Versicherung/Abmeldung bei Gebrauchtwagenverkauf
Hallo zusammen,
ich möchte bald meinen PKW als Gebrauchtwagen verkaufen. Da ich einen Firmenwagen bekommen, ist der Übergang für mich relativ einfach. Allerdings werde ich das Fahrzeug erst Dezember 2019 (oder evtl. sogar erst Januar 2020) erhalten.
Das heißt der Verkauf fällt auf jeden Fall in das Jahr 2020. Wie stelle ich das mit der Versicherung am besten an?
Generell wäre ja die Frage ob ich ihn ganz abmelde (dann muss der Interessent rote Kennzeichen mitbringen)?
Aus dem Bauch würde ich ihn (wegen Probefahrt) eher noch angemeldet lassen. Allerdings stellt sich mir dann die Frage zur Versicherung. Haftpflicht muss er ja haben, das ist klar. Macht es Sinn die Voll- und Teilkasko zu kündigen oder sollte ich die dann besser auch behalten?
Ich habe gelesen, dass es manchmal üblich ist vor der Probefahrt den Interessenten unterschreiben zu lassen, dass er für evtl. Schäden haftet. Dann brauche ich ja keine Kasko-Versicherung mehr.
Was wäre hier das beste Vorgehen?
Viele Grüße
Flipp
4 Antworten
Willst Du das Auto denn noch bis Januar fahren?
Dann änder doch einfach garnix am bisherigen Tarif.
Wenn das Auto verkauft wird, gibst Du eine entsprechende Meldung an die Zulassungsstelle und die Versicherung. Dann wird Dir der Anteil der Versicherung und der Steuer entsprechend zurückerstattet.
Für den Verkauf selber würde ich an deiner Stelle einen Vordruck nehmen. Die bekommst Du z.B. bei Mobile.de, Autoscout 24 oder dem ADAC. Dabei sind auch die erforderlichen Meldungen an die Zulassungsstelle und Versicherung (Postkarten). Die füllst Du aus und läßt Sie vom Käufer unterschreiben. Dort wird unter anderem auch eine Ummeldefrist vereinbart.
Dann alles versenden und das wars dann. Die versicherung und die Zulassungsstelle bzw. der Zoll melden sich dann bei Dir wegen der Rückerstattung.
Das ist die übliche Vorgehensweise bei Verkäufen von Privat an Privat. Zusätzlich hast Du die Sicherheit, das der Käufer das Auto ummeldet, tut er das nicht, hast Du wiederrum die Möglichkeit dies zu melden (was Du ja durch die Zusendung der entsprechenden Nachweise schon getan hast). Alles weitere würde dann die Zulassungsstelle unternehmen.
Es empfiehlt sich, den Wagen bis zum Verkauf angemeldet zu lassen. In der Regel lässt das die Versicherung auch bei gleichzeitiger Anmeldung eine gewisse Zeit mit dem alten Tarif zu. Ob sich für einen so kurzen Zeitraum die Umstellung auf reine Haftpflicht lohnt, wage ich eher zu bezweifeln.
In dem Fall wäre es ja eh keine gleichzeitige Anmeldung, weil der Wagen ja wohl auf den Arbeitgeber zugelassen ist. So oder so spart man wenig.
Man kann den Wagen natürlich abmelden, letztlich auch den Käufer für die Haftung unterschreiben lassen, aber es würde den Käuferkreis dermaßen einschränken, daß es keinen Sinn mehr ergäbe. Kurz.....laufen lassen, beim Kaufvertrag umgehende Abmeldung in den Vertrag einpflegen, und Zulassungsstelle und Versicherung informieren.
Meine Meinung:
Man sollte den Wagen nicht mit den Nummernschildern rausgeben!
Auch ein Perso kann gefälscht sein und der Käufer fährt noch monatelang auf Deiner Versicherung/Steuer rum, egal was im Vertag steht,
ist aber nur daran wiederzufinden woher die Knöllchen kommen, bei Dir eintreffen.
Ist Kollegem passiert. Ehe alles ausgelaufen/abgeschlossen war war fast ein Jahr rum. Die Ämter (Zulassungsstelle, Zoll, örtliche Polizei) haben sich die Ermittlungsarbeit gegenseitig zugeschoben, bzw. Akten sind auf dem Weg verloren gegangen.
Der Wagen war ja versichert, insofern keine akute Gefahr.
Und natürlich stand im Vertrag, das der Käufer den Wagen umzumelden hat.
Und was passiert dem Käufer, wenn er sich nicht dran hält?
Vielleicht: Nichts?
Also:
Schilder abbauen!
Separat damit handeln.
Wenn es jmd in der eigenen Stadt ist, man sicher weiß wo er wohnt etc.
kann man die Schilder ja mitverkaufen. Sonst sind sie für den Käufer eh nahezu nutzlos.
Übergabe der Schilder nach Ummeldung.
Dazu fährt man halt gemeinsam zur Zulasungsstelle (man braucht nur die alten Zulassungen,
nicht das Fahrzeug, evtl. die alten Schilder)
Selbst abmelden ist ganz doof, wenn man finanziell nicht gerade völlig am Ende ist...
Wer kauft einen Wagen ohne Probefahrt? Oder rennt mit roten Schildern rum(die man nicht mehr "leihen" darf)?
Das drückt den Preis...(Auch das der Wagen schon abgemeldet ist wirkt seltsam.)
Vor der Probefahrt den Führerschein zeigen lassen. Klingt albern, aber kommt vor..
Nicht darauf vertrauen, das der Käüfer ja sooo nett ist. Betrüger leben davon, das sie das können, nett und seriös wirken (wenn nicht wären sie ja im falschen Job..)
"Rote Schilder" gibt es m.W. nur noch für professionellen Einsatz. Und nur der Schilderbesitzer selbst darf damit fahren.
"Leihen" ist seit ein paar Jahren verboten, denn:
Der normale privat man darf sich ein 7-Tage-Schild für 35 Eur bei der Zulassungstelle holen.
Zitat:
@Flipp87 schrieb am 1. Oktober 2019 um 09:48:28 Uhr:
Ich habe gelesen, dass es manchmal üblich ist vor der Probefahrt den Interessenten unterschreiben zu lassen, dass er für evtl. Schäden haftet. Dann brauche ich ja keine Kasko-Versicherung mehr.
Em, wenn der Käufer mittellos ist, nutzt Dir seine Unterschrift garnichts.
Ne Schufa-Auskunft ist m.W. bisher unüblich, oder?