Versicherung kündigt- jetzt dreist wieder da versichern?

Hmm, die DAD hat mich ja nach meinem Schaden gekündigt.

Jetzt muss ich bis Freitag das Auto neu versichern.

Aber jeder andere, mir bekannte Online versicherer ist deutlich teurer.
Fast 30% Unterschied zum günstigsten sonstigen im Vergleich zur DAD.

Die sind einfach ideal für meinen Fall.
Die "stören" sich nicht (preislich) an Selbständigen, an teils betrieblich genutzten Fahrzeugen, an LEasing Fzg.
, etc..

Ähnlich günstig ist nur die A24, aber die versichern keine betr. genutzten Fzg.

Jetzt habe ich bei der A24 noch eine SFK8 "rumliegen" und wollte nun einfach online einen Antrag bei der DAD stellen und als Vorversicherer
die A24 angeben; muss ich ja, den SFR will ich ja einsetzen.

Somit wäre der Wagen wieder bei denen versichert.
Ich gehe mal nicht davon aus, dass die das spitzkriegen und den Antrag ablehnen.

Was meint Ihr-
das Vorgehen ist eigentlich nicht zu beanstanden.
Ich zwinge die ja nicht meinen Antrag anzunehmen, das geschieht ja immer noch freiwillig.

20 Antworten

Man kann den sogenannten technischen Beginn sowie technischen Ablauf (Stornodatum) mit seinem Versicherer vereinbaren.

Von der Ruheversicherung mal abgesehen, eine Leistungsverpflichtung des Versicherers vor dem Tag der Zulassung, dem materiellen Versicherungsbeginn, ergibt sich daraus nicht, allerdings steht dem Versicherer auch der Beitrag für diesen Zeitraum zu.

Der materielle Zeitraum ergibt sich aus dem T. d. Zul. und d. T. d. Abmeldung/Stilllegung.

Heute Kahm Post von der DAD.

Per Einschreiben

Die haben die vorläufige Deckung fristgerecht gekündigt..

Mit Hinweis auf das Pflichtverischerungsgesetz.

Gut - OK , ist klar, die müssen gewisse , funktionierende Schutzmaßnahmen haben.

Schon alleine auch gegen diejenigen die mangels Prämienzahlung gekündigt wurden.

Da fällt mein Antrag natürlich auch raus.

Da kann man halt nichts machen.

Ich denke Du hast aber auch einen Plan B.

Zitat:

Original geschrieben von safwetyservices


.

Gut - OK , ist klar, die müssen gewisse , funktionierende Schutzmaßnahmen haben.

Ganz einfach: Die lesen auch "Motor-Talk" 🙂.

Alex

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Amen


Ganz einfach: Die lesen auch "Motor-Talk" 🙂.

Alex

Pssst - aber das glaube ich auch, die kennen wohl auch alle unsere echten Namen hinter den Nicks und unsere KFZ Kennzeichen... aber psssst!!!! 🙂

Jetzt versicher ich die Karre halt im eigenen Hause-
mach ich nicht gerne, aber nutzt ja nixhts.

Die Fixe Idee hat aber tatsächlich nur Ärger gebracht.

Am Tage des Ablaufs des Versicherungsschutzes habe ich die neue VB Karte im Amt abgegeben.
Wahrscheinlich dachte die hochqualifizierte Kraft aber "..he der VR steht ja schon drin, brauch ich also nichts tun...".
Jetzt kam die Ordnungsverfügung des Landrates mit Stillegungsandrohung, wegen Ablauf des Versicherungsschutzes.
Grmmmpf, grrhh, bäääähhhh

Aber hier ist alles Gott sei dank "Dorf", das lässt sich mit einem Anruf klären.

es ist das eingetreten, was vorher schon klar war. Der Datenabgleich zwischen Online-Antrag und der Kundendatenbank hat gewisse Übereinstimmungen festgestellt und daher fiel es auf. Es erfolgte eine manuelle Nachbearbeitung des Online-Antrages und somit kam es zur Antragsablehnung.

skysurfer5

Deine Antwort
Ähnliche Themen