Versicherung auf Großeltern anmelden

Hallo,

ich bin neu hier im Forum und bitte um Entschuldigung, falls ein Thema mit gleicher Fallkonstellation vorliegen sollte welches bereits beantwortet wurde.

Ich habe gerade günstig die Gelegenheit einen MB W202 C180 Elegance mit eingetragener LPG zu kaufen (Zustand ok.)
Bin Fahranfänger (21, FS-Besitz zum Anmeldezeitpunkt unter 1 Jahr) und dementsprechend SF0.
Jetzt würde sich ja die Gelegenheit ergeben, den Wagen auf mich anzumelden (Zul. und Steuer) und die Versicherung über die Großeltern laufen zu lassen (SF30 und darüber). Es besteht nur ein Problem bei der ganzen Sache: Beide haben vor ca. 3 Jahren ihre Fahrerlaubnis freiwillig abgegeben und diese gegen ÖPNV-Freifahrt eingetauscht.
Jetzt höre ich aus dem Bekanntenkreis das dies jedoch kein Problem sei, letzte Beitragsrechnung oder SF-Bescheinigung bei der neuen Versicherung vorlegen und mich dann als Hauptfahrer eintragen lassen.

Wie sieht die Lage hier nun wirklich aus?

Freue mich auf hilfreiche Antworten.

Viele Grüße,

Beste Antwort im Thema

Wenn die Großeltern schon im Greisenalter sind, würde ich es für sinnvoller halten, das Fahrzeug auf die Eltern zuzulassen und den SF-Rabatt von den Großeltern auf die Eltern zu übertragen.

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Es gibt noch einen anderen Punkt. Wenn die Großeltern zu alt sind müssen bei der Versichung unter Umständen Risiko-Zuschläge bezahlt werden. Dann macht's keinen Sinn mehr.

http://www.t-online.de/.../...rsicherung-so-teuer-wird-s-im-alter.html

http://www.sueddeutsche.de/.../...essen-deutlich-mehr-zahlen-1.1490690

Der wird aber nicht so hoch sein, wie der vom Enkelkind.

Von daher egal.

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 10. Februar 2016 um 13:57:00 Uhr:


Der wird aber nicht so hoch sein, wie der vom Enkelkind.

Von daher egal.

Bis zu 53% mehr, nennst du das gering?

Geringer als der Zuschlag für Fahrer unter 23/25

Von daher spielt der Zuschlag für die Großeltern keine Rolle, da nur der höhere Zuschlag zählt.

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Mein Kind ist VN und Halter eines 125er-Rollers...

Poste doch mal den Brief und Versicherungsschein hier.

Du hast einige Beweiße dafür verlinkt, dass es vielerorts nicht möglich ist, auf unbehinderte Kinder ein Kfz zuzulassen.
Warum das so gehandhabt wird ist mir nicht klar, denn ein entsprechendes Gesetz oder eine entsprechende Verordnung ist mir unbekannt.

Auf der Homepage meines Zulassungsbezirks entdecke ich auch nichts dergleichen:
https://www.kreis-kleve.de/.../
"die Vollmachten und Ausweise beider Elternteile (wenn das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen werden soll"

und

https://www.kreis-kleve.de/.../...riftvollmacht_mit_rueckseite.pdf?...

Ich halte es in jedem Fall für sinnvoll, sich vor allen nicht alltäglichen Zulassungsvorgängen, bei der zuständigen Zulassungsstelle zu informieren, wie das dort gehandhabt wird.

Zitat:

@Mimro schrieb am 10. Februar 2016 um 15:03:45 Uhr:


Mein Kind ist VN und Halter eines 125er-Rollers...

😁😁😁😁😁

Ob das Christan glaubt 😁

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 10. Februar 2016 um 15:39:42 Uhr:


Poste doch mal den Brief und Versicherungsschein hier.

Was bringt Dir das? Weder auf dem einen noch auf dem anderen steht das Geburtsdatum! Ich muss mir auch nichts beweisen, ich weiß dass das funktioniert hat.

solch - sagen wir mal - spezielle Ausgestaltungsversuche von Versicherungsverträgen kennen wir auch und dulden es, wenn wir es geschäftspolitisch müssen.

Das Kind ist zwar nichts geschäftsfähig, jedoch rechtsfähig und ist somit Träger von Rechten und Pflichten.

Wenn durch die Vertretenden eine entsprechenden Erklärung ergeht, kann dem Säugling / (Klein-)Kind die mit der Zulassung einhergehenden Pflichten aufgebürdet werden. Jeder mag sich ander Stelle seinen Teil über die Erziehungsberechtigten denken.....

Interessant wäre mal an der Stelle die Frage der Halterhaftung, da das Kind im Zweifeln nicht deliktsfähig ist.

so genug schwandroniert für heute.

Nö, es gilt - trotz Eintragung im "Brief" - ja nicht als Halter.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 10. Februar 2016 um 22:41:31 Uhr:


Wenn durch die Vertretenden eine entsprechenden Erklärung ergeht, kann dem Säugling / (Klein-)Kind die mit der Zulassung einhergehenden Pflichten aufgebürdet werden. Jeder mag sich ander Stelle seinen Teil über die Erziehungsberechtigten denken.....

Komm mal ein bisschen runter... Das Ganze ist mehr als Gag gedacht und ich wollte schauen, ob es funktioniert.

Welche Pflichten bürde ich meinem Kind denn auf, die nicht jeder normal tickende Mensch vertreten kann?

Die Zulassung ist zumindest in meinem Zulassungsbezirk problemlos möglich, auch wenn das Kind glücklicherweise kerngesund ist.

Die Versicherung ist in den ersten Jahren zugegeben gemauschelt, aber hier habe ich mich ohne Druck mit dem Versicherer abgestimmt. Für den war es ok, auch ohne einen geschäftspolitischen Hintergrund.

Wie schon mal zwischen uns beiden diskutiert, bekommt er einen höheren Beitrag für einen Vertrag, der vermutlich schadenfrei bleiben wird.

Halterhaftung würde mich auch interessieren, wobei die bei einem Roller in Deutschland so gut wie keine Rolle spielen dürfte, da dieser nahezu durchgehend in einer privaten, abgeschlossenen Garage steht.

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