Versicherung ermittelt NIEDRIGEREN Restwert
Hallo zusammen,
ich hatte vor Kurzem einen unverschuldeten Unfall, habe direkt einen Anwalt hinzugezogen und ein Gutachten erstellen lassen, Fazit wirtschaftlicher Totalschaden.
Der Gutachter, der von mir beauftragt wurde, hat einen Restwert in Höhe von knapp 3200€ ermittelt, WBA knapp 3300€ (WBW ~6500€). Der Gutachter hat es in seinem Gutachten untersagt, dass seine Bilder von der Versicherung für Restwertinserate genutzt werden.
Die gegnerische Versicherung hat lt. Abrechnung, die ich heute erhalten habe, das Auto ohne Bilder in eine Restwertbörse gestellt und das höchste Restwertgebot lag bei nur ca. 2200€. In der Abrechnung wurde nun mit einem Restwert von 2200€ kalkuliert, ich habe also ca. 1000€ mehr von der Versicherung bekommen, als vom von mir beauftragten Gutachter kalkuliert wurde, und es ist immer noch knapp ein wirtschaftlicher Totalschaden, WBA (und Auszahlungsbetrag der Versicherung) liegen dementsprechend bei ca. 4300€.
Meint ihr, hier ist ein Fehler unterlaufen? Habe es sonst immer nur andersrum gelesen, dass die Versicherung einen höheren Restwert ermittelt hat.
Macht für mich wahrscheinlich finanziell keinen Unterschied, da ich voraussichtlich das Auto zum Restwert verkaufen möchte und dann Nutzungsausfall über meinen Anwalt geltend mache (lt. Gutachten 14 Tage * knapp 100€), aber ich wollte lieber nachfragen, bevor es dann nach dem Verkauf an den von der Versicherung ermittelten Höchstbieter heißt Schadenminderungspflicht, wieso habe ich nicht für 3200€ verkauft oder derartiges. Das von meinem Gutachter ermittelte Restwertgebot ist etwa drei Wochen her und somit vermutlich sowieso nicht mehr gültig...
17 Antworten
Zitat:
@mrcljj schrieb am 4. Mai 2021 um 01:14:27 Uhr:
Hallo zusammen,ich hatte vor Kurzem einen unverschuldeten Unfall, habe direkt einen Anwalt hinzugezogen und ein Gutachten erstellen lassen, Fazit wirtschaftlicher Totalschaden.
Der Gutachter, der von mir beauftragt wurde, hat einen Restwert in Höhe von knapp 3200€ ermittelt, WBA knapp 3300€ (WBW ~6500€). Der Gutachter hat es in seinem Gutachten untersagt, dass seine Bilder von der Versicherung für Restwertinserate genutzt werden.
Die gegnerische Versicherung hat lt. Abrechnung, die ich heute erhalten habe, das Auto ohne Bilder in eine Restwertbörse gestellt und das höchste Restwertgebot lag bei nur ca. 2200€. In der Abrechnung wurde nun mit einem Restwert von 2200€ kalkuliert, ich habe also ca. 1000€ mehr von der Versicherung bekommen, als vom von mir beauftragten Gutachter kalkuliert wurde, und es ist immer noch knapp ein wirtschaftlicher Totalschaden, WBA (und Auszahlungsbetrag der Versicherung) liegen dementsprechend bei ca. 4300€.
Meint ihr, hier ist ein Fehler unterlaufen? Habe es sonst immer nur andersrum gelesen, dass die Versicherung einen höheren Restwert ermittelt hat.
Macht für mich wahrscheinlich finanziell keinen Unterschied, da ich voraussichtlich das Auto zum Restwert verkaufen möchte und dann Nutzungsausfall über meinen Anwalt geltend mache (lt. Gutachten 14 Tage * knapp 100€), aber ich wollte lieber nachfragen, bevor es dann nach dem Verkauf an den von der Versicherung ermittelten Höchstbieter heißt Schadenminderungspflicht, wieso habe ich nicht für 3200€ verkauft oder derartiges. Das von meinem Gutachter ermittelte Restwertgebot ist etwa drei Wochen her und somit vermutlich sowieso nicht mehr gültig...
Mach es nicht so kompliziert.
Wenn Du das Auto verkaufen willst, ist die Sache doch klar.
Verkaufe das Fahrzeug zum tatsächlich erzielbaren Restwert und rechne so gegenüber der Versicherung ab.
Zusätzlich noch den Nutzungsfall für den Zeitraum für den Du kein Auto verfügbar hattest; längestens 14 Tage und fertig.
Wo ist das Problem?
Zitat:
@SCR_190iger schrieb am 8. Mai 2021 um 11:04:44 Uhr:
Mach es nicht so kompliziert.
Wenn Du das Auto verkaufen willst, ist die Sache doch klar.
Verkaufe das Fahrzeug zum tatsächlich erzielbaren Restwert und rechne so gegenüber der Versicherung ab.
Zusätzlich noch den Nutzungsfall für den Zeitraum für den Du kein Auto verfügbar hattest; längestens 14 Tage und fertig.Wo ist das Problem?
Es wäre dumm, wenn er es so machen würde.
Richtig ist: Er gibt der gegnerischen Versicherung einfach Bescheid, dass diese auf Grundlage Ihres Restwertangebotes abrechnen sollen.
Dann verkauft er das Fahrzeug an sein eigenes, besseres Restwertangebot.
Es ist weder verboten, noch moralisch irgendwie bedenklich, wenn man das Auto zu einem höheren Preis verkauft, als der von der Versicherung ermittelte Restwert ist.