Versicherung auf Großeltern anmelden

Hallo,

ich bin neu hier im Forum und bitte um Entschuldigung, falls ein Thema mit gleicher Fallkonstellation vorliegen sollte welches bereits beantwortet wurde.

Ich habe gerade günstig die Gelegenheit einen MB W202 C180 Elegance mit eingetragener LPG zu kaufen (Zustand ok.)
Bin Fahranfänger (21, FS-Besitz zum Anmeldezeitpunkt unter 1 Jahr) und dementsprechend SF0.
Jetzt würde sich ja die Gelegenheit ergeben, den Wagen auf mich anzumelden (Zul. und Steuer) und die Versicherung über die Großeltern laufen zu lassen (SF30 und darüber). Es besteht nur ein Problem bei der ganzen Sache: Beide haben vor ca. 3 Jahren ihre Fahrerlaubnis freiwillig abgegeben und diese gegen ÖPNV-Freifahrt eingetauscht.
Jetzt höre ich aus dem Bekanntenkreis das dies jedoch kein Problem sei, letzte Beitragsrechnung oder SF-Bescheinigung bei der neuen Versicherung vorlegen und mich dann als Hauptfahrer eintragen lassen.

Wie sieht die Lage hier nun wirklich aus?

Freue mich auf hilfreiche Antworten.

Viele Grüße,

Beste Antwort im Thema

Wenn die Großeltern schon im Greisenalter sind, würde ich es für sinnvoller halten, das Fahrzeug auf die Eltern zuzulassen und den SF-Rabatt von den Großeltern auf die Eltern zu übertragen.

41 weitere Antworten
41 Antworten

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 9. Februar 2016 um 21:00:52 Uhr:



Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 9. Februar 2016 um 20:54:55 Uhr:


Das halte ich für ein Gerücht!

Das ist kein Gerücht.

Es wird unter anderem so praktiziert, wenn das Kind eine Behinderung hat und um in den "Genuß" einer KFZ-Steuerbefreiung/Ermäßigung zu kommen, ist es notwendig daß das Fahrzeug auf das Kind angemeldet sein muß.
Denn nur der Halter bekommt diese "Vergünstigung".

Richtig, nur mit dem Problem, dass man das Fahrzeug dann auch nur im Interesse des Kindes nutzen darf. Allein damit in Urlaub ist also nicht.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 9. Februar 2016 um 21:00:52 Uhr:



Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 9. Februar 2016 um 20:54:55 Uhr:


Das halte ich für ein Gerücht!

Das ist kein Gerücht.

Es wird unter anderem so praktiziert, wenn das Kind eine Behinderung hat und um in den "Genuß" einer KFZ-Steuerbefreiung/Ermäßigung zu kommen, ist es notwendig daß das Fahrzeug auf das Kind angemeldet sein muß.
Denn nur der Halter bekommt diese "Vergünstigung".

Es war nicht die Rede von behinderten Kindern!

Es war die Rede von einem 2 jährigen Kind.

Ein gesundes 2 jähriges Kind kann weder Halter noch VN eines PKWs werden!

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 9. Februar 2016 um 22:27:45 Uhr:


Es war nicht die Rede von behinderten Kindern!

Es war die Rede von einem 2 jährigen Kind.

Ein gesundes 2 jähriges Kind kann weder Halter noch VN eines PKWs werden!

Auch mehrmaliges wiederholen macht es nicht richtiger.

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 9. Februar 2016 um 22:27:45 Uhr:


...
Ein gesundes 2 jähriges Kind kann weder Halter noch VN eines PKWs werden!

Warum sollte das nicht möglich sein, selbstverständlich vertreten durch die Erziehungsberechtigten.

Mir ist keine Altersgrenze bekannt und auch keine Unterscheidung zwischen Behinderten und Nichtbehinderten.

Fakt ist, dass ca. 0,2 % der Halter unter 18 Jahre alt sind.

Ähnliche Themen

Es gibt für die Zulassung keine Altersgrenze. Das ist richtig.

Aber es gibt für den dafür notwendigen Führerschein sehr wohl eine Altersgrenze!

Ich habe noch kein 2 jähriges Kind mit PKW Führerschein gesehen 😉

Um ein Fahrzeug zuzulassen bedarf es keines Führerscheins.

Bei Minderjähren schon!

https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/kfz-zulassung/artikel.274605.php

Zitat:

Persönliche Voraussetzungen für die Zulassung eines Fahrzeugs
Allgemeines

Der im Zulassungsrecht verwendete Begriff des Halters entstammt ursprünglich § 833 BGB und knüpft an tatsächliche sowie wirtschaftliche Umstände an. Hiernach gilt als Halter, wer ein Kfz für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt, Ziel und Zeit seiner Fahrten selbst zu bestimmen.

Im Lichte dieser Definition ist es in der Regel keine Voraussetzung, dass der eingetragene Halter das auf ihn zugelassene Fahrzeug auch selbst führen darf. Er muss also grundsätzlich weder im Besitz einer Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse noch anderer Berechtigungen (z.B. Personenbeförderungsschein für Taxen oder Omnibusse) sein.

Ferner ist es anerkannt, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch Minderjährige Halter sein können. Allerdings kann die Zulassung i. d. R. schon aufgrund fehlender Haltereigen-schaft verneint werden, da es aufgrund der Geschäftsunfähigkeit / beschränkten Geschäftsfähigkeit sowie der fehlenden Fahrerlaubnis regelmäßig an der Verfügungsgewalt fehlt.

Zulassung auf Minderjährige

Die Zulassung eines Fahrzeugs auf eine minderjährige Person ist daher grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, dass

diese Person aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzungen des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllt,

oder

diese Person aufgrund des Besitzes der für das zulassungspflichtige Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis (Trikes mit A1 ab 16 J., begleitetes Fahren ab 17 J.) die Haltereigenschaften für dieses Fahrzeug erfüllen kann.

Sind diese Voraussetzungen gegeben, ist ferner die Zustimmung des bzw. der Erziehungsbe-rechtigten erforderlich. Diese Zustimmung muss schriftlich erklärt werden. Entsprechend sind bei der Zulassung auch die Ausweise der Erziehungsberechtigten im Original vorzulegen.

Gehört eigentlich nicht hier her, aber die Zulassung auf ein Kind geht problemlos. Die Versicherung theoretisch erst ab 7 Jahren, da vorher nicht geschäftsfähig... Mein vierjähriger Sohn erfährt sich allerdings trotzdem schon seinen eigenen SFR. Einige Gesellschaften wollen kein Geburtsdatum für die eVB wissen. Ich habe es mit dem Sachbearbeiter meiner Wahl abgestimmt...??

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 9. Februar 2016 um 23:07:25 Uhr:


Bei Minderjähren schon!
https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/kfz-zulassung/artikel.274605.php

Interessant und gleichzeitig eine Antwort auf deine Frage:

http://www.motor-talk.de/.../...und-zulassungsstelle-t5583040.html?...

In der FZV steht meines Wissens nichts davon und in NRW scheint das auch nicht so gehandhabt zu werden.
Übrigens sehe ich darin einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, ausnahmsweise mal nicht gegen, sondern zugunsten Behinderter.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 9. Februar 2016 um 23:46:43 Uhr:



In der FZV steht meines Wissens nichts davon und in NRW scheint das auch nicht so gehandhabt zu werden.

Hier in Hessen auch nicht.

Scheint ein Alleinstellungsmerkmal für Berlin zu sein, warum auch immer.

NRW

Dusiburg: https://www.duisburg.de/.../Minderjaehrige_als_Fahrzeughalter.pdf

Neuss: https://www.rhein-kreis-neuss.de/.../...erjaehrige-fahrzeughalter.html

Borken: https://kreis-borken.de/.../

Kreis Lippe: http://www.kreis-lippe.de/Dienstleistungen/Auto-Stra%C3%9Fe-Verkehr/Zulassung-von-Kraftfahrzeugen/index.php?&NavID=2001.226&object=tx|2.4&ModID=10&FID=2001.158.1&kat=&ort=0&call=0&sfwort=0&La=1

Hessen

Hanau: http://www.hanau.de/service/dl/025038/

Offenbach: http://www.kreis-offenbach.de/index.phtml?object=tx|1856.4&ModID=10&FID=1856.29.1&mNavID=1856.1&ort=110.1

Biblis: http://www.biblis.eu/.../?bsinst=0&%3Bbstype=l&%3Bbsid=9835415

Bad Homburg: http://www.hochtaunuskreis.de/.../...es+ohne+Halterwechsel-p-7001.html

Cosmos Direkt zu dem Thema:

https://www.cosmosdirekt.de/autoversicherung/vollmacht/

Mecklenburg Vorpommern:

http://...cklenburgische-seenplatte.de/index.php?...|2037.1&ModID=255&FID=2037.2105.1&call=suche&kat=&kuo=1&k_sub=0&La=1

Hamburg

http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?lid=271

Niedersachsen

https://www.oldenburg.de/.../kfz-zulassung-auf-minderjaehrige.html

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 9. Februar 2016 um 22:59:09 Uhr:


Es gibt für die Zulassung keine Altersgrenze. Das ist richtig.

Aber es gibt für den dafür notwendigen Führerschein sehr wohl eine Altersgrenze!

Ich habe noch kein 2 jähriges Kind mit PKW Führerschein gesehen 😉

Ein Führerschein ist für die Zulassung und Versicherung gar nicht notwendig.

Siehe auch VN + Halter z.B. eine Firma.

Zitat:

@Mimro schrieb am 9. Februar 2016 um 23:34:52 Uhr:


Gehört eigentlich nicht hier her, aber die Zulassung auf ein Kind geht problemlos. Die Versicherung theoretisch erst ab 7 Jahren, da vorher nicht geschäftsfähig... Mein vierjähriger Sohn erfährt sich allerdings trotzdem schon seinen eigenen SFR. Einige Gesellschaften wollen kein Geburtsdatum für die eVB wissen. Ich habe es mit dem Sachbearbeiter meiner Wahl abgestimmt...??

Als Halter ohne FS erfährst du erst einmal keinen SF

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 10. Februar 2016 um 09:47:11 Uhr:


Ein Führerschein ist für die Zulassung und Versicherung gar nicht notwendig.

Siehe auch VN + Halter z.B. eine Firma.

Extra nochmal für dich Corsadiesel:

Zitat:

Zulassung auf Minderjährige

Die Zulassung eines Fahrzeugs auf eine minderjährige Person ist daher grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, dass

diese Person aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzungen des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllt,

oder

diese Person aufgrund des Besitzes der für das zulassungspflichtige Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis (Trikes mit A1 ab 16 J., begleitetes Fahren ab 17 J.) die Haltereigenschaften für dieses Fahrzeug erfüllen kann.

Steht so in jedem Link, den ich gepostet habe!

Zitat:

@celica1992 schrieb am 10. Februar 2016 um 09:48:41 Uhr:



Zitat:

@Mimro schrieb am 9. Februar 2016 um 23:34:52 Uhr:


Gehört eigentlich nicht hier her, aber die Zulassung auf ein Kind geht problemlos. Die Versicherung theoretisch erst ab 7 Jahren, da vorher nicht geschäftsfähig... Mein vierjähriger Sohn erfährt sich allerdings trotzdem schon seinen eigenen SFR. Einige Gesellschaften wollen kein Geburtsdatum für die eVB wissen. Ich habe es mit dem Sachbearbeiter meiner Wahl abgestimmt...??
Als Halter ohne FS erfährst du erst einmal keinen SF

Als Halter nicht.

Aber als VN schon.
Ob ein VN eines PKW Vertrages einen Schein hat oder nicht, ist der Versicherung egal.
Nur bei einer SFR Übertragung wird danach gefragt.

Nur glaube ich nicht, dass sein kleines Kind VN ist.

Deine Antwort
Ähnliche Themen