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Versicherung kürzt Rechnung, laut Gutachten korrekterweise,

Themenstarteram 25. Dezember 2015 um 12:12

Moin zusammen,

mir ist jmd ins Heck gefahren und meine Werkstatt hat mehr repariert (4 statt 2 Einparksensoren, hinten) als dem Gutachten zu entnehmen war. Demnach hat die Versicherung, korrekterweise, die Rechnung gekürzt.

Meines Erachtens nach, wollte da jmd schlicht und ergreifend mehr Geld verdienen ( ich habe natürlich eine Abtretungserklärung unterschrieben.).

Jetzt schickt die Werkstatt mir eine Rechnung, über die zu viel getauschten Teile. Da die Versicherung logischerweise nicht zahlt.

Frage; Brief schreiben, Anwalt darauf ansetzen oder oder einfach bezahlen?

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@rrwraith schrieb am 27. Dezember 2015 um 16:34:12 Uhr:

 

Wenn Du irgendwann mal den Unterschied zwischen eigener Auffassung und geltendem Recht begriffen hast, solltest Du Deinen nächsten Beitrag schreiben.

Diesen Unterschied begreift man schnell, wenn man Deinen Beitrag mit dem Hinweis auf ein Urteil aus dem letzten Jahrtausend liest.

Wenn Du das zitierte Rubrum des Urteils aufmerksam gelesen hättest, wäre Dir schnell klar geworden, dass Du hier Birnen mit Äpfel vergleichst.

„Bei der Instandsetzung eines beschädigten Kraftfahrzeugs schuldet der Schädiger grundsätzlich auch die Mehrkosten, die ohne eigene Schuld des Geschädigten die von ihm beauftragte Werkstatt infolge unwirtschaftlicher oder unsachgemäßer Maßnahmen verursacht hat.“

Das Urteil spricht also die Kostenerstattung von unwirtschaftlichen oder unsachgemäßen Arbeiten an. Im vorliegenden Fall geht es aber um zusätzliche Arbeiten, die im Gutachten als nicht notwendig erachtet werden.

Wenn die Werkstatt nachweist, dass die Arbeiten zwingend notwendig waren, werden diese wohl auch von der Versicherung ersetzt werden. Auf die lapidare Feststellung hin, die Arbeiten waren notwendig, ersetzt keiner etwas. Eine Begründung muss schon her.

O.

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Es gibt zwei Möglichkeiten. Entweder hat die Werkstatt völlig intakte Sensoren unnötigerweise getauscht.

Dann muss dies nicht bezahlt werden, weder von der Versicherung, noch von Dir.

Oder die Sensoren waren defekt und mussten notwendigerweise getauscht werden, dann sind sie von der Versicherung zu zahlen.

Themenstarteram 25. Dezember 2015 um 12:47

Die Antwort der Versicherung war " da auf Grundlage des Gutachtens und der vorhandenen Bilder, kein Schaden an den Teilen ersichtlich ist, werden dort keine Zahlungen übernommen". Nicht wortgetreu, aber vom Sinn her exakt.

Zur Risikoabwägung wäre zunächst einmal interessant, von was für Beträgen hier die Rede ist.

Bei dem geschilderten Sachverhalt würde ich auch nicht sofort zahlen, sondern erst mal bei der Werkstatt abklären, warum sie entgegen des Gutachtens vier Sensoren ausgetauscht hat. Wenn die Werkstatt in der Lage ist eine plausible Erklärung dafür zu geben (z. B. alle vier Sensoren waren nachweislich kaputt), wäre eine Kontaktaufnahme mit der Versicherung anzuraten. Hat die Werkstatt keine zufriedenstellende Begründung: nicht zahlen. Klage abwar-ten. (schwarzer Peter liegt bei der Werkstatt, Anwalt erst erforderlich, wenn Werkstatt klagt). Bleibt es trotz ausreichender Begründung durch die Werkstatt beim "Nein" der Versicherung, bleibt nach entsprechender Risiko-abwägung (RV, SB?) nur der Weg zum Anwalt.

Kurze Rücksprache mit der Werkstatt halten, warum getauscht wurde und ggf. die Notwendigkeit schriftlich bestätigen lassen. Auch Sachverständige können mal was übersehen und die Versicherung kann sich nicht einfach auf das Gutachten berufen. Das Prognoserisiko, genauso wie das Werkstatt - und Reparaturrisiko geht immer zu Lasten des Schädigers.

Themenstarteram 25. Dezember 2015 um 13:03

ca 3200,00 €

Danke für eure antworten, war nach 11 Jahren mein erster Unfall und ich möchte nicht unvorbereitet beim Autohaus aufkreuzen.

Man weiß ja, jeder macht nur das was der Chef einem sagt, auch wenn es bullshit ist und probieren kann man es ja. Komischer Satz. Egal, Danke für eure Zeit.

Gemeint war bestimmt der Preis für die beiden Sensoren!

Einfach mal die Werkstatt damit konfrontieren, warum die beiden anderen Sensoren auch getauscht wurden.

Dann, je nach Antwort der Werkstatt weiter schauen.

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 25. Dezember 2015 um 14:16:54 Uhr:

Gemeint war bestimmt der Preis für die beiden Sensoren!

Da haben sich sicherlich ein paar Nullen zu viel eingeschlichen bei der Preisangabe des TE...

Bevor die Werkstatt etwas mehr Repariert als auf den Gutachten steht,muß sie eine Nachkalkulation machen lassen.Dies kommt sehr Häufig vor da der Gutachter nicht alles sieht wenn das Fährt noch nicht zerlegt ist.Aber da ist die Werkstatt in der Pflicht dies zu machen.Du hast ja alles abgetreten an die Werkstatt,also muss sie auch für ihr Versäumnis selbst aufkommen.

Wer hat den Gutachter beauftragt?

Hat der Te den Gutachter beauftragt, ist die Beseitigung des im Gutachten beschriebenen Schadens die Forderung des Te an die Versicherung. Diese Forderung hat die Versicherung erfüllt.

Will der Te 4 Sensoren ersetzt haben, muss er diese Notwendigkeit nachweisen und darlegen, aus welchem Grund dies im Gutachten nicht berücksichtigt war.

O.

Wurde der Werkstatt eine Kopie des Gutachtens überlassen? Wenn ja, Rep.-Auftrag "Unfallschaden beseitigen"?

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 25. Dezember 2015 um 15:11:15 Uhr:

Wer hat den Gutachter beauftragt?

Hat der Te den Gutachter beauftragt, ist die Beseitigung des im Gutachten beschriebenen Schadens die Forderung des Te an die Versicherung. Diese Forderung hat die Versicherung erfüllt.

Will der Te 4 Sensoren ersetzt haben, muss er diese Notwendigkeit nachweisen und darlegen, aus welchem Grund dies im Gutachten nicht berücksichtigt war.

O.

So ist es. Bei einer Abtretung sagt die Versicherung die Kostenübernahme laut Gutachten zu. Stellt die Werkstatt fest, dass noch Unfallschäden vorhanden sind, die im Gutachten nicht aufgeführt sind, muss sie die Versicherung um eine Nachbesichtigung bitten oder den Kunden fragen. Wenn beides nicht geschehen ist, ist es das Problem der Werkstatt. Also sollte diese das auch mit der Versicherung klären. Das kann ein technisch wenig bewanderter Kunde nicht. "Alle 4 kaputt" reicht nicht.

Themenstarteram 25. Dezember 2015 um 14:57

Nein, das war der Gesamtschaden, hier geht es um 250,00€. Der Gutachter war bei der Werkstatt und hat sich von denen das Heck zerlegen lassen, damit er sich alles anschauen und dokumentieren kann.

Ich habe den Gutachter beauftragt, welches ja auch mein gutes Recht ist. Ob der Gutachter, der Werkstatt(zeitnah) eine Kopie hat zukommen lassen... Das weiß ich nicht. Jedoch gehe ich schwer davon aus. Reparaturbeginn 10.8.-14.03 und das Gutachten ist mit dem 11.08 deklariert. Darauf steht auch, das Mehraufwand zu melden ist. Die Werkstatt hat der Versicherung geschrieben, dass diese Reparatur auch notwendig sei als die Versicherung die Rechnung kürzte,(ich bekam damals eine Info darüber) jedoch zahlt die Versicherung scheinbar trotzdem nicht. Deshalb haben diese mir dies in Rechnung gestellt. Vermutlich weil es einfacher ist, mir etwas in Rechnung zu stellen als mit der Versicherung zu streiten. Lustig ist, das ich sofort eine Mahnung bekommen habe... Ohne je vorher eine Rechnung bekommen zu haben... Ob gerechtfertigt oder nicht. Was bin ich sauer. Des wi

Nein ist definitiv nicht dein Problem.Die Werkstatt muß dies vorher mit der Versicherung klären und nicht erst nach der oder zur Rechnungsstellung.Wenn sie den zusätzlichen schaden Feststellen muss das sofort den Gutachter gemeldet werden,der macht dan eine Erweiterung und alles ist i.o. Das haben sie nicht gemacht also ist das ihr Problem und nicht deins.Da du den Betrag und die Abwicklung im Vollem Umfang abgetreten hast bist du nicht für das Versäumnis der Werkstatt haftbar.

Was Anderes währe es wenn du eine Zusatzarbeit von der Werkstatt verlangst.Die müsstest du dann Begleichen.

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