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Versicherung Kündigen?

Themenstarteram 25. März 2006 um 12:57

moinsen,

hab im moment probleme mit meiner kfz versicherung und möchte diese wechseln.

welche möglichkeiten gibt es aus dem vertrag zu kommen.

bitte ALLES und wirklich ALLES aufzählen.

hab z.B. gehört das man die versicherung nach einen schadensfall wechseln kann?

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29 Antworten
Themenstarteram 12. April 2006 um 20:10

hey das ist doch ma ne FETTE ansage :D

das klingt wirklich gut. ich werde mich darüber ma schlau machen. sollte das wirklich klappen, geb ich dir nen bier aus.

aber wiegesagt. ich mach mich da erst schlau

danke

@Schusti2, das diese kostenintensive Variante zum Erfolg führen kann ist durchaus möglich, der Haken dabei ist aber, dass man sich dabei nicht ertappen lassen darf. Die "älteren Rechte" am Vertrag des ersten Autos hat nämlich dann immer noch der Vorversicherer!

Legal ist anders. Dein Vorschlag ist somit in der Rubrik Schlaumeierei einzuordnen.

Legal wäre z.B. das Auto für einen Tag auf Oma zuzulassen und dann wieder auf den alten Halter.

Nebenbei bemerkt. Für die Versicherer ist die Identnummer eines Fahrzeuges massgeblich und nicht das Akz.

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Legal wäre z.B. das Auto für einen Tag auf Oma zuzulassen und dann wieder auf den alten Halter.

Legal ist das zwar (sowie alle anderen Vorschläge um aus dem Vertrag zu kommen) aber nicht Vertragskonform. Die Beendigung ist nur bei Risikowegfall möglich und der liegt beim einfachen Ummelden auf die Oma genausowenig vor, wie bei der Geschichte mit dem Zulassen des Schrotthaufens ;)

Zitat:

Original geschrieben von Schusti2

wenns wirklich so heftig ist:

...wobei dann niemand mehr danach fragt, ob es das gleiche Auto ist, das vorher schon beim alten Versicherer versichert war und sieh zu, daß Du das Billigauto günstig loskriegst.

Wie es Wuge bereits angemerkt hat, ist bei diese Variante Vorsicht geboten.

Da eine Deckungskarte des neuen Versichers beim STVA hinterlegt wird, werden beide Anbieter spätestens mit dem Deckungskarten-Rücklauf informiert, dass es sich hierbei lediglich um einen Versichererwechsel für dasselbe Fzg. handelt. Das mag beim neuen Versicherer wenig Beachtung finden, wenn es aber der alte Versicherer merkt, sind Probleme vorprogrammiert (wg. der älteren Vertragsrechte).

Insofern würde ich mich nicht darauf verlassen, das es funktioniert.

skysurfer5

Wenn er das Auto vorher stillegt bekommt der alte Versicherer keine Info wenn die Wiederzulassung mit der Deckungskarte eines anderen Versicherers erfolgt.

Der Trick würde sicher funktionieren ist aber wie bereits erwähnt nicht Vertragskonform.

@wuge

ist natürlich eine Möglichkeit.

skysurfer5

Zitat:

Original geschrieben von Wuge

Legal ist das zwar (sowie alle anderen Vorschläge um aus dem Vertrag zu kommen) aber nicht Vertragskonform. Die Beendigung ist nur bei Risikowegfall möglich und der liegt beim einfachen Ummelden auf die Oma genausowenig vor, wie bei der Geschichte mit dem Zulassen des Schrotthaufens

Wie bitte? Legal wie die anderen Vorschläge auch, wirklich alle anderen sind auch legal?

Wuge, ich hätte eigentlich bei Dir vorausgesetzt, dass Dir klar ist, dass ein Halterwechsel = auch ein Risikowegfall für das bisher versicherte Risiko ist.

Bei diesem Mätzchen...

>Legal wäre z.B. das Auto für einen Tag auf Oma zuzulassen und dann wieder auf den alten Halter.<

...darf der Versicherer sogar "zugucken", d. h., er muss, wenn gewollt, den Vertrag freigeben und kann sich gerade nicht wegen Risikofortfall auf die älteren Rechte berufen!

@MagdeburgerGolf

Hallo erst mal,

da ich bei ner Versicherung arbeite , möchte ich Euch prinzipiell mal ein paar Tipps geben:

So wie ich den Fall verstehe , ist da whgl wieder ein graues , wenn nicht sogar schwarzes Schaf der Branche am Werke. Niemand kann einen Zweitwagentarif anbieten, und dann nach drei Monaten den Tarif von 45 auf über 100 % erhöhen.

Das begründet sofort die Möflichkeit einer FRISTLOSEN Kündigung, und zwar ohne wenn und aber. Wenn ich so mit Kunden umspringen würde, wäre ich wahrscheinlich sofort meinen Job los.

Hast du was schriftlich bezüglich der Kasko-Einstufung?

Hast du der höheren Einstufung schriftlich widersprochen?

In diesem FAll ist der Vertrag ungültig, allerdings kann die Versicherung für die ersten drei Monate einen (höheren) Kurzzeittarif berechnen.

Ansonsten besteht außer der regulären Kündigung zum Jahresende (bis 30.11 beim Versicherer eingegangen) nur der Verkauf des Fahrzeuges als rechtlich korrekte Variante zur Verfügung.

Kündigung im Schadensfall ist auch immer möglich, auch wenn der Versicherer was anderes behauptet, im Zweifelsfall nicht lange diskutieren, sondern sich lieber mal von nem Anwalt beraten lassen, das ist im Zweifelsgfall billiger, ein seriöser Versicherer findet aber immer eine einvernehmliche LKösung mit seinen Kunden, leider gibt es in dieser Branche aber tatsächlich viele schwarze Schafe.

Gruss aus Wiesbaden und Frohe Ostern

Da bin ich aber richtig erstaunt, dass jemand der vorgibt bei einer Versicherung zu arbeiten, in der Lage ist, nach den bekannten (allerdings nicht ganz plausiblen) Fakten, so konkrete Aussagen machen kann, was i.O. ist oder nicht i.O. ist.

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Wie bitte? Legal wie die anderen Vorschläge auch, wirklich alle anderen sind auch legal?

Ja, sind legal, da kein Gesetz verletzt wird. Möchte mich darüber aber jetzt nicht streiten, da nebensächlich.

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Wuge, ich hätte eigentlich bei Dir vorausgesetzt, dass Dir klar ist, dass ein Halterwechsel = auch ein Risikowegfall für das bisher versicherte Risiko ist.

Risikowegfall heißt Verkauf, endgültige Abmeldung oder Verschrottung des Fahrzeugs. Wenn keine Änderung der Eigentums oder Nutzungsverhältnisse vorliegt und die Ummeldung einzig und allein dem Wechsel des Versicherers dienen soll, liegt kein Risikowegfall vor.

@wuge, da bin ich aber erstaunt - irren ist halt menschlich.

Zitat:

Original geschrieben von Wuge

Risikowegfall heißt Verkauf, endgültige Abmeldung oder Verschrottung des Fahrzeugs. Wenn keine Änderung der Eigentums oder Nutzungsverhältnisses vorliegt und die Ummeldung einzig und allein dem Wechsel des Versicherers dienen soll, liegt kein Risikowegfall vor.

Mir fällt auf, dass die Allianz Vers. AG diese Ansicht durch Ihren Innendienst gegenüber Ihren Versicherungsnehmern im Falle der Fahrzeugabmeldung vertritt. Die dann regelmäßigen Schreiben, es werden nur die Namen der Betroffenen geändert, an den Vorstand in München mit dem Hinweis der Willkürlichkeit, bewirkt zu 100%, dass diese Verträge dann freigegeben werden.

Reicht das erstmal? Übrigens ist nach meiner Erfahrung die Allianz Vers. AG die einzige Vers. Gesellschaft die solche Methoden praktiziert, die auch im Widerspruch zu datenrechtlichen Bestimmungen stehen.

Halterwechsel = Risikofortfall, das Motiv ist nicht zu benennen und dem VR steht hier kein Fragerecht zu!

Macht nicht nur die Allianz so. Mal ganz im Ernst, meinst Du ein Versicherer ist derart scharf darauf einen Vertrag gegen den Willen des VN zu halten, dass man ewigen Beschwerdeschriftwechsel in Kauf nimmt? Wegen sowas streitet man sich nicht rum ;) Spätestens zum Jahreswechsel währe der Vertrag ja ohnehin weg.

Was eine Versicherung oder ich meine ist zweitrangig.

Tatsächlich bestehen die Versicherer nachhaltig auf ihre älteren Rechte und nur im selten Ausnahmefall verzichten sie darauf.

Im behandelten Fall -Risikofortfall-, fehlt schlicht und einfach die rechtliche Grundlage um auf ältere Rechte zu verweisen, und das weiß zumindest jede Fachkraft in den Kfz-Betriebsabteilungen bei den Versicherungen auch. Mit anderen Worten, hier ist der Versuch nicht strafbar.

Macht nix. Das ganze Leben ist ein Lernprozess.

Es macht sicher keinen Sinn ewig mit dir darüber zu streiten. Ein Risikofortfall liegt bei einer bloßen Ummeldung ohne Verkauf und ohne VN-Wechsel nicht vor. Ich weiß nicht mit wievielen Fällen an Doppelversicherung du in der Vergangenheit zutun hattest bzw. ob Du überhaupt schonmal eine endgültig geklärt hast.... Anscheined hattest Du viel Glück ;)

P.S. Aus einer Versichererwechselbescheinigung zur Doppelversicheurng geht der Halter nichtmal hervor ;)

@Wuge, ich möchte wirklich nicht den Eindruck erwecken, dass ich Dich mit fachlich richtigen Aussagen überzeugen möchte. Schon gar nicht in so einem einfachen wie dem beschrieben Fall des Risikofortfalls.

Daher mit besten finalen Grüßen

Beukeod

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