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Versicherung auf Großeltern anmelden

Themenstarteram 9. Februar 2016 um 13:02

Hallo,

ich bin neu hier im Forum und bitte um Entschuldigung, falls ein Thema mit gleicher Fallkonstellation vorliegen sollte welches bereits beantwortet wurde.

Ich habe gerade günstig die Gelegenheit einen MB W202 C180 Elegance mit eingetragener LPG zu kaufen (Zustand ok.)

Bin Fahranfänger (21, FS-Besitz zum Anmeldezeitpunkt unter 1 Jahr) und dementsprechend SF0.

Jetzt würde sich ja die Gelegenheit ergeben, den Wagen auf mich anzumelden (Zul. und Steuer) und die Versicherung über die Großeltern laufen zu lassen (SF30 und darüber). Es besteht nur ein Problem bei der ganzen Sache: Beide haben vor ca. 3 Jahren ihre Fahrerlaubnis freiwillig abgegeben und diese gegen ÖPNV-Freifahrt eingetauscht.

Jetzt höre ich aus dem Bekanntenkreis das dies jedoch kein Problem sei, letzte Beitragsrechnung oder SF-Bescheinigung bei der neuen Versicherung vorlegen und mich dann als Hauptfahrer eintragen lassen.

Wie sieht die Lage hier nun wirklich aus?

Freue mich auf hilfreiche Antworten.

Viele Grüße,

Beste Antwort im Thema

Wenn die Großeltern schon im Greisenalter sind, würde ich es für sinnvoller halten, das Fahrzeug auf die Eltern zuzulassen und den SF-Rabatt von den Großeltern auf die Eltern zu übertragen.

41 weitere Antworten
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41 Antworten
am 9. Februar 2016 um 13:10

Geht

am 9. Februar 2016 um 13:39

Die Großeltern dürfen ein Fahrzeug versichern aber halt nicht mehr fahren.

Gruß Frank,

wäre doch schade so einen SF einfach verfallen zu lassen. ;)

Zitat:

@TheCashix schrieb am 9. Februar 2016 um 14:02:49 Uhr:

Hallo,

ich bin neu hier im Forum und bitte um Entschuldigung, falls ein Thema mit gleicher Fallkonstellation vorliegen sollte welches bereits beantwortet wurde.

Ich habe gerade günstig die Gelegenheit einen MB W202 C180 Elegance mit eingetragener LPG zu kaufen (Zustand ok.)

Bin Fahranfänger (21, FS-Besitz zum Anmeldezeitpunkt unter 1 Jahr) und dementsprechend SF0.

Jetzt würde sich ja die Gelegenheit ergeben, den Wagen auf mich anzumelden (Zul. und Steuer) und die Versicherung über die Großeltern laufen zu lassen (SF30 und darüber). Es besteht nur ein Problem bei der ganzen Sache: Beide haben vor ca. 3 Jahren ihre Fahrerlaubnis freiwillig abgegeben und diese gegen ÖPNV-Freifahrt eingetauscht.

Jetzt höre ich aus dem Bekanntenkreis das dies jedoch kein Problem sei, letzte Beitragsrechnung oder SF-Bescheinigung bei der neuen Versicherung vorlegen und mich dann als Hauptfahrer eintragen lassen.

Wie sieht die Lage hier nun wirklich aus?

Freue mich auf hilfreiche Antworten.

Viele Grüße,

Bei vorhandenem SFR interessiert die Versicherung nicht, ob eine Fahrerlaubnis vorhanden ist. Lediglich die Frage nach dem Ausstellungsdatum kommt bei einigen Versicherern. Also klappt das.

am 9. Februar 2016 um 13:42

Welche Versicherungen sind das?

Und was ist der Grund, warum die danach fragen?

Vielleicht sollte man prüfen, ob man den SF auf ein Elternteil von dir überträgt und du damit fährst.

Du als Halter geht natürlich auch. Entscheidend ist der Beitrag

Da du die SF sowie so nicht annähernd mal übernehmen kannst, würde ich dies als sinnvoller halten.

am 9. Februar 2016 um 14:59

Was soll daran sinnvoller sein?

am 9. Februar 2016 um 15:28

Du kannst das prinzipiell natürlich so machen, dass deine Großeltern VN sind. Das diese nicht fahren dürfen ist dann natürlich klar. Hat für dich den großen Vorteil, dass du auf Dauer einige der SF-Klassen deiner Großeltern übernehmen kannst. Machst du das jetzt erstmals so für 2 Jahre beispielsweise, kannst du danach auf dich selbst mit der SF2 anfangen, wenn dir deine Großeltern die SF-Klassen dann abtreten. Bei 3 Jahren SF3 usw.

Alternative für dich wäre natürlich zu schauen, dass du dein Auto bei der selben Versicherung wie deine Eltern? anmeldest. Dort hast du die Möglichkeit über die Kundenkinderregelung mit der SF 1/2 anzufangen.

Seit wann fragen die Versicherer nach einem Führerschein ?

Klar, bei SFR Übertragungen ist er ein muß, aber sonst ?

Opa kann doch als VN und Halter auftreten, obwohl kein Führerschein vorhanden ist.

Wenn mein Sohn 2 Jahre alt ist, kann ich doch auf seinen Namen ein KFZ anmelden und versicherern.

Unter dem Versicherungantrag und Steuer mache ich dann meine Unterschrift als Erziehungsberechtigter, ebenso bei der Zulassungsstelle.

Wenn die Großeltern schon im Greisenalter sind, würde ich es für sinnvoller halten, das Fahrzeug auf die Eltern zuzulassen und den SF-Rabatt von den Großeltern auf die Eltern zu übertragen.

Themenstarteram 9. Februar 2016 um 19:54

Danke für eure Antworten.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 9. Februar 2016 um 20:47:18 Uhr:

Wenn die Großeltern schon im Greisenalter sind, würde ich es für sinnvoller halten, das Fahrzeug auf die Eltern zuzulassen und den SF-Rabatt von den Großeltern auf die Eltern zu übertragen.

Wenn das Verhältnis zu den Eltern ein wenig besser wäre würde ich es dann auch so machen, ja.

Aber der Plan mit den Großeltern scheint ja dann offensichtlich aufzugehen.

Vielen Dank!

am 9. Februar 2016 um 19:54

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 9. Februar 2016 um 20:46:16 Uhr:

 

Wenn mein Sohn 2 Jahre alt ist, kann ich doch auf seinen Namen ein KFZ anmelden und versicherern.

Das halte ich für ein Gerücht!

Zitat:

@TheCashix schrieb am 9. Februar 2016 um 20:54:37 Uhr:

...

Wenn das Verhältnis zu den Eltern ein wenig besser wäre würde ich es dann auch so machen, ja.

Aber der Plan mit den Großeltern scheint ja dann offensichtlich aufzugehen.

...

Dann kann man nur hoffen, dass der VN noch lange unter uns weilt, denn im Sterbefall kannst du max. die SF-Jahre übernehmen, die du selbst hättest erfahren können, der Rest wäre futsch.

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 9. Februar 2016 um 20:54:55 Uhr:

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 9. Februar 2016 um 20:46:16 Uhr:

 

Wenn mein Sohn 2 Jahre alt ist, kann ich doch auf seinen Namen ein KFZ anmelden und versicherern.

Das halte ich für ein Gerücht!

Das ist kein Gerücht.

Es wird unter anderem so praktiziert, wenn das Kind eine Behinderung hat und um in den "Genuß" einer KFZ-Steuerbefreiung/Ermäßigung zu kommen, ist es notwendig daß das Fahrzeug auf das Kind angemeldet sein muß.

Denn nur der Halter bekommt diese "Vergünstigung".

Zitat:

@Oetteken schrieb am 9. Februar 2016 um 21:00:43 Uhr:

Zitat:

@TheCashix schrieb am 9. Februar 2016 um 20:54:37 Uhr:

...

Wenn das Verhältnis zu den Eltern ein wenig besser wäre würde ich es dann auch so machen, ja.

Aber der Plan mit den Großeltern scheint ja dann offensichtlich aufzugehen.

...

Dann kann man nur hoffen, dass der VN noch lange unter uns weilt, denn im Sterbefall kannst du max. die SF-Jahre übernehmen, die du selbst hättest erfahren können, der Rest wäre futsch.

Solange die Prämie immer pünktlich vom Konto abgebucht wird......

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