Versicherung behält knapp 1000,-€ für Unfallauto noch Zurück, was machen ?
Hallo liebe Mitglieder,
ich habe ein Problem, wo ich nicht weiter weiß was ich machen soll bzw. wir.
Konkret: Autounfall, Verursacher hat alles zugegeben, neues Auto wurde beschafft für uns usw. etc. pp.
Jetzt zum Eigentlichen:
Die Versicherung (Allianz) behält nun Schon seit fast 10 Monaten noch knapp 900,-€ Nutzungsausfallentschädigung ein, sowie die Kosten für die Anmeldung/Ummeldung des neuen Autos. Der Unabhängige KFZ Sachverständige wartet auch noch auf einen teil seines Honorars (300-350,-€). Auch wollte die Allianz für den Verunfallten Wagen, nicht die Summe des Gutachters raus rücken, erst nach Mehrmaliger aufforderung.
Da wir eine Abtretungserklärung beim KFZ Gutachter gemacht haben, wundert es mich doch schon Stark, das dort die Kosten nicht vollständig entrichtet wurden. Auch ist in dieser Erklärung eine Kanzlei enthalten die ''uns'' eigentlich vertreten soll. Letztere hat nun auch ca. 6 Monate nichts von sich hören lassen.
Laut der Kanzlei, wäre der Zuständige Mitarbeiter für unseren Fall an Krebs erkrankt, man wüsste nicht wann er wieder kommen würde, oder ob er Überhaupt wieder kommt.
Was sollen wir machen ? Einen anderen Anwalt wählen ? Der Kanzlei auf die Füße treten ?
Ich danke euch,
Es grüßt
CZEA1989
35 Antworten
Peter das ist nachvollziehbar.
Jedoch wurde das Mandat angenommen, dann sollte man auch dazu stehen.
Idee: Man kann sehr wohl der Kanzlei ein Frist setzen, in einer geeigneten Form tätig zu werden, denn diese Kanzlei hat ja den Auftrag dazu schließlich auch angenommen und wurde sicher bereits (teil?)entlohnt. Nach Fristverstreichung kann man der Kanzlei über einen anderen Anwalt sogar an den Karren fahren. Der übernimmt ersatzweise und verdient sogar durch die Arbeit doppelt, denn das "an den Karren der Kanzlei fahren" brächte ja extra Geld. Vermute ich mal.
Zitat:
@BeeKlasse schrieb am 14. Dezember 2024 um 21:48:48 Uhr:
Idee: Man kann sehr wohl der Kanzlei ein Frist setzen, in einer geeigneten Form tätig zu werden, denn diese Kanzlei hat ja den Auftrag dazu schließlich auch angenommen und wurde sicher bereits (teil?)entlohnt. Nach Fristverstreichung kann man der Kanzlei über einen anderen Anwalt sogar an den Karren fahren. Der übernimmt ersatzweise und verdient sogar durch die Arbeit doppelt, denn das "an den Karren der Kanzlei fahren" brächte ja extra Geld. Vermute ich mal.
Hallo,
Das klingt gut. So werde ich dann der Kanzlei eine Email zusenden, mit der Bitte um Weiterverarbeitung sowie Ergebnismitteilung innerhalb von 4 Wochen mit einer Fristsetzung. Das ganze dann noch einmal per einschreiben.
Das ist immerhin Geld, was mir bzw. Uns als geschädigten zusteht ! In der heutigen Zeit sind 1000,-€ viel Geld 😕
Danke für die Antwort 🙂 .
Es grüßt
CZEA1989
Zitat:
@BeeKlasse schrieb am 14. Dezember 2024 um 21:48:48 Uhr:
Idee: Man kann sehr wohl der Kanzlei ein Frist setzen, in einer geeigneten Form tätig zu werden, denn diese Kanzlei hat ja den Auftrag dazu schließlich auch angenommen und wurde sicher bereits (teil?)entlohnt. Nach Fristverstreichung kann man der Kanzlei über einen anderen Anwalt sogar an den Karren fahren. Der übernimmt ersatzweise und verdient sogar durch die Arbeit doppelt, denn das "an den Karren der Kanzlei fahren" brächte ja extra Geld. Vermute ich mal.
Ein Schreiben an die Anwaltskammer wirkt manchmal Wunder
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@germania47 : Ganz meine Meinung, und eine Klage nach einem Verkehrsunfall ist doch Standardware, ist in 30 Minuten fertig. So was mach ich bereits aus Spaß an der Freud, da ich mir nicht alles von einer Versicherung gefallen lasse.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 15. Dez. 2024 um 14:5:15 Uhr:
So was mach ich bereits aus Spaß an der Freud, da ich mir nicht alles von einer Versicherung gefallen lasse.
So siehts aus.
Zitat:
@CZEA1989 schrieb am 14. Dezember 2024 um 17:08:41 Uhr:
...
Da wir eine Abtretungserklärung beim KFZ Gutachter gemacht haben, wundert es mich doch schon Stark, das dort die Kosten nicht vollständig entrichtet wurden. Auch ist in dieser Erklärung eine Kanzlei enthalten die ''uns'' eigentlich vertreten soll. Letztere hat nun auch ca. 6 Monate nichts von sich hören lassen.
...
Die Probleme könnten aber auch daran liegen, dass dich die Kanzlei nur auf dem Papier vertreten soll.
In Wirklichkeit könnte es auch eher darum gehen seinem Spezi, dem Gutachter, den Rücken frei zu halten und/oder sich gegenseitig Aufträge zuzuschustern.
Ach komm, nicht schon wieder Verschwörungstheorien....
Versicherungen und Gutachterrechnungen? Sind oftmals die lustigsten Kommentare. "Erkennbar überhöht" und abzogen wird ein Betrag von unter 1,- € incl. MwSt. Sorry, aber bei Versicherungen wundert mich nichts mehr.
Hallo,
wir haben Pünktlich zum 1.1.2025 jeweils eine E-Mail sowie ein Einschreiben zu der Kanzlei gesendet, mit der bitte in einer Frist von 4 Wochen doch am Fall weiter zu arbeiten. Andernfalls würden wir uns um einen geeigneten Ersatz kümmern. Ein entsprechendes Schreiben an die Anwaltskammer ist ebenfalls raus gegangen mit der bitte, der Kanzlei mal auf die Finger zu treten.
Wir sind gespannt, ich halte die hier anwesenden auf dem Laufenden.
Es grüßt
CZEA1989
Vielen Dank für Deinen Zwischenbericht.
Ja, bitte halte uns auf dem laufenden.
Sehr interessanter Fall.
Gruß Paul
Zitat:
@Pauliese schrieb am 13. Januar 2025 um 17:46:46 Uhr:
Vielen Dank für Deinen Zwischenbericht.
Ja, bitte halte uns auf dem laufenden.
Sehr interessanter Fall.
Gruß Paul
Hallo,
durch einen Zufall habe ich Heute unseren Sachverständigen getroffen beim Einkaufen, der unseren Wagen damals begutachtet hat. Auf Nachfrage, was denn wegen seinem Honorar sei, wurde er auch bisher nur zu 50% Entlohnt seitens der Allianz Versicherung des Gegners...
Erstaunlich oder ? Allerdings ließ er auch den hinweis Fallen, das die Allianz wohl seit letzten Jahr massiv Probleme mit Abwicklungen von Gutachterkosten macht sowie auch bei den Schäden die andere gegenüber der Versicherung geltend machen (wie unsere NAE). Ist doch ein ''Ding'' oder 😕 ...
Wir sind gespannt, bisher haben wir noch nichts seitens der Kanzlei gehört.
Es grüßt
CZEA1989
Wenigstens ist es hier mal nicht die böse HUK24 oder ein sogenannter Online Billig Versicherer, sondern ein großer Konzern mit langer Tradition der von einigen User zu den sogenannten „seriösen“ Versicherungen zählz.
Tröstet einen als Kunde eines „Billigversicherers“ schon beinahe …
Also, die Wahrscheinlichkeit, dass ein sehr großes Unternehmen irgendwie mit dem Label "Skrupellos" getagt wird, ist heute eher die Regel und nicht Ausnahme. Dabei spielt die angebotene Dienstleistungsart (Waren, Dienstleistungen, egal was) überhaupt keine Rolle mehr - eigentlich zählt nur noch die Größe.
Insofern darf von Allianz und HUK gleiches Verhalten erwartet werden.
Wenn ein Unternehmen auch noch extrem "billig" am Markt anbietet, darf bei dem Adjektiv "Skrupellos" auch noch der Zusatz "extrem" davor gesetzt werden. Zumindest sollte das die Erwartungshaltung eines Menschen sein, der in der heutigen Realität unterwegs ist.
Hallo,
es gibt Neuigkeiten seitens des Falls.
Ich habe heute Morgen ein Gespräch mit der Zuständigen Kanzlei führen können, in dem Gespräch wurde dann mitgeteilt das sogenannte ''Vorhaltekosten'' für den Wagen in höhe von 382,17,-€ gezahlt wurden und keine Nutzungsausfallentschädigung. Laut der Kanzlei, wären also hier in einem Klageverfahren gegen die Allianz noch grade ~142,58,-€ zu holen um das ''Maximum'' zu erwirken (Was mir aber irgendwie nicht einleuchtet, weil die Nutzungsausfallentschädigung sich auf 665,-€ belaufen würde (19 Tage x 35,-€)). Auch bin ich davon ausgegangen, das bis zum Erwerb bzw. Neuanmeldung des ''Neuen'' fahrzeuges Nutzungsausfall bezahlt wird (So war es damals bei meinem Volvo, dort hat die HDI einwandfrei z.b 28 Kalendertage bezahlt). Da wir leider auch keine Rechtschutzversicherung haben, wäre dies ein Risiko dort zu Klagen und evtl. zu verlieren und somit vor neuen ''kosten'' zu Sitzen.
Jetzt bin ich natürlich etwas Verwirrt, die Kanzlei hat aber zum Ausdruck gebracht, sich der Sache erneut anzunehmen und der Allianz noch mal mitzuteilen, das der Schaden auf die NAE heraufgestuft wird.
Ansonsten lassen wir das Klageverfahren wegen Mikriger 142,-€ Fallen... auf neue Kosten können wir Verzichten.
Es grüßt
CZEA1989