Versicherung fordert eine Gegenüberstellung
Hallo allerseits, und zwar hab ich folgendes Problem. Mir ist jemand mit einem Roller (kein Fahrzeug) sondern ein Roller in die Fahrer Tür reingefahren und an dem befinden sich jetzt Schäden und an kotflügel. Der hat das seiner Haftpflicht Versicherung gemeldet und ich hab den ein Gutachten geschickt. Nun fordert die Versicherung eine Gegenüberstellung. Das Problem ist, wie soll das denn funktionieren? Der Mann der mir reingefahren ist hat den Roller nicht mehr meinte er am Telefon. Was soll ich nun tun? Bleibe ich jetzt auf die Kosten sitzen?
Versicherung auch bekannt als gelber E
33 Antworten
@Miami6363 Wie alt war denn dieser "jemand", welcher den Roller gefahren hat? Erwachsen oder ein Kind?
Das Vorgehen der "Gelben" halte ich nicht für abwegig, sofern berechtigte Gründe für eine Nachbesichtigung vorliegen. Diese wird man ja sicherlich mitgeteilt haben.
Man muss bedenken, dass gerade im Bereich der Privat-Haftpflichtversicherung teilweise ziemlich beschissen wird.
Und gerade bei Schäden an Kfz muss man oftmals genauer prüfen. Will man doch hier gern mal Schäden der Vollkasko auf die PHV abwälzen. Alles schon erlebt.
Grundsätzlich gibt es ggü. der PHV keinen Direktanspruch. Wenn beim Schädiger aber nichts zu holen ist, nützt einem auch der Gerichtsvollzieher nichts. @schleuti
War da anfänglich nicht ein Bild von dem Schaden?? Oder irre ich mich da grad?
Ok Tretroller, hatte ich anfänglich falsch verstanden und somit ist die Sachlage völlig anders.
Und wenn das Kind/er waren wird das eh ne anstrengende Geschichte.
Von daher würde ich in dem Falle alles machen was die VS möchte. Sie scheint ja erst mal zugänglich bzgl. Regulierung zu sein.
Wenn das Verlangte nicht mehr zu bewerkstelligen ist weil der Tretroller entsorgt seitens des Verschuldners entsorgt wurde, dann kannst du das nur so mitteilen und erfragen was es in dem Falle zu tun gilt.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 3. Februar 2024 um 09:35:11 Uhr:
War da anfänglich nicht ein Bild von dem Schaden?? Oder irre ich mich da grad?Ok Tretroller, hatte ich anfänglich falsch verstanden und somit ist die Sachlage völlig anders.
Und wenn das Kind/er waren wird das eh ne anstrengende Geschichte.
Von daher würde ich in dem Falle alles machen was die VS möchte. Sie scheint ja erst mal zugänglich bzgl. Regulierung zu sein.
Wenn das Verlangte nicht mehr zu bewerkstelligen ist weil der Tretroller entsorgt seitens des Verschuldners entsorgt wurde, dann kannst du das nur so mitteilen und erfragen was es in dem Falle zu tun gilt.
Ließ doch noch einmal den Eingangsthread.
"Der Mann der mir reingefahren ist hat den Roller nicht mehr meinte er am Telefon."
Zitat:
Was man machen kann ist, wenn man an dem Schaden garantiert nicht schuldig ist, den Schaden und die Regulierung an eine Werkstatt abzutreten der mit einen Rechtsanwalt zusammen arbeitet und den Schaden direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnet.
MfG kheinz
Es ist doch mein Recht? Ich darf doch jeden gutachten nehmen oder nicht?
Zitat:
Selbstverständlich darfst du dir jeden Gutachter und natürlich auch jeden Rechtsanwalt nehmen.
Eine Tatsache aber solltest du immer im Hinterkopf habe: Der, der die Musik bestellt .........bezahlt auch.
Und ob du die Kosten für den Gutachter / Rechtsanwalt auch wieder erstattet bekommst, das steht auf einem anderen Blatt.MfG kheinz
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Was zitierst Du den da, @crafter276 ?
Das hat Karl Heinz KH doch gar nicht geschrieben, oder hat er es später wieder editiert?
Ich finde jedenfalls keine Aussage von Ihm bezgl.“wer die Musik bestellt, zahlt auch.“
Oder es ist Deine Aussage, aber bei mir wird es sowohl im Mobilen als auch im Desktop Modus scheinbar als angebliches Zitat von KH angezeigt …
Komisch irgendwie.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 3. Februar 2024 um 12:16:10 Uhr:
Was zitierst Du den da, @crafter276 ?Das hat Karl Heinz KH doch gar nicht geschrieben, oder hat er es später wieder editiert?
Ich finde jedenfalls keine Aussage von Ihm bezgl.“wer die Musik bestellt, zahlt auch.“Oder es ist Deine Aussage, aber bei mir wird es sowohl im Mobilen als auch im Desktop Modus scheinbar als angebliches Zitat von KH angezeigt …
Komisch irgendwie.
Doch, die Ausagen “wer die Musik bestellt, zahlt auch.“ usw. waren vorhin zu lesen.
Für den Geschädigten macht es nur einen kleinen Unterschied, ob der Schaden von einem Erwachsenen mit einem Kraftfahrzeug oder einem Tretroller verursacht wurde - beim Tretroller hat er keinen Anspruch gegen die Privathaftpflichtversicherung oder den "Fahrzeughalter", sondern nur gegen den Verursacher.
Die restliche Abwicklung mit selbst beauftragtem Gutachter und/oder Anwalt läuft identisch.
"Ich würde meine Forderung mit einer Frist von zwei Wochen per Einschreiben stellen. Wenn der Schaden dann nicht beglichen wird, würde ich den Gerichtsvollzieher schicken."
Und was soll der Gerichtsvollzieher machen? Für eine Vollstreckung bedarf es zunächst eines vollstreckbaren Titels.
"Selbst einen Sachverständigen ..., auf die Idee muß man erst mal kommen."
Ist sogar eine gute Idee, oder glaubt hier jemand, der von der Versicherung beauftragte Sachverständige agiert im Interesse des Geschädigten?
Was ist wenn das Kind als Verursacher nicht schuldfähig ist und den Eltern kein Versäumnis der Aufsichtspflicht vorgeworfen werden kann? Dann wird es mal so richtig spannend.
Germania, das hatte ich gelesen und auch darauf hin den Hinweis mit der hinweisenden Nachfrage gegeben!
Dann hat der Geschädigte richtig Pech gehabt. Genauso, wenn der Schädiger zwar Erwachsen ist, aber keine PHV und kein Geld hat. Dann kannst du ihn zwar verklagen, aber das Urteil an die Wand hängen.
Oder man hat eine Vollkaskoversicherung.
Dann hat man wenigstens ein vollstreckbaren Titel. Wenn er doch mal zu Geld kommt kann man dann zuschlagen🙂
Und nicht vergessen, im Antrag "aus unerlaubter Handlung" aufzunehmen.
Gibt mir 10% der titulierten Summen und hoffe, dass die Schuldner irgendwann mal zu Geld kommen. Meine Erfahrung ist da leider, dass das so gut wie nie eintritt. Und wenn du endlich die Anschrift eines Schuldners rausgefunden hast, dann ist der schon wieder umgezogen, bevor der Gerichtsvollzieher an der Tür klingelt.
Zitat:
in die Fahrer Tür reingefahren und an dem befinden sich jetzt Schäden und an kotflügel.
Hallo TE,
ich hatte vor etwa einem Jahr den gleichen Zinober, da ist mir eine Frau mitm Einkaufswagen ans Auto.
Bei mir waren das 4,5 TE Schadenssumme plus Gutachter plus Ausfall und Wertminderung. (Türe links hinten und Kotflügel links hinten).
Wenn du an der Tür _und_ am Kotflügel Schäden hast, kann das durchaus in die Richtung gehen.
Der Verursacher ist bekannt, er hat eine private Haftpflicht, er ist alt genug und seine Versicherung pimmelt jetzt bisschen rum.
Mein Rat - das gleiche, was ich damals gemacht habe: Geh sofort zum Anwalt und lass dich von dem vertreten. Die können das.
Mein Rat - eine Familien- und Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen. Kostet nicht die Welt, erleichtert in derartigen Fällen aber die Geltendmachung seiner Ansprüche enorm. Den Versicherungen ist es nämlich vollkommen egal, wie unsere Gerichte in vergleichbaren Fällen bereits entschieden haben, die lassen die Gutachten von "Experten" überprüfen und kürzen, kürzen, kürzen.