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Versicherung hat seit Jahren keinen Beitrag verlangt.

Themenstarteram 29. Juli 2011 um 18:45

Hallo,

ich habe seit 1993 ununterbrochen eine KfZ- Haftpflichtversicherung. Dieses Jahr habe ich mal wieder meinen Versicherungsordner aufgeräumt und festgestellt, der letzte Beitrag wurde 2007 bezahlt. Seit dem nichts mehr. Die Kfz-Steuer wurde dagegen jedes Jahr eingezogen, also gilt das Auto nicht als abgemeldet. Ich muß dazu sagen, wir haben 11 Kfz-Haftpflichtvers. laufen, da ist mir der Vertrag irgendwie durchgerutscht. Jetzt meine Frage, soll ich mich melden, wenn nicht, was passiert bei einem Unfall?

Gruß Stefan

Beste Antwort im Thema

Das ist mit der Versicherung im eigenen Interesse schnellstens zu klären. Wem hier was "durchgegangen" ist, kann man verständlicherweise mit diesen Informationen nicht erahnen.

 

 

Fakt ist, wenn das Fzg. ununterbrochen zugelassen war, steht dem Versicherer auch der Vers.-Beitrag zu. Es kommt schon mal vor, dass ein Vertrag seitens der Versicherung irrtümlich abgerechnet und versäumt wird, dass die VBK od. eVB bei der Zulassungsstelle entzogen wird. Vielleicht fand der Versicherungsscheinnachtrag mit der Abrechnung beim VN auch keine Beachtung?

 

Also, sofort mit der Versicherung Kontakt aufnehmen, schließlich geht es darum, dass im Schadensfall ein Rechtsanspruch zu Recht besteht.

 

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am 29. Juli 2011 um 18:54

geldschulden sind bringschulden.

ich wuerde mich schnellstmoeglich mal mit der VS in verbindung setzen (auch wenns dann natuerlich teuer wird).

was bei wem da warum wie schief ging, bleibt ja spekulation.

Das ist mit der Versicherung im eigenen Interesse schnellstens zu klären. Wem hier was "durchgegangen" ist, kann man verständlicherweise mit diesen Informationen nicht erahnen.

 

 

Fakt ist, wenn das Fzg. ununterbrochen zugelassen war, steht dem Versicherer auch der Vers.-Beitrag zu. Es kommt schon mal vor, dass ein Vertrag seitens der Versicherung irrtümlich abgerechnet und versäumt wird, dass die VBK od. eVB bei der Zulassungsstelle entzogen wird. Vielleicht fand der Versicherungsscheinnachtrag mit der Abrechnung beim VN auch keine Beachtung?

 

Also, sofort mit der Versicherung Kontakt aufnehmen, schließlich geht es darum, dass im Schadensfall ein Rechtsanspruch zu Recht besteht.

 

Moin,

ich hatte mal ein Fall vor ca. 10 Jahren gehabt, dort wurde der Versicherungsbeitrag für 2 Jahre von der Gesellschaft nicht vom Konto des VN abgebucht (Interner Fehler des VR).

Die Angelegenheit kam erst heraus, als ein Fahrzeugwechsel stattfand (war in den Jahren schadenfrei), der VR wollte den Beitrag nachfordern, VN hat sich aber geweigert mit den Hinweis auf das abgegebene Lastschriftverfahren (wenn die nicht abbuchen, haben sie selber Schuld, nachzahlen ist nicht).

Was allerdings passiert wäre, wenn es zu einem Schaden gekommen wäre weiß ich nicht.

Der VN freute sich, 2 Jahre beitragsfreie KFZ Versicherung.

Hast Du LEV vereinbart oder zahlst Du per Rechnung?

Haftpflichtschutz hast Du auf jeden Fall, da edr Versicherer offensichtlich die Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle nicht widerrufen hat (sonst hättets Du schon Post vom Amt) und somit ist zumindest gewährleistet, dass ein etwaiger Geschädigter seine Kohle bekommt!

Zitat:

VN hat sich aber geweigert mit den Hinweis auf das abgegebene Lastschriftverfahren (wenn die nicht abbuchen, haben sie selber Schuld, nachzahlen ist nicht).

Die Frage ist, wann so eine Forderung verjährt. Bei Handwerker-Rechnungen etc. sind es IMHO 2 Jahre. Ob es bei Versicherungen so anders ist?

am 30. Juli 2011 um 15:10

Die Regelverjährungsfrist beträgt 3 Jahre, nicht 2 (ohne Hemmung oder Neubeginn).

Und das zum Ende des Jahres der Forderungsstellung.

1.1.2011 Rechnung -> 31.12.2014 verjährt

Themenstarteram 30. Juli 2011 um 20:11

Danke für Eure Antworten, ich habe inzwischen mal bei der Hotline der Vers. nachgefragt und die konnte unter meinem Namen keine Kfz.-Versicherung finden. Anhand der Vers.-Nr. konnte mir die Dame aber sagen, dass der Vertrag seit 2008 storniert ist. Was auch immer das heißen mag. Genaueres konnte sie mir aber nicht sagen, da sie dafür nicht tief genug nachforschen kann. Ich solle mich bei der entsprechenden Abteilung unter einer anderen Tel.Nr erkundigen.

Gruß Stefan

am 30. Juli 2011 um 20:15

vlt solltest du mal nachfragen von welcher VS die eVb bei der zulassungsstelle hinterlegt ist ^^

am 30. Juli 2011 um 22:01

Meine Lösung wäre, das Fahrzeug neu zu versichern und die alte Versicherung als Vorversicherung angeben und der neuen Vericherung sagen, das Sie der Zulassungsstelle eine eVB schicken sollen.

Dies dann bei der Zulassungsstelle prüfen.

Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund

Meine Lösung wäre, das Fahrzeug neu zu versichern und die alte Versicherung als Vorversicherung angeben und der neuen Vericherung sagen, das Sie der Zulassungsstelle eine eVB schicken sollen.

Dies dann bei der Zulassungsstelle prüfen.

..ob die alte Versicherung dann die SF-Klassen richtig berechnet, wenn der Vertrag doch seit 2008 storniert sein sollte?

Genau, das bezweifle ich auch.

 

Und zum zweiten: Wieso sollte man bei einem Kunden, der sowieso schon abgewandert ist, auf die Nachforderung verzichten?

Bei einem Bestandskunden ist man da sicher nachgiebiger.

 

Ruf dort einfach an und klär es.

 

Hafi

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund

Meine Lösung wäre, das Fahrzeug neu zu versichern und die alte Versicherung als Vorversicherung angeben und der neuen Vericherung sagen, das Sie der Zulassungsstelle eine eVB schicken sollen.

Dies dann bei der Zulassungsstelle prüfen.

..ob die alte Versicherung dann die SF-Klassen richtig berechnet, wenn der Vertrag doch seit 2008 storniert sein sollte?

Der Vorversicherer muss die SF-Klassen nicht berechnen, mittels Versichererwechselbescheingung bestätigt er lediglich dem Nachversicherer das Rabattgrundjahr u. a. . SFR nachteilig kann er gegenüber seinem VN nicht wirken, wenn dessen Fahrzeug ununterbrochen zugelassen und schadenfrei war, sein Beitragsanspruch ist doch unbestritten.

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

..sein Beitragsanspruch ist doch unbestritten.

Ja das dachte ich bei meinem Beitragsanspruch auch mal..

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

ich hatte mal ein Fall vor ca. 10 Jahren gehabt, dort wurde der Versicherungsbeitrag für 2 Jahre von der Gesellschaft nicht vom Konto des VN abgebucht (Interner Fehler des VR).

Die Angelegenheit kam erst heraus, als ein Fahrzeugwechsel stattfand (war in den Jahren schadenfrei), der VR wollte den Beitrag nachfordern, VN hat sich aber geweigert mit den Hinweis auf das abgegebene Lastschriftverfahren (wenn die nicht abbuchen, haben sie selber Schuld, nachzahlen ist nicht).

Was allerdings passiert wäre, wenn es zu einem Schaden gekommen wäre weiß ich nicht.

Der VN freute sich, 2 Jahre beitragsfreie KFZ Versicherung.

das kommt dann wohl öfters vor als gedacht! den so einen fall hatte ich auch. ok es war nur knapp ein jahr und ist auch erst beim abmelden aufgefallen. man versicherungsfachverkäufer hat mich mit den worten "sagmal...hast du im letzten jahr den was zaheln müssen?" kontaktiert. da meine versicherung schon IMMER eine einzugsermächtigung hat hab ich ihn auch gefragt was das den mein problem sein sollte.

ich wurde damals vor die wahl gestellt:

1) beiträge nachzahlen und die sf klasse mitnehmen

2) nichts bezahlen und dann eben ein jahr umsonst gefahren aber keine sf rabatte für die zeit bekommen.

ich hab mich fürs 2. entschieden.

meine bescheidene meinung:

wen eine firma mist baut, was kann ich dann dafür?

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