Versicherung hat mir gekündigt!Hilfe!!!

Ich weiß das Thema wurde schon mal angesprochen ,ich hatte letztes Jahr nen Hagelschaden 2500€ dieses Jahr im März nen Wildschaden 1400€ und letzten Monat wieder nen Hagelschaden1180€.Ich kann doch nichts dafür das es hier im Allgäu jedes Jahr hagelt,die Versicherung hat mir zum01.01.2012 gekündigt wegen der Schadenshäufigkeit!Angenommen ich hätte bis dahin nochmal einen Schaden dann kann ich doch kündigen oder zählt denen ihre Kündigung weil sie zuerst gekündigt haben???

Beste Antwort im Thema

was musst du auch überall gegenfahren😉

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Zitat:

Original geschrieben von Thomas2902


Die Kfz Haftpflicht irgendwo anders zu bekommen - trotz der Kündigung - ist eigentlich kein Problem, da in diesem Bereich Annahmezwang besteht, [...]

... das wäre mir neu. Eine Versicherung ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen und ist keinesfalls gezwungen einen Vertrag mit einem Kunden abzuschliessen.

Die Haftpflichtversicherung im KFZ-Bereich heisst so, weil man sie zum Betrieb eines Fahrzeugs verpflichtend vorgeschrieben hat und nicht, weil eine Versicherung verpflichtet ist ein Fahrzeug entsprechend zu versichern 😉

Beste Grüße

der Kontrahierungszwang besteht schon.
allerdings kann eine VS auch abwehrangebote anbieten.

"abwehrangebote" kann ein vr anbieten, jedoch nicht aus der tatsache heraus, dass der vn vom vor-vr gekündigt wurde.

des weiteren gilt: wenn das vu den antrag nicht innerhalb von 14 tagen abgelehnt oder ein gegenangebot abgegeben hat, gilt der antrag als angenommen.

Zitat:

Original geschrieben von RolandHB1


Die Haftpflichtversicherung im KFZ-Bereich heisst so, weil man sie zum Betrieb eines Fahrzeugs verpflichtend vorgeschrieben hat und nicht, weil eine Versicherung verpflichtet ist ein Fahrzeug entsprechend zu versichern 😉

Auch das ist falsch, Haftpflicht ist die Pflicht für verursachte Schäden Entschädigung zu leisten und hat nichts mit einer Pflichtversicherung zu tun.

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Zitat:

Auch das ist falsch, Haftpflicht ist die Pflicht für verursachte Schäden Entschädigung zu leisten und hat nichts mit einer Pflichtversicherung zu tun.

*ironie an*

Achja, und wenn ich mit voller Absicht in anderes Auto reinfahre zahlt also meine Haftpflicht dem anderen Seinen Schaden ? Ist ja deren Ihre Pflicht.

*Ironie aus*

Das Wort Haftpflicht kam aus früherer Zeit.
Früher wurde vorgeschrieben eine Versicherung für Hunde zu haben. Eine Versicherung zu haben für Private Schäden, und eine Versicherung für Autos. Zum Abdecken wenn man jemand schädigt.

Aus dieser Zeit stammt eigentlich noch das Wort Haftpflicht.

Heute ist man in diesem Bereich lediglich zu einer Haftpflichtversicherung fürs Auto verpflichtet.

Hunde- oder Privathaftpflicht ist inzwischen jedem sein eigenes Ding.

Die Versicherer haben den Zwang jemanden anzunehmen (Kontrahierungszwang) im die Haftpflicht zu bieten. Welcher Preis bei einem Versicherer für welches Risiko hinterlegt ist sei dahin gestellt.

Die Teil oder Vollkasko kann der Versicherer ablehnen zu versichern.

Kommt der Kunde der Zahlung nicht nach, kann der Versicherer die Deckung kündigen und meldet dies der Zulassung. Da Pflicht besteht greift die Zulassung mittels Stillegung des Fahrzeuges ein.

Bitte nicht festnageln wüßte kein Urteil dazu und ist nur meine Meinung.

Kündigung wegen Schadens
Im Kündigungsschreiben steht nicht aufgrund Schadenshäufigkeit sondern der letzten erfolgten Schadenzahlung.
Kündigung zum Datum X der KFZ Versicherung

War es ein Teil oder Vollkaskoschaden (In der Regel kündigen auch die Versicherer nur wen ein TK oder VK Schaden dabei war) hätte der VN (Versicherungsnehmer das Recht die Haftpflicht weiterzuführen. Das Problem ist nur er müßte die TK/VK bei einem anderen Versicherer versichern, das machen die meisten VU nicht mit. Darum wird die Haftpflicht zu diesem Datum mitgekündigt, dann haben es alle beteiligten Leichter.

Würde er darauf bestehen die Haftpflicht zu behalten ist natürlich noch die Frage zu welchem Preis.
Meine Meinung ist, die bisherige Versicherung muß die Haftpflicht trotzdem weiterführen wenn es hart auf hart kommt.

Mach einfach eine Test, ruf an, sage du willst die Haftpflicht weiterführen Aufgrund des Kontrahierungszwang. Was würde diese jetzt noch kosten?
Dann Antwort abwarten, aber bitte nicht zustimmen.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011


Auch das ist falsch, Haftpflicht ist die Pflicht für verursachte Schäden Entschädigung zu leisten und hat nichts mit einer Pflichtversicherung zu tun.

... sorry, dass ich Dich da korrigieren muss, denn das nennt man dann wohl Schadenersatz und ist in den §§ 823 BGB ff. geregelt 😉

Zitat:

Original geschrieben von Atze40


*ironie an*
Achja, und wenn ich mit voller Absicht in anderes Auto reinfahre zahlt also meine Haftpflicht dem anderen Seinen Schaden ? Ist ja deren Ihre Pflicht.
*Ironie aus*

Scherzkeks 😉 Nö, die Pflicht zur Entschädigung hat ja schließlich der Verursacher, nicht die Versicherung.

Zitat:

Original geschrieben von RolandHB1


... sorry, dass ich Dich da korrigieren muss, denn das nennt man dann wohl Schadenersatz und ist in den §§ 823 BGB ff. geregelt 😉

Haft- oder Schadenersatzpflicht ist nicht nur im BGB geregelt, sondern in zahlreichen anderen Gesetzestexten. Und wenn die Begriffe Haft- und Schadenersazpflicht für Dich zwei völlig unterschiedliche Dinge bezeichnen: was ist dann Haftpflicht?

Zitat:

Original geschrieben von Atze40



......
Hunde- oder Privathaftpflicht ist inzwischen jedem sein eigenes Ding.
NEIN - inzwischen ist in einigen Bundesländern die Hundehaftplichtversicherung zwingend vorgeschrieben
.....

Kündigung wegen Schadens
.....
Eine Kündigung kann sich auf Vertragsteile oder den gesamten Vertrag beziehen. Ein Versicherer ist nicht verpflichtet, die Kfz-Haftpflichtversicherung weiter zu führen. Aufgrund der Kündigung ist der Versicherer selbst beim nächsten Antrag auf Kraftfahrtversicherung des gleichen Versicherungsnehmers nicht mehr in der Verpflichtung, ihn in der Kfz-Haftpflichtversicherung aufzunehmen.

HAst DU nur eine Versicherung dort?
Wenn ja, dann ist es so... Ich hatte vor Jahren auch sowas, die Versicherung hat mir gekündigt (4 Windschutzscheiben in 2 Jahren und ein Unfallschaden) und ich hatte mit dem Vertreter geredet... er hat das in die Hand genommen und die Gute Geschäftsbeziehung in den Vordergrund gesetzt. Darauf hat die Versicherung die Kündigung zurückgezogen.

Zitat:

Original geschrieben von Epex121


HAst DU nur eine Versicherung dort?
Wenn ja, dann ist es so... Ich hatte vor Jahren auch sowas, die Versicherung hat mir gekündigt (4 Windschutzscheiben in 2 Jahren und ein Unfallschaden) und ich hatte mit dem Vertreter geredet... er hat das in die Hand genommen und die Gute Geschäftsbeziehung in den Vordergrund gesetzt. Darauf hat die Versicherung die Kündigung zurückgezogen.

So ist es auch eine feine Sache. Die Kündigungen gehen oft nach einen bestimmten Schema Computergesteuert raus.

So wie bei dir, gute Verbindung dann läuft das auch wieder.

Aber der Kunde weiß auch, das er etwas vorsichtiger sein sollte 😉

Ich gehe momentan auch nicht gleich wegen Steinschlag zum Austausch bzw Reparatur, sondern warte bis Tüv oder Riss. Bei meiner Scheibe sind 3-5 kleinere Schläge momentan drauf.

Die Kündigung ist ja auch logisch und zumindest für den Versicherer nachvollziehbar.
Angenommen ein KFZ-Versicherungsvertrag bringt der Versicherung in einem Jahr, als Beispiel, 1000€ Beitrag ein (was schon viel ist) im Gegenzug werden Schäden von insgesamt 4000€ verursacht..... da ist die Rechnung sehr kurz.
4 x soviel Schadenzahlungen wie Beitragseinnahmen.... dann meistens auch noch Kunden die das nächste Jahr eh wieder weg sind (nicht persönlich Gemeint) alle anderen Versicherungsverträge wild gestreut, da hat keiner eine Chance. Weder der Kunde noch Versicherungsvertreter.

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