Versicherung lehnt ohne Grund ab

Alsodie Directline hat mir damals nach einem Schadensfall gekündigt,ok was soll es auf so einen Versicherer kann man verzichten,aber der Oberhammer ist das ein Bekannter von mir abgelehnt wurde ohne Grund.Ich weis nicht was bei denen abläuft.Wer steckt eigentlich hinter dieser Versicherung,gibt es da einen großen Versicherer dessen Tochter dieses ist ?

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Zitat:

Original geschrieben von wetter111

aber der Oberhammer ist das ein Bekannter von mir abgelehnt wurde ohne Grund.Ich weis nicht was bei denen abläuft.

Wir auch nicht.

Was soll dieser Blödsinn hier?

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Zitat:

Original geschrieben von wetter111

aber der Oberhammer ist das ein Bekannter von mir abgelehnt wurde ohne Grund.Ich weis nicht was bei denen abläuft.

Wir auch nicht.

Was soll dieser Blödsinn hier?

Hauptsache einen dummen komentar abgegeben,wenn dir sonst schon nichts einfällt.

Jede Versicherung will Geld verdienen, möglicherweise ist das Risiko für die zu hoch. Ohne Grund glaube ich aber kaum, die werden wohl einen Grund haben müssen den aber nicht nennen.

Es gibt auch bei Versicherungen Ratings, die können viele Daten von Menschen einsehen und entsprechend bewerten, muss nichtmal ein Schufa-Eintrag sein...
Ist das Rating schlecht, was auch an der Postleitzahl liegen kann, hat jede Versicherung nun mal das Recht, Kunden bzw. Anträge auch abzulehnen...

Gruß, Jens

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das ist, rein isoliert und ohne jedes Detail gepostet, einfach nur ein sinnfreier Shitstorm.

Eine Versicherung betreibt, wie jedes Unternehmen, eine Risikoeinschätzung, da sie Geld verdienen wollen.

Ist der Freund beispielsweise ein 18 Jahre alter Fahranfänger, der sich nen BMW M3 aus 1996 zu 100% auf Pump kauft, zeitgleich in einer unfallträchtigen Gegend wohnt und zudem noch früher mal auffällig geworden ist (beispielsweise frisierter Roller oder Zahlungsverzug beim Moped)...dann ist es VÖLLIG verständlich den abzulehnen.

Wenn der den dann noch auf schlanken 240% auf sich anmelden möchte und einen negativen Schufaeintrag inne hat, weil er ner Handybude 2Mille schuldet....

Wie weit soll ich weiter ausführen?

Man sieht: Zusatzinformationen ändern das Bild mal drastisch 😉

und wie war das mit der Versicherungspflicht im Bereich Haftpflicht KFZ ?

Zitat:

Original geschrieben von svendrae


und wie war das mit der Versicherungspflicht im Bereich Haftpflicht KFZ ?

Das war so, dass DU (bzw. der Halter) verpflichtet bist, eine Haftpflicht zu machen. 😁

Ne ernsthaft: die reine Haftpflicht könnte er warscheinlich schon durchdrücken, wenn er unbedingt wollte.
Sollte der potentielle Versicherungsnehmer allerdings bereits eine Vorgeschichte bei der Versicherung haben (z.B. noch offene Forderungen o.Ä.) kann die Versicherung sich auch hier bis zu einem gewissen Punkt verweigern.

Wie also schon erwähnt wurde braucht man mehr Informationen, um die Sachlage auch nur annähernd abschätzen zu können.

Richtig, die Haftpflicht muss jeder Versicherer annehmen, aber auch nur zu den gesetzlichen Mindestdeckungssummen, also mit einer reinen Grundabsicherung...
Aber unter den "falschen Voraussetzungen", die ja nun zuhauf genannt wurden, wird jeder Versicherer versuchen, den Vertrag eben nicht annehmen zu müssen...

Gruß, Jens

Zitat:

Original geschrieben von svendrae


und wie war das mit der Versicherungspflicht im Bereich Haftpflicht KFZ ?

weißt du ob ne Kasko mitbeantragt wurde?

Wahrscheinlich werden sie diese abgelehnt haben, Haftpflicht, da hast du recht, muss aufgenommen werden.

ABER: Die Versicherung darf nach eigenem Gusto Risikoaufschläge nehmen.

Ablehnen an sich kann sie nicht, es ist aber durchaus üblich das Ganze preislich so uninteressant zu machen, dass der Antragsteller nicht mehr will 😉

Es gibt den sog. Kontrahierungszwang. D.h. dass der Versicherer ein FZG im Bereich der KFZ-Haftpflichtversicherung zu den gesetzlichen Mindestdeckungssummen versichern muss.

Ausnahmen:
Versicherer hat den Versicherungsnehmer (VN) bereits wegen Schaden gekündigt
Versicherer hat den VN wegen Mahnverfahren gekündigt
VN lebt außerhalb des Geschäftsgebiets (trifft meist bei den Versicherer der Sparkassen zu, da diese nur regional tätig sind)

Wurde also der Bekannte vom Versicherungsunternehmen abgelehnt, wird einer der 3 Punkte zutreffen.

Sollte nur die Kasko abgelehnt worden sein: Es steht jedem Unternehmen frei einen Antrag auf Kasko anzunehmen bzw. abzulehnen. Hier hat jedes Unternehmen seine Annahmerichtlinien.

Zitat:

@elmiM schrieb am 18. Dezember 2012 um 14:45:54 Uhr:


Es gibt den sog. Kontrahierungszwang. D.h. dass der Versicherer ein FZG im Bereich der KFZ-Haftpflichtversicherung zu den gesetzlichen Mindestdeckungssummen versichern muss.

Kann dann aber erheblich Teuerer werden als die normalen Tarife.
Kollege wollte mit 18 ein Fiat Coupe, 3500€ nur für Haftpflicht. Bei seiner Mutter als alleinige Fahrerin wäre es nicht mal die Hälfte gewesen, in beiden Fällen gleiche SF-Klasse.

Sie müssen so gut wie Jeden bei der Haftpflicht nehmen, aber zu ihrem Preis. Wie es ja auch Fahrzeuge gibt deren Prämien mehr oder wenige frei kalkuliert werden.

Nach 5 Jahren sollten die Probleme hier gelöst sein...

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