Versicherung Kurzzeitkennzeichen
hey
wenn ich bei meiner Versicherung KZK anmelde, damit 5 Tage rumfahre und danach das Fahrzeug nicht anmelde kostet das (bei meiner Versicherung -> Mecklenburgische) 87 Euro.
nun meine Frage: kennt jemand ne Versicherung b. der das billiger ist? (oder kostet das etwa b. jeder Vers. gleich viel)
mir gehts um das Showfahrzeug eines bekannten der mit dem Ding nur auf Treffen fährt...
danke f. eure Tips
Beste Antwort im Thema
87€ nur für die Versicherung ist definitiv zu teuer. Falls alle anderen Kosten (siehe Aufstellung) enthalten sind, ist der Betrag normal.
Ich habe da mal was zusammengestellt. Wahrscheinlich werden wir das noch öfter brauchen. 😉
Informationen zu Kurzzeitkennzeichen
Gültigkeit: 5 Tage
Verwendung: Probefahrten, Überführungsfahrten
Kosten:
- spezielle Deckungskarte der Versicherung
für Kurzzeitkennzeichen (50€ bzw. 30€ öffentlicher Dienst)
- Gebühren der Zulassungsstelle ca. 11€
- Kosten für Kennzeichen ca. 25€
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Gesamtkosten: ca. 86€ (bzw. 66€ öffentl. Dienst)
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Vorgehensweise:
notwendige Unterlagen: Personalausweis, ggf. Vollmacht u. Personalausweis
1. Beantragung der Kurzzeitzulassung bei einer deutschen Zulassungsstelle (es ist egal bei welcher)
2. Erteilung eines speziellen Fahrzeugscheins und Vergabe der Kennzeichen
3. Anfertigung der Kennzeichen
4. Vervollständigung des Fahrzeugscheins mit fahrzeugspezifischen Angaben
5. zum Auto fahren, dranschrauben und losfahren
Die Kennzeichen müssen nach Ablauf der Gültigkeit nicht zurückgebracht werden, sondern können vernichtet werden.
Hinweis bei Anschlussversicherung:
Falls das Fahrzeug nach der Überführung richtig zugelassen werden soll, empfielt es sich die spezielle Deckungskarte bei der zukünftigen Versicherung zu holen.
Diese wird dann den tatsächlichen Versicherungsbeginn um die Gültigkeit der Kurzzeitkennzeichen (5 Tage) vorverlegen und die Kosten für die Deckungskarte fallen lassen.
Bsp:
1. Erteilung von Kurzzeitkennzeichen am 01.11.2004
2. Überführung der Fahrzeuges
3. richtige Zulassung des Fahrzeuges am 04.11.2004
4. Versicherung beginnt nicht am 04.11.2004, sondern am 30.10.2004
Der zusätzliche Betrag für die 5 Tage ist geringer, als die einmaligen Kosten von 50€ bzw. 30€ (siehe oben).
Ich hoffe ich habe nichts vergessen.
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70 Antworten
nach meinung des verkaüfers ist das auto verkerssicher und ich konnte bei der besichtigung auch keine mängel feststellen.
welche unterlagen brauch ich denn dann um mir ein kurzzeitkennzeichen zu holen?
kommt auf deine versicherung an...
meine versicherung brauch garnix... ich hol mir da die "doppelkarte" und geh damit zur zulassungsstelle, lass die schilder prägen und ab gehts...
die devk will zum beispiel ne kopie vom fahrzeugschein haben bevor die die deckungskarte ausstellt... find ich zwar unpraktisch aber was willste machen?!
hä? sorry ez blick ich nimmer durch
ich hab doch des auto noch garnet versichert demzufolge bin ich ja auch bei keiner versicherung.
hab des doch jetzt erstmal gekauft...
ja... um das auto auf öffentlichen straßen zu fahren (überführung) musst du es haftpflichtversichern... das tust du mit den kurzzeitkennzeichen...
muss ich dann zuerst von meim versicherer ne doppelkarte holen oder erst zur zulassungsstelle? oder einfach ein nummernschild pressen lassen?
Zitat:
Original geschrieben von panik
muss ich dann zuerst von meim versicherer ne doppelkarte holen oder erst zur zulassungsstelle? oder einfach ein nummernschild pressen lassen?
Ohne Zulassungsstellen-Bescheinigung bekommst Du kein Kennzeichen gepresst, ohne Doppelkarte bekommst Du keine Zulassung (auch keine Kurzzeitzulassung).
Also immer:
Doppelkarte->Zulassungsstelle->Kennzeichen->Zulassungsstelle (um Aufkleber aufs Kennzeichen zu pappen)
Hallo,
ich hatte mir am 6.11.2009 von der Versicherung eine Nr. telefonisch durchgeben lassen und bin zum Strassenverkehrsamt und habe dort
Kurzkennzeichen beantragt.
10,20 Euro Gebühr und 22 euro für die Schilder.
ich fand es super billig...Für 5 Tage
Habe dann mein Auto aus Rüsselsheim abgeholt und 2 Tage später angemeldet.
Ich glaube meine Versicherung ist da recht günstig 😉 Oder ??
Gruß Antek
@antek: das ist üblich so wenn du das auto gleich anschließend anmeldest...
wenn du nur die schilder holst um ein auto überführst was du danach NICHT anmeldest kostet das richtig kohle...
mit der telefonischen nummer... das ist prinzipiell möglich, so fortschrittlich ist aber noch nicht jeder landkreis...
das geht aber noch günstiger.
Zitat:
mit der telefonischen nummer... das ist prinzipiell möglich, so fortschrittlich ist aber noch nicht jeder landkreis...
Das hat nichts mit dem Landkreis zu tun, sondern mit der Versicherung.
Die klassische Doppelkarte in der Form gibt es nicht mehr, stattdessen erhält man von der Versicherung eine evb-Nummer
Siehe:
http://www.kfz-versicherung.info/...sbestaetigung-auch-evb-nummer.htmlZitat:
Die elektronische Versicherungsbestätigung ersetzt seit dem 1. März 2008 die Zulassung durch die Versicherungsbestätigungskarte. Der Versicherer händigt nun dem Versicherungsnehmer keine Papier-Doppelkarte mehr aus, sondern stellt für den Versicherungsnehmer eine elektronische Versicherungsbestätigung bereit. Diese hinterlegt der Versicherer in einer zentralen Datenbank. Auf diese haben sowohl die Versicherungen als auch die Zulassungsstellen Zugriff.
und die bekommt man dann per Mail. Funzt 1a hab ich schon 2x probiert.
Zitat:
Original geschrieben von zxcoupe
Das hat nichts mit dem Landkreis zu tun, sondern mit der Versicherung.
...muss ich kurz widersprechen: die Versicherer konnten seit Beginn die eVB-Nummer elektronisch erstellen und bei den Zulassungsstellen hinterlegen... Leider akzeptierten das einige Zulassungsstellen anfangs noch nicht, so dass man mit dem "Original"-Ausdruck hindackeln musste!
Witzig war hier bei einigen Zulassungsstellen, dass Telefaxe nicht akzeptiert wurden. Der Ausdruck der PDF-Datei am heimischen PC hingegen schon 😕
Mittlerweile akzeptieren meines Wissens aber alle Landkreise die eVB in elektronischer Form, d.h. vom Prinzip muss man die Nummer bei der Zulassung nur aufsagen!