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Versicherung hat gekündigt, was bei neuer V. angeben ?

Themenstarteram 26. November 2012 um 21:56

Hallo,

 

meine Versicherung hat mir gekündigt, den genauen Grund müsste ich nochmal im Brief nachlesen, jedoch nicht wegen einem Schaden oder offenen Rechnungen. Einfach nur weil ich eine Sonderkondition mit meinem Neuwagen hatte (Bj 2009). Es wurde nie ein Schaden reguliert.

Auf der Suche nach einer neuen Versicherung, u.a. bei check24.de, kam die Frage auf "Wer hat gekündigt?". Wähle ich hier den Versicherer wird mir wegen o.g. gründe nur teures angeboten. Wähle ich hier jedoch aus das ich kündigte ist es deutlich günstiger.

Andere Seiten wie diretcline.de haben diese Frage nicht, ist es hier also von belang wenn ich das nicht so angebe?

Habt ihr hier Erfahrungen gemacht ?

Vielen Dank für eure hilfe.

Beste Antwort im Thema

Sofern danach gefragt wird, ist eine wahrheitsgemässe Angabe zum Vorversicherer zu machen und auch zu der Frage, von welcher Seite aus der Vertrag gekündigt wird.

Das Ganze ist gesetzlich geregelt und zwar im § 19 VVG.

 

Wenn du nicht danach gefragt wirst, brauchst du diese Angabe natürlich auch nicht zu machen

 

Man kann aber nur davor warnen, hier der Versuchung zu erliegen, falsche Angaben zu tätigen, sofern die Frage nach dem Vorversicherer und der Frage von welcher Seite aus gekündigt wurde kommt.

 

Dies kann u.U. erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere in der Kfz-Versicherung und/oder sofern zwischenzeitlich ein Schaden eingetreten sein sollte.

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Sofern danach gefragt wird, ist eine wahrheitsgemässe Angabe zum Vorversicherer zu machen und auch zu der Frage, von welcher Seite aus der Vertrag gekündigt wird.

Das Ganze ist gesetzlich geregelt und zwar im § 19 VVG.

 

Wenn du nicht danach gefragt wirst, brauchst du diese Angabe natürlich auch nicht zu machen

 

Man kann aber nur davor warnen, hier der Versuchung zu erliegen, falsche Angaben zu tätigen, sofern die Frage nach dem Vorversicherer und der Frage von welcher Seite aus gekündigt wurde kommt.

 

Dies kann u.U. erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere in der Kfz-Versicherung und/oder sofern zwischenzeitlich ein Schaden eingetreten sein sollte.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Sofern danach gefragt wird, ist eine wahrheitsgemässe Angabe zum Vorversicherer zu machen und auch zu der Frage, von welcher Seite aus der Vertrag gekündigt wird.

 

Das Ganze ist gesetzlich geregelt und zwar im § 19 VVG.

 

 

Wenn du nicht danach gefragt wirst, brauchst du diese Angabe natürlich auch nicht zu machen

Bekommt die neue Versicherung das nicht von der alten Versicherung automatisch übermittelt?

Wie wäre es denn wenn der TE mal bei seiner Versicherung anfragt ob er nicht kündigen kann und die Versicherung ihre Kündigung dann zurückzieht.

Zitat:

Bekommt die neue Versicherung das nicht von der alten Versicherung automatisch übermittelt?

Ich denke schon, jedoch muss der TE ja nichts beantworten was er nicht gefragt wurde.

Ob die Versicherung dann allerdings bei ihrem 'Angebot' bleibt.... kann man nur Abwarten.

Grüße

Steini

Die von Steini111 genannte Variante ist generell eine mögliche Option in einem solchen Fall.

Die Versicherung muss sich hierauf natürlich nicht einlassen, es ist zumindest aber einen Versuch wert, einmal anzufragen.

Themenstarteram 27. November 2012 um 6:47

Danke für eure Antworten.

Ich hab jedenfalls gestern Abend ein paar angeschrieben und meine Situation geschildert.

Bisher habe ich nur 2 gefunden, jedoch sind die ca.400-500 € teurer als das was sonst normal wäre.

wenn die alte dir nur gekündigt hat wegen der sonderkonditionen, dann frag doch einfach mal an,ob sie dich ohne diese, also zum normaltarif weiterversichern

Im Bekanntenkreis sind auch drei Kündigungsschreiben in den Briefkasten geflattert.

Spricht doch nichts dagegen, wahrheitsgemäß der neuen Versicherung von der Kündigung zu unterrichten. Die wissen schon, welche Gesellschaften momentan Kündigungen aussprechen, ohne dass Schäden eingetreten waren.

Manche trennen sich einfach von Risiken, die nach internen Auswertungen vielleicht schadenanfälliger sind. Du bist nun mal das 1 Prozent, das keinen Schaden hat und trotzdem gekündigt bekommt;)

Welche Gründe hat eine Versicherung zu kündigen wenn der Versicherungsschutz nie in Anspruch genommen wurde?

Ich denke, die Gründe stehen lt Eingangspost des TE im Kündigungsschreiben. Diese hat der TE uns jedoch nicht offenbart.

Zitat:

Original geschrieben von insyder19

Welche Gründe hat eine Versicherung zu kündigen wenn der Versicherungsschutz nie in Anspruch genommen wurde?

Zum Beispiel, dass Rahmenvereinbarungen falsch kalkuliert wurden und der Risikoträger nun nachbessert. Der TE wird nicht der einzige sein, der diese Sonderkonditionen bekommen hat, aber vielleicht der einzige ohne Schaden... :eek:!

Ich würde es wie Gunny-Highway beschrieben hat machen und den kündigenden Versicherer fragen, zu welchen Konditionen er den Vertrag weiter führt. Sollte sich der Versicherer nicht gerade ganz aus der Sparte verabschieden, ist das sicher die unkomplizierteste Lösung!

am 28. November 2012 um 17:20

ich würde die versicherung anschreibeun dfragen, ob sie die kündigung aufheben, wenn du von dir aus kündigst.

nach meinen erfahrungen gehen die versicherungen darauf ein...

Zitat:

Original geschrieben von Marioooo2000

Hallo,

 

meine Versicherung hat mir gekündigt, den genauen Grund müsste ich nochmal im Brief nachlesen, jedoch nicht wegen einem Schaden oder offenen Rechnungen. Einfach nur weil ich eine Sonderkondition mit meinem Neuwagen hatte (Bj 2009). Es wurde nie ein Schaden reguliert.

Auf der Suche nach einer neuen Versicherung, u.a. bei check24.de, kam die Frage auf "Wer hat gekündigt?". Wähle ich hier den Versicherer wird mir wegen o.g. gründe nur teures angeboten. Wähle ich hier jedoch aus das ich kündigte ist es deutlich günstiger.

Andere Seiten wie diretcline.de haben diese Frage nicht, ist es hier also von belang wenn ich das nicht so angebe?

Habt ihr hier Erfahrungen gemacht ?

Vielen Dank für eure hilfe.

Dann lies mal bitte den "genauen Grund" nach.

So nen Käse habe ich selten gelesen.

Die Versicherungen werben und kämpfen um jeden Kunden, aber bei dir haben sie, ohne Schaden, mal eben spontan gekündigt.

Glaubste doch selber nicht...

@Heltino:

Ich glaube dem TE das schon.

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum eine Versicherung von sich aus kündigt - auch ganz ohne Schaden.

Einige Gründe wurden schon genannt:

-Bisherige Sondertarifierung, welche man nun loshaben möchte.

-Potenziell bzw. nach Statistik erhöhtes Schadenrisiko --> weg damit, bevor noch etwas passiert.

 

Eine Württembergische Versicherung schmeisst momentan auch Kfz-Kunden ohne Schäden heraus - aus den og. Gründen, teilweise hat man da auch den Eindruck, dass man die ganzen "Einvertragskunden" loswerden will.

 

Gründe gibt es also genug - davon abgesehen ist bei einer Kündigung zum regulären Ablauf eine Angabe von Gründen nicht notwendig (egal, von welcher Seite aus der Vertrag gekündigt wird).

Zitat:

Original geschrieben von heltino

 

Dann lies mal bitte den "genauen Grund" nach.

So nen Käse habe ich selten gelesen.

Die Versicherungen werben und kämpfen um jeden Kunden, aber bei dir haben sie, ohne Schaden, mal eben spontan gekündigt.

Glaubste doch selber nicht...

Ja, gibt es tatsächlich - dummerweise liegen hier in der Regel Rahmenvereinbarungen über Firmen oder Verbände zugrunde, was die "Privatkundenspezialisten" dann aber garnicht mitbekommen und deshalb glauben, dass die Schadenhäufigkeit der Kündigungsgrund gewesen sein muss....

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