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Versicherung Kurzzeitkennzeichen

Themenstarteram 31. Oktober 2004 um 9:56

hey

wenn ich bei meiner Versicherung KZK anmelde, damit 5 Tage rumfahre und danach das Fahrzeug nicht anmelde kostet das (bei meiner Versicherung -> Mecklenburgische) 87 Euro.

nun meine Frage: kennt jemand ne Versicherung b. der das billiger ist? (oder kostet das etwa b. jeder Vers. gleich viel)

mir gehts um das Showfahrzeug eines bekannten der mit dem Ding nur auf Treffen fährt...

danke f. eure Tips

Beste Antwort im Thema

87€ nur für die Versicherung ist definitiv zu teuer. Falls alle anderen Kosten (siehe Aufstellung) enthalten sind, ist der Betrag normal.

Ich habe da mal was zusammengestellt. Wahrscheinlich werden wir das noch öfter brauchen. ;)

Informationen zu Kurzzeitkennzeichen

 

Gültigkeit: 5 Tage

 

Verwendung: Probefahrten, Überführungsfahrten

 

Kosten:

- spezielle Deckungskarte der Versicherung

für Kurzzeitkennzeichen (50€ bzw. 30€ öffentlicher Dienst)

- Gebühren der Zulassungsstelle ca. 11€

- Kosten für Kennzeichen ca. 25€

-------------------------------------------------

Gesamtkosten: ca. 86€ (bzw. 66€ öffentl. Dienst)

=================================================

 

Vorgehensweise:

notwendige Unterlagen: Personalausweis, ggf. Vollmacht u. Personalausweis

1. Beantragung der Kurzzeitzulassung bei einer deutschen Zulassungsstelle (es ist egal bei welcher)

2. Erteilung eines speziellen Fahrzeugscheins und Vergabe der Kennzeichen

3. Anfertigung der Kennzeichen

4. Vervollständigung des Fahrzeugscheins mit fahrzeugspezifischen Angaben

5. zum Auto fahren, dranschrauben und losfahren

Die Kennzeichen müssen nach Ablauf der Gültigkeit nicht zurückgebracht werden, sondern können vernichtet werden.

 

Hinweis bei Anschlussversicherung:

Falls das Fahrzeug nach der Überführung richtig zugelassen werden soll, empfielt es sich die spezielle Deckungskarte bei der zukünftigen Versicherung zu holen.

Diese wird dann den tatsächlichen Versicherungsbeginn um die Gültigkeit der Kurzzeitkennzeichen (5 Tage) vorverlegen und die Kosten für die Deckungskarte fallen lassen.

Bsp:

1. Erteilung von Kurzzeitkennzeichen am 01.11.2004

2. Überführung der Fahrzeuges

3. richtige Zulassung des Fahrzeuges am 04.11.2004

4. Versicherung beginnt nicht am 04.11.2004, sondern am 30.10.2004

Der zusätzliche Betrag für die 5 Tage ist geringer, als die einmaligen Kosten von 50€ bzw. 30€ (siehe oben).

 

Ich hoffe ich habe nichts vergessen.

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Für deinen Zweck gibt es Ausfuhrkennzeichen. Dazu 2 Links vom ADAC: Link 1 - klick! und Link 2 - klick!

Am einfachsten mit dem Käufer zusammen zur Zulassungsstelle fahren und Abmeldung und Besorgung der Ausfuhrkennzeichen zusammen erledigen, das ist am wenigsten Aufwand.

Der Käufer kann dann innerhalb der erkauften Frist auch im Ausland noch mit dem Fahrzeug fahren, bis er es dort zulässt.

Ansonsten einfach mal mit den Stichworten "ausfuhrkennzeichen" oder "exportkennzeichen" die Boardsuche oder Google füttern.

Zitat:

Original geschrieben von ytna

Für deinen Zweck gibt es Ausfuhrkennzeichen. Dazu 2 Links vom ADAC: Link 1 - klick! und Link 2 - klick!

Am einfachsten mit dem Käufer zusammen zur Zulassungsstelle fahren und Abmeldung und Besorgung der Ausfuhrkennzeichen zusammen erledigen, das ist am wenigsten Aufwand.

Der Käufer kann dann innerhalb der erkauften Frist auch im Ausland noch mit dem Fahrzeug fahren, bis er es dort zulässt.

Ansonsten einfach mal mit den Stichworten "ausfuhrkennzeichen" oder "exportkennzeichen" die Boardsuche oder Google füttern.

Wenn man die 160€ für die Versicherung und 50€ für die Zulassung nimmt ist man ja bei fast 250€.....

Ich denke der Käufer wird das etwas teuer finden, da das Auto ja schon etwas älter ist.

Naja, werd nochma mit ihm telefonieren.

Wäre aber die einzige Möglichkeit, mit der du sicher aus dem Schneider bist.

Musst dem ja nicht gleich eine Monats-Zulassung andrehen, Hälfte tut's doch auch und kosten eben halb so viel in der Versicherung. Bei manchen Gesellschaften vielleicht sogar noch etwas weniger.

Zitat:

Original geschrieben von Bleman

Wir wollen ja hier keine Werbung machen. Wenn mir da nicht *HUK* mal was rausrutscht.

Sorry, ich hab gerade Schluckauf. :D

na,na, macht da einer schleichwerbung ;)

gruß

rd

am 23. Mai 2007 um 18:19

Also hier geht jetzt einmal hervor, dass ich für ein Kurzzeitkennzeichen erst ne Doppelkarte von der Versicherung brauch und dann wieder, dass ich alles bei der Zulassungsbehörde machen kann. Was jetzt?

Beides richtig.

Du braucht ne Doppelkarte für KK und bei den meisten Zilassungsstellen kann man die direkt beziehen. "Cross-Selling" nennt man das.

Allerding solltest Du ne DK von deiner späteren Festversicherung nehmen. Die rechnen da dann an!!!

wenn ich mir bei der zulassungsstelle kurzzeitkennzeichen holen möchte, muss ich dann auch solange warten? :(

jupp

wie verfährt die Versicherung, wenn ich den Wagen jetzt hole, aber erst im Oktober zulasse? Dann bekommt man wohl die Gebühr nicht verrechnet gell?

Zitat:

Original geschrieben von faceman22

 

Du braucht ne Doppelkarte für KK und bei den meisten Zilassungsstellen kann man die direkt beziehen. "Cross-Selling" nennt man das.

Du meinst bestimmt, dass es meistens in der Nähe von Zulassungstellen Vers.-Agenturen gibt, die Versicherungsbestätigungskarten (Doppelkarten) für Kurzzeitkennzeichen ausgeben dürfen.

Cross-Selling von Zul.-St. betrieben kann es nicht geben.

am 19. Juli 2007 um 20:41

Hi,

wenn die Versicherung auch die des Kurzzeitkennzeichens ist, sehe ich da überhaupt kein Problem.

Klär das vorher ab - aber ich kenn keine Gesellschaft (auch direkte) die da Probleme machen. Oktober ist ja nicht mehr sooo weit.

Grüße

Schreddi

Eine Frage noch: wie stehen meine Chancen den Betrag erstattet zu bekommen, wenn ich die Kurzzeitkennzeichen auf meinen Namen anfertigen lasse, die spätere Versicherung aber auf meine Mutter laufen soll?

Falls das ein Problem wäre, würde eine Vollmacht meiner Mutter ausreichen, dass ich ein KZKZ für sie abschließen darf?

 

Gruß Micki

Themenstarteram 25. November 2007 um 12:57

die müssen auf alle fälle auf deine mutter laufen... ob du die allerdings mit ner vollmacht holen kannst weiss ich nicht...

vollmacht geht. mach ich auch immer. 

Themenstarteram 25. November 2007 um 13:04

wollte letztens mein winterauto auf meinen vater zulassen... vollmacht hatte ich mit... "hamse auch die vollmacht fürn bankeinzug der kfz-steuer mit?"

so´n scheiß hab ich noch nie gehört... 3 1/2 stunden umsonst gewartet und kein auto zugelassen bekommen... totaler scheißverein...

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