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Versicherung erstellt Gegengutachten ohne Besichtigung

Hallo, Mitte November überholte mich ein 87 jähriger an Demenz erkrankter Mann. Dabei fuhr er mir vorne ins Auto und nachdem mir sein Versicherungsmakler geraten hat einen Gutachter zu beantragen habe ich dies auch gemacht.

Ergebnis :

Wiederbeschaffungswert 8000.-

Reparaturkosten 7150.-

Auszahlbar ohne MwSt: 6000.-

Der Gutachter riet mir gleich zu einem Anwalt und dieser schrieb der Versicherung dann das der geforderte Betrag in Höhe von 6000.- + Nutzungsausfall 350.- + Wertminderung 350.- innerhalb von 10 Tagen überwiesen werden soll.

Daraufhin hat die Versicherung einen Gutachter mit einem Gegengutachten beauftragt. Dies wurde ohne Besichtigung des Wagens angefertigt! Und es wurden insgesamt nur 4600.- überwiesen.

Ich warte nun auf die Post meines Anwalts aber bin im Moment ziemlich verwirrt. Woher nimmt ein Gutachter den wichtige Infos zum Fahrzeugzustand wenn er das Fahrzeug nicht besichtigt hat?

Muss ich dieses Gutachten akzeptieren? Reparieren werden wir ihn selbst.

Und wie ist es nach der Reparatur? Bisher bin ich Vollkaskoversichert aber übernehmen die überhaupt noch Schäden wenn der Wagen von der gegnerischen Versicherung zum Totalschaden erklärt wurde

LG

Beste Antwort im Thema

Das ist der ganz normale Wahnsinn. Es zählt das erste Gutachten, sofern es nicht qualifiziert widerlegt wird. Lass einfach in der Werkstatt reparieren und der Drops ist gelutscht.

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Zitat:

@gast356 schrieb am 15. Dezember 2019 um 13:29:36 Uhr:

...das kann dir als Geschädigter aber erstmal egal sein, oder?

 

Einzig würde ich tunlichst vor Ablauf der Angebots-Bindungsfrist Kontakt zum Aufkäufer aufnehmen und ihn zum Kauf auffordern... macht der Zicken, weil das Angebot scheinbar nicht objektiv war ist das doch das Problem der Versicherung.

Das kann doch nicht Sinn der Sache sein, dass ich als Geschädigter mich auch noch mit sowas rumplagen soll...

Zu all dem Ärger und Unbill den man mit einem unverschuldeten Unfall sowieso hat.

Da erwarte ich eine faire unbürokratische Schadenersatzabwicklung und keine wochen/Monate lange Hängepartie.

Insofern wahrscheinlich wirklich besser gleich mit Anwalt.

Bisher kennen wir aber gar keine Restwerte aus den beiden Gutachten... Und zudem dürfte auch im ersten, eigenen Gutachten ein RW ausgewiesen sein. Daher sind die erwarteten 6000 Euro zzgl. den anderen Positionen vermutlich unrealistisch.

Auch der Anwalt ist keine Gewähr dafür, dass der Schaden in einer kürzeren Zeit reguliert wird.

Er kann auch nicht mehr als Fristen setzen und dann möglichst zeitnah reagieren.

Er kann aber gewärleisten, dass man den Schadenersatz bekommt, welcher einem zusteht und nicht dass was der Versicherer meit bezahlen zu müsen.

@Mopedmongo ...doch, so ist es... ohne einen Anwalt, besser einen möglichst scharfen Anwalt, der weiß was er tut wirst du als Unfallgeschädigter von den Versicherern gnadenlos beschissen & betrogen.

Ich hab das vor Jahren mal beim Audi A6 meines Vaters der im Bereich der Fahrertür leicht angefahren wurde gesehen... man war so blöd Kosten zu sparen und die Abwicklung selbst zu machen.

Erst wurden großspurig Zusagen gemacht... wird problemlos abgewickelt, Nutzungsausfall wird selbstverständlich in der angegebenen Höhe gewährt, usw.... und als das Auto repariert war und es ans Zahlen ging, wollte man nichts mehr davon wissen... da hat man selbst um die paar Kröten Aufwandsentschädigung noch gestritten.

Seither kriegt das von mir jeder Versicherer / jeder Versicherungsvertreter ggf. auch direkt ins Gesicht gesagt... Versicherungen sind Lügner, Betrüger & Bauernfänger vor denen man sich hüten muß... im Fall des Falles immer mit einem möglichst guten Rechtsanwalt... da hat schon so mancher im schönen Zwirn gewaltig nach Luft gerungen, als er gehört hat was ich von Leuten wie ihm halte.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 15. Dezember 2019 um 13:35:50 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 15. Dezember 2019 um 13:35:50 Uhr:

Zitat:

@gast356 schrieb am 15. Dezember 2019 um 13:29:36 Uhr:

...das kann dir als Geschädigter aber erstmal egal sein, oder?

 

Einzig würde ich tunlichst vor Ablauf der Angebots-Bindungsfrist Kontakt zum Aufkäufer aufnehmen und ihn zum Kauf auffordern... macht der Zicken, weil das Angebot scheinbar nicht objektiv war ist das doch das Problem der Versicherung.

Ja, dass ist der einzig richtig Weg.

Leider gibt es aber auch unter den Juristen Pappnasen, die dem Mandanten empfehlen, besser auf die "Reaktion" der Versicherung zu warten um Ärger aus dem weg zu gehen.

Sogar "Fachanwälte" sind darunter.

Erfahrungsgemäß möchten die das Mandant gern schnell mit zwei Briefchen "durchpeitschen" um schnell Geld zu verdienen.

Wenn du so einen Spezialisten "auf deiner Seite hast" dann kanst du nur verzweifeln.

Ich hab da dunkel eine Entscheidung des BGH in Erinnerung, danach muss ich nach Erhalt des Gutachtens der gegn. Versicherung nicht einmal Gelegenheit geben, ein Gegenangebot abzugeben. Das Auto ist bei Eingang des Gutachtens bei der Versicherung "leider" immer schon zum ermittelten Höchstgebot verkauft.

Das wäre im Fall eines WTS auch meine erste Aktion - das Auto wird sofort verkauft. Nach Zahlung von der Versicherung kann ich den ja zurück kaufen.

(Wofür hat man Freunde?)

Das wäre zumindest mein LieschenMüller Lösungsansatz...

Ich bin erschüttert, da hast du meinen Beitrag aber ziemlich falsch verstanden.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 15. Dezember 2019 um 12:29:02 Uhr:

Spielt denn der Restwert überhaupt eine Rolle, wenn bei fiktiver Abrechnung die Reparaturkosten immer noch UNTERHALB des WBW liegen?

Edith: nochmal kurz nachgerechnet , ich glaub ja.

Falls das Auto noch 1400.- € Restwert hat, wurde der wohl abgezogen....

Sollte der Restwert sogar mit über 2000.- veranschlagt sein, könnte man sogar Gewinn aus dem Unfall erzielen, wenn die Versicherung einfach 6000.- netto Rep.kosten überweisen würde.... Das geht wohl gar nicht.

Solange die Reparaturkosten unterhalb des Wiederbeschaffungswertes liegen, spielt der Restwert dann kein Rolle, wenn der Geschädigte das Fahrzeug weiternutzen möchte (mindestens 6 Monate). In diesem Fall müsste die Versicherung unabhängig vom Restwert die 6000 Euro auszahlen. Es sei denn der Wiederbeschaffungswert wäre unrealistisch.

Und ja, Du hast recht, so könnte man sogar Gewinn aus dem Unfall erzielen, aber in diesem Thread hier: klick wollte man mich für eine solche Aussage am liebsten kreuzigen.

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