Versicherung fordert eine Gegenüberstellung
Hallo allerseits, und zwar hab ich folgendes Problem. Mir ist jemand mit einem Roller (kein Fahrzeug) sondern ein Roller in die Fahrer Tür reingefahren und an dem befinden sich jetzt Schäden und an kotflügel. Der hat das seiner Haftpflicht Versicherung gemeldet und ich hab den ein Gutachten geschickt. Nun fordert die Versicherung eine Gegenüberstellung. Das Problem ist, wie soll das denn funktionieren? Der Mann der mir reingefahren ist hat den Roller nicht mehr meinte er am Telefon. Was soll ich nun tun? Bleibe ich jetzt auf die Kosten sitzen?
Versicherung auch bekannt als gelber E
33 Antworten
Im Rahmen einer Gegenüberstellung wird weder die Schuldfähigkeit des Verursachers noch die Seriösität des Gutachters geklärt. Insofern wurde beides von der Versicherung auch nicht angezweifelt (jedenfalls nicht durch die Forderung nach einer Gegenüberstellung), und die Erläuterung dieser Details kann deswegen auch nicht zur Beantwortung der Fragen des TE beitragen.
Es geht bei der Gegenüberstellung um die Kausalität, also um die Fragestellung ob die Schäden zum gemeldeten Ereignis passen. Dafür werden die beteiligten Fahrzeuge einander gegenübergestellt, idealerweise in der Situation in der auch der Unfall stattgefunden hat. Dass der beteiligte Roller nicht mehr greifbar ist sollte kein Problem sein, dann muss der Gutachter der Versicherung halt ein baugleiches Exemplar mitbringen. Wenn Fotos des Rollers vorliegen können ja auch beide Parteien beurteilen, ob das mitgebrachte Exemplar für die Gegenüberstellung geeignet ist.
Ob der Geschädigte jetzt dem Verlangen der Versicherung nach einer Gegenüberstellung im außergerichtlichen Verfahren nachkommen sollte oder nicht würde ihm wohl ein Anwalt beantworten können. Nachteil für ihn: der Gutachter der die Gegenüberstellung durchführt wird von der Versicherung bezahlt. Damit wird der natürlich nicht völlig unparteiisch sein. Vorteil für ihn: der Gutachter der die Gegenüberstellung durchführt wird von der Versicherung bezahlt. Wenn in einem Gerichtsverfahren eine solche Gegenüberstellung notwendig wird, muss der Kläger die Kosten zunächst mal vorstrecken.
Wird die Gegenüberstellung abgelehnt, ist zu erwarten dass die Versicherung ohne Klage nicht zahlt. Ob sie dann nach Klageeinreichung doch zahlt oder auch im gerichtlichen Verfahren eine Gegenüberstellung erforderlich ist (die, wie schon das Verfahren selbt, zunächst vom Kläger bezahlt werden mss) weiß man vorher nicht. Ob die Gegenüberstellung durch den Gutachter der Versicherung für den Anspruchsteller günstig endet kann man natürlich auch nicht wissen. Die Anwesenheit des eigenen Gutachters kann die Chance dafür allerdings erhöhen.
Es wird vermutlich einen Grund geben, warum die Gegenseite diese Gegenüberstellung wünscht.
Z.b wenn ein Schaden reklamiert wird, der zu hoch liegt, höher als die Größe des Rollers.
Oder zwei "Schadstellen", die weit auseinander liegen (der Rollerfahrer wird ja nicht zweimal in die Tür gefahren sein)
Wenn der TE die Wahrheit geschildert hat, wird kein Gutachter das ohne weiteres widerlegen können, selbst wenn er von der Gegenseite stammt.
Ein paar Bilder von den Schäden am Auto wären mal interessant.
Dies scheint kein Fall für die KFZ-Versicherung zu sein.
Eher ist die Private Haftpflicht ansprechpartner.
Ich mache hier erstmal zu.
Bei weiteren Fragen kann der TE mich anschreiben und ich bewerte ob hier weiteres zugelassen wird.
Gruß Moorteufelchen