Versicherung des Unfallgegner will mir Schuld zuschieben
Liebes Forum Benutzer,
vor ein paar Woche ereignete sich ein Unfall an einer Engstelle (Brücke) . Während
ich mit 50 km/h auf diese zu gefahren bin, sah ich kurz davor, dass ein Fahrzeug vom
Gegenverkehr ebenfalls auf die Brücke fahren wollte. Trotz Vollbremsung bin ich
durch die nasse Fahrbahnspur in das Fahrzeug gefahren. Ich hatte Vorfahrt. Die
Polizei gab den Unfallgegner als Unfallverursacher an.
Hab ein Gutachten erstellen lassen nachdem sich der Blechschaden auf 1950 Euro
beläuft. Bei diesem gebrauchten Fahrzeug lohnt sich der Anspruch auf Schadensersatz
mehr als die Reparatur.
Nachdem ich die Unterlagen der Versicherung des Unfallgegners hab zukommen lassen
kam heute das Schreiben zurück.
In diesem steht, dass nicht geklärt ist wer zuerst auf der Brücke war und somit
50% des Unfalls mir angerechnet werden. 510 Euro möchten Sie mir nach allen
Abzügen zahlen.
Hab schon ein Besprechungstermin bei einem Anwalt gemacht.
Was meint ihr? Lohnt sich ein Anwalt?
Danke im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@woeni schrieb am 13. Dezember 2016 um 17:56:35 Uhr:
Wenn Dein Unfallgegner einen Strafzettel bekommen hat und Du nicht, ist die Schuldfrage für
die Polizei klar.
Dann kannst Du beruhigt zum Anwalt gehen.
Für die Polizei evtl. schon(verkehrsrecht), wobei die erstmal nur nach Tatsachen einen Unfall aufnehmen.
Der Schaden spielt sich aber im Zivilrecht ab und das sind 2 Paar Schuhe.
Mal folgende Überlegung.
50km/h nasse Strasse und bekommt das Fahrzeug nicht zum Stehen,
sieht das von vorne ein Fahrzeug kommt und beharrt auf seiner Vorfahrt?
Das andere Fahrzeug war u. Umständen schon in der Engstelle und konnte gar nicht ausweichen/stehenbleiben
So klar ist das also nicht. Der TE ist gut beraten die Sache seinen Rechtsbeistand erledigen zu lassen.
26 Antworten
Zitat:
@Moers75 schrieb am 14. Dezember 2016 um 12:45:29 Uhr:
Lass mal rechnen, 1950/2=510, was ist daran falsch?
Naja, abzüglich Märchensteuer, Verbringungskosten, sowie der Kürzung der Lohnkosten auf ortsübliche Stundensätze
- also dem was bei fiktiver Abrechnung weggekürzt wird/werden darf -kommt das durchaus hin...
Zitat:
@woeni schrieb am 13. Dezember 2016 um 17:56:35 Uhr:
Wenn die Polizei da war, hat sie ja bestimmt einen Strafzettel ausgestellt, an wen ??
Wenn Dein Unfallgegner einen Strafzettel bekommen hat und Du nicht, ist die Schuldfrage für
die Polizei klar.
Dann kannst Du beruhigt zum Anwalt gehen.
Fall nicht auf solche "Rechtsberatung" rein. Schuldfragen werden zunächst von der Versicherung und im Streitfall von einem Richter geklärt.
Was für die "Polizei" klar ist (sie hat nur ganz selten den Unfall selbst beobachtet), muss es für andere nicht sein.
PS: Hätte weiter lesen sollen. Dieser oft geäußerte Einschätzung wurde ja korrekt mehrfach widersprochen.
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 13. Dezember 2016 um 20:19:29 Uhr:
Zitat:
@birscherl schrieb am 13. Dezember 2016 um 20:12:57 Uhr:
Wenn der Fahrzeughalter nicht gefahren ist, hilft dir das leider gar nichts.
Du weißt aber schon, dass der Fahrzeughalter (sofern er auch der Eigentümer ist) die Schadenersatzansprüche geltend machen muss, hier also auch seine Rechtschutzversicherung zum tragen kommt?Wer gefahren ist, spielt dabei wenig bis garkeine Rolle!
Korrekte Aussage. War bei mir auch so: Halterin meine Mutter, Fahrer ich. Wir wohnen 300 km von einander entfernt, das Auto war aus finanziellen Gründen auf meine Mutter zugelassen (Regionalklasse besser). Der Rechtschutz meiner Mutter hat den Fall (vor)finanziert. Fakt.
Zitat:
@azrazr schrieb am 14. Dezember 2016 um 16:25:46 Uhr:
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 13. Dezember 2016 um 20:19:29 Uhr:
Du weißt aber schon, dass der Fahrzeughalter (sofern er auch der Eigentümer ist) die Schadenersatzansprüche geltend machen muss, hier also auch seine Rechtschutzversicherung zum tragen kommt?Korrekte Aussage. War bei mir auch so: Halterin meine Mutter, Fahrer ich. Wir wohnen 300 km von einander entfernt, das Auto war aus finanziellen Gründen auf meine Mutter zugelassen (Regionalklasse besser). Der Rechtschutz meiner Mutter hat den Fall (vor)finanziert. Fakt.
Nicht zwingend. Siehe mein Beitrag. Hier hat ein Familienmitglied als Versicherungsnehmer geklagt. Ich als Halter, Besitzer und Fahrer, konnte als Zeuge Aussagen. Die Prozesskosten hat meine! RSV getragen.
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Zitat:
@surfkiller20 schrieb am 14. Dezember 2016 um 17:04:52 Uhr:
Nicht zwingend. Siehe mein Beitrag. Hier hat ein Familienmitglied als Versicherungsnehmer geklagt. Ich als Halter, Besitzer und Fahrer, konnte als Zeuge Aussagen. Die Prozesskosten hat meine! RSV getragen.
Daran habe ich erhebliche Zweifel. Der "Versicherungsnehmer" (welche Versicherung? Die Kfz-Versicherung?) kann den Anspruch nur nach einer Abtretung im eigenen Namen geltend machen. Dann ist Deine RSV aber aus dem Rennen, es sei denn, es wurde "vergessen", sie über die Abtretung in Kenntnis zu setzen.
Zitat:
@hoinzi schrieb am 14. Dezember 2016 um 17:40:12 Uhr:
Daran habe ich erhebliche Zweifel. Der "Versicherungsnehmer" (welche Versicherung? Die Kfz-Versicherung?) kann den Anspruch nur nach einer Abtretung im eigenen Namen geltend machen. Dann ist Deine RSV aber aus dem Rennen, es sei denn, es wurde "vergessen", sie über die Abtretung in Kenntnis zu setzen.
Versicherungsnehmer der KFZ Haftpflicht. Und ich habe das schreiben vom Anwalt, wo er diesen Weg vorschlägt, nebst Zusage der RSV, irgendwo in meinen Unterlagen.
Es kann sein, das es hier daran lag, das beide RSVen bei der gleichen Gesellschaft liefen. Dazu fehlt mir aber das Hintergrundwissen. Ich meine auch, das ich den Schaden an den Versicherungsnehmer der Haftpflicht abgetreten habe. ( Ist aber schon zu lange her und es gab einfach zu viel Papier, damit ich das im Detail wiedergeben konnte)
Fakt ist:
Ich hatte mit meinem, auf mich zugelassenen Fahrzeug einen Unfall, was auf ein Familienmitglied (Elternteil) Haftpflichtversichert war. Es sollte auch 50/50 ausgehen. Auf anraten des Anwalts habe ich meinen Schaden vorab selbst bezahlt und es wurde der Unfallgegner bzw. desse Haftpflicht auf Zahlung verklagt, durch den Versicherungsnehmer der KFZ Haftpflicht. (Elternteil) Gezahlt hat den Prozess meine RSV. So konnte ich als Zeuge vor dem Landgericht (also nicht ganz unerhebliche Summe) aussagen.
BTW:
Es blieb beim 50/50. Sinngemäß hieß es: Zwar ist der Gegner, der mir hinten drauf gefahren ist, aller Wahrscheinlichkeit zu schnell gefahren (Limit 100) aber ich hätte das vor dem Spurwechsel sehen müssen. Zwar war der Wechsel schon längst abgeschlossen nur hatte ich da keine Beweise für.... Immerhin hat das Gericht aber der höheren Schadenssumme zugestimmt und der Gegner musste noch gute 2k€ nachzahlen.
Ich habe dann über meinen Anwalt, das Vorausgelegte Geld von der Vollkasko eingefordert. Dabei brauchte ich nicht mal die 300€ SB bezahlen. Fragt aber nicht warum. Im Schreiben von meinem Anwalt an die Versicherung hatte er deswegen mehrere Urteile und Paragraphen angeführt, da steigt kein Normalo durch. Ich muss aber erwähnen, das mein Anwalt als Koryphäe auf diesem Gebiet gilt und regelmäßig auf Kongressen Reden hält. Was er da für einen Kniff angewandt, weiß ich nicht.
Ich war heute bei einem Rechtsanwalt Fachrichtung Verkehrsrecht.
Also es wird 50/50 ausgehen obwohl ich nicht wirklich weiß
warum.
Ich bräuchte einen Zeugen.
Ich verstehe zwar nicht wieso wir dann überhaupt Vorfahrtsschilder haben aber ok.
Zitat:
@Hourmin schrieb am 15. Dezember 2016 um 19:11:50 Uhr:
Ich verstehe zwar nicht...
Was ist daran nicht zu verstehen? 😕
Du sagst dass du zuerst in der Engstelle warst - der andere behauptet dass er zuerst in der Engstelle war.
Und solange du deine, bzw. der andere seine Behauptung nicht beweisen kann, geht sowas nunmal i.d.R. 50/50 aus, da dein Vorfahrtsrecht nunmal endet wenn der andere sich vor dir in der Engstelle befindet.
Deshalb : Dashcam! (Dann besteht zumindest die Möglichkeit, dass das Video als Beweis anerkannt wird)
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 15. Dezember 2016 um 19:28:37 Uhr:
Zitat:
@Hourmin schrieb am 15. Dezember 2016 um 19:11:50 Uhr:
Ich verstehe zwar nicht...
Was ist daran nicht zu verstehen? 😕
Du sagst dass du zuerst in der Engstelle warst - der andere behauptet dass er zuerst in der Engstelle war.Und solange du deine, bzw. der andere seine Behauptung nicht beweisen kann, geht sowas nunmal i.d.R. 50/50 aus, da dein Vorfahrtsrecht nunmal endet wenn der andere sich vor dir in der Engstelle befindet.
Kommt drauf an, wie lange er Zeit zum Reagieren hatte. So richtig nachvollziehen, kann ich die 50 50 aber nicht. Das kann ja eigentlich nur so aufgeteilt werden, wenn unterstellt wird, daß man hätte schneller reagieren können. Mit so spärlichen Informationen, wer, wann, wo, wie schnell gefahren ist.. k.A.
Die Haftung wird unter den Betiligten nach der Betriebsgefahr der Fahrzeuge verteilt, wenn sich kein bestimmter Ablauf beweisen lässt und technisch mehr als nur ein bestimmter Ablauf zum nachgewiesenen Schadenbild passt.
Also ich kann es schon nachvollziehen warum 50:50 genommen wird. Wenn es eine unübersichtliche Engstelle ist (davon gehe ich aus weil ja keiner rechtzeitig Bremsen konnte) sagt die StVo das man die Geschwindigkeit so wählen muß das man nach der halben Sichtweite zum stehen kommen muß. Man könnte vielelicht noch 60:40 machen aber eine Mitschuld wird dich treffen. Die beste Ausagen wird sein, hätte ja auch ein langsamer Radfahrer sein können, hättest du dann noch Bremsen können?
Wobei man dabei natürlich immer von den örtlichen Gegebenheiten ausgehen muß.
Aber ich kenne auch so eine Brücke bei der man die andere Seite nicht sieht. Trotz Vorfahrt fährt da keiner mit den erlaubten 50 km/h rein.
MfG
Mike