohl nicht wahnsinnig wichtig ist...

@Sause
Das habe ich mit meiner Variante 2. gemeint!

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