Versicherung behält knapp 1000,-€ für Unfallauto noch Zurück, was machen ?
Hallo liebe Mitglieder,
ich habe ein Problem, wo ich nicht weiter weiß was ich machen soll bzw. wir.
Konkret: Autounfall, Verursacher hat alles zugegeben, neues Auto wurde beschafft für uns usw. etc. pp.
Jetzt zum Eigentlichen:
Die Versicherung (Allianz) behält nun Schon seit fast 10 Monaten noch knapp 900,-€ Nutzungsausfallentschädigung ein, sowie die Kosten für die Anmeldung/Ummeldung des neuen Autos. Der Unabhängige KFZ Sachverständige wartet auch noch auf einen teil seines Honorars (300-350,-€). Auch wollte die Allianz für den Verunfallten Wagen, nicht die Summe des Gutachters raus rücken, erst nach Mehrmaliger aufforderung.
Da wir eine Abtretungserklärung beim KFZ Gutachter gemacht haben, wundert es mich doch schon Stark, das dort die Kosten nicht vollständig entrichtet wurden. Auch ist in dieser Erklärung eine Kanzlei enthalten die ''uns'' eigentlich vertreten soll. Letztere hat nun auch ca. 6 Monate nichts von sich hören lassen.
Laut der Kanzlei, wäre der Zuständige Mitarbeiter für unseren Fall an Krebs erkrankt, man wüsste nicht wann er wieder kommen würde, oder ob er Überhaupt wieder kommt.
Was sollen wir machen ? Einen anderen Anwalt wählen ? Der Kanzlei auf die Füße treten ?
Ich danke euch,
Es grüßt
CZEA1989
35 Antworten
Vorhaltekosten sind eigentlich was für den gewerblichen Bereich, im Privatbereich allenfalls, wenn das Unfallauto schon des Greisenalter erreicht hat.
Um welches Auto geht es denn und wie alt war es beim Unfall? 35 Euro entspräche Klasse D über 5 bis 10 Jahre. Wenn das Fahrzeug älter als 10 Jahre war, dann würde das einiges erklären.
Zitat:
@hydrou schrieb am 17. Januar 2025 um 14:44:18 Uhr:
Um welches Auto geht es denn und wie alt war es beim Unfall? 35 Euro entspräche Klasse D über 5 bis 10 Jahre. Wenn das Fahrzeug älter als 10 Jahre war, dann würde das einiges erklären.
Hallo,
VW Bora Variant 1.9er TDI 150PS Highline, 2003er mit 235tsd auf der Uhr.
Der damalige Fall bei der hdi war mit meinem volvo 850 Kombi wo auch eine Nutzungsausfallentschädigung bezahlt wurde. Das kfz war z.b. 26 Jahre alt und hatte 340k auf der Uhr. Deswegen wundert mich das ja.
Es grüßt
CZEA1989
Ich sehe den Bora nicht in Klasse D, sondern C. Und dann müsste man bei dem Alter 2 Klassen abstufen, wenn der Allgemeinzustand min. gut ist. Das wären 23 Euro und nicht 35 Euro. Bei schlechtem Zustand gibt es nur noch die Vorhaltekosten.
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Zitat:
@hydrou schrieb am 18. Januar 2025 um 08:38:01 Uhr:
Ich sehe den Bora nicht in Klasse D, sondern C. Und dann müsste man bei dem Alter 2 Klassen abstufen, wenn der Allgemeinzustand min. gut ist. Das wären 23 Euro und nicht 35 Euro. Bei schlechtem Zustand gibt es nur noch die Vorhaltekosten.
Hallo,
Laut Gutachten war der Wagen in einem Sehr guten Zustand für alter und Laufleistung. Hatte ja vor dem Unfall erst einiges erneuert und teil lackieren lassen (Heckklappe, Motorhaube, Stoßstange vorne, Dach). Rechnungen etc. Die Wertsteigernd gewirkt haben mit bei gelegt etc.
Aber nun gut, vermutlich wird es wohl darauf hinaus laufen, das hier "nix" mehr zu holen sein wird.
Es grüßt
CZEA1989
Sehr guter Zustand für Alter und Laufleistung besagt leider nichts. Viele Versicherungen stellen allein auf Alter und Laufleistung ab und lassen sich nur die Klage und entsprechendes Urteil umstimmen. Nur ohne RS-Versicherung ist das Kostenrisiko dafür zu hoch.