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Versicherung abgelehnt nach zulassung wie weiter?

Themenstarteram 28. Juni 2020 um 8:42

Hallo,

ich hab am 17.6 ein Motorrad zugelassen.

Also ganz Normal EVB Nummer geholt Zulassungsstelle usw...

Leider war ich danach 2 Wochen nicht da.

Als ich wieder da war lag ein Schrieb in Briefkasten das die Versicherung abgelehnt wurde.

Muß ich jetzt nochmal zu Zulassungsstelle oder wie läuft das?

AB und wieder anmelden wollte ich eigentlich nicht.

Oder reicht es der Zulassungsstele die neuen EVB mitzuteilen?

Danke

Beste Antwort im Thema
am 28. Juni 2020 um 13:31

Zitat:

@aMieX schrieb am 28. Juni 2020 um 14:58:44 Uhr:

Die Geschichte stimmt so wie hier erzählt mit Sicherheit nicht.

Vielleicht mal den ganzen Beitrag des TE lesen, und nicht nur selektiv rauspicken was man lesen möchte um den Gutmenschen raushängen zu lassen.

22 weitere Antworten
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am 28. Juni 2020 um 12:58

Die Geschichte stimmt so wie hier erzählt mit Sicherheit nicht.

Wer am 17.6 ein Motorrad anmeldet, der hat 1 Woche später bestimmt nicht die Kündigung wegen Nichtbezahlung der Erstprämie im Postkarten.

Da müssen ganz andere Zeiträume vergangen sein.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 28. Juni 2020 um 12:01:22 Uhr:

Statt 14 Tage los zu ziehen, hätte man ggf den Vertrag bei der Versicherung unterschreiben müssen. Nur die eVB abholen und dann läuft das von selbst, klappt nicht bei allen Versicherungen

Bei welcher Versicherung, die ich online abschließe, muss ich hinterher noch was unterschreiben??

Hab ich ja noch nie gehört.

Dazu noch ganz schön anmaßend zu behaupten, der TE sei "losgezogen"...

Der Versicherungsbeitrag ist frühestens 14 Tage nach Zugang der Beitragsrechnung fällig.

Man hat ja ein 14 tägiges Widerrufsrecht. Danach beginnt eigentlich erst die Zahlungsfrist.

d.h. das frühestens erst 28 Tage nach Zugang der Beitragsrechnung abgebucht bzw gezahlt werden muss

am 28. Juni 2020 um 13:31

Zitat:

@aMieX schrieb am 28. Juni 2020 um 14:58:44 Uhr:

Die Geschichte stimmt so wie hier erzählt mit Sicherheit nicht.

Vielleicht mal den ganzen Beitrag des TE lesen, und nicht nur selektiv rauspicken was man lesen möchte um den Gutmenschen raushängen zu lassen.

am 28. Juni 2020 um 13:32

Zitat:

@celica1992 schrieb am 28. Juni 2020 um 15:30:37 Uhr:

Der Versicherungsbeitrag ist frühestens 14 Tage nach Zugang der Beitragsrechnung fällig.

Man hat ja ein 14 tägiges Widerrufsrecht. Danach beginnt eigentlich erst die Zahlungsfrist.

d.h. das frühestens erst 28 Tage nach Zugang der Beitragsrechnung abgebucht bzw gezahlt werden muss

Der Grund für die Ablehnung war nicht die Nichtzahlung der Motorradpolice - einfach mal lesen ;)

Zitat:

@LordCyber schrieb am 28. Juni 2020 um 11:05:03 Uhr:

Hallo,

ja neue EVB habe ich schon.

Genau die Kosten der Zwangsabmeldung wollte ich vermeiden.

Du hast ein angemeldetes Fahrzeug. Du brauchst keine EVB, du brauchst eine Versicherung. Auch wenn das etwas Wortspielerei ist.

Deine neue Versicherung meldet dem Verkehrsamt den Schutz und es ist gut.

Nennt sich eVBÜ :D

@ windelexpress

Hat das sehr gut erklärt.

Es gibt die EVB und die VBÜ.

Die EVB dient nur zur Anmeldung von Fahrzeugen. Aus diesem Grund sind meistens noch keine Fahrzeugdaten in der EVB hinterlegt und das Beginn-Datum ist der Tag der Zulassung. Sie dienst nur als vorläufiger Versicherungsschutz.

In einer VBÜ müssen alle erforderlichen Fahrzeudaten hinterlegt sein und das Datum, wann der Versicherungsschutz beginnt. Aus diesem Grund kann/muß eine DVÜ immer als Versicherungswechsel (die tollen Jahreswechsel) und zur Herstellung eines Versicherungsschutzes verwendet werden.

Nachzulesen in der Zusammenfassung des Gesamtverband der deutschen Versicherer. Liegt jeder Zulassungsstelle vor und eigentlich sollte das auch jeden Versicherungsmenschen vorliegen.

Es gibt jedoch eine Abweichung zur Verwendung einer EVB. In dem Moment, wo bereits schon Maßnahmen nach § 25 FZV durch die Zulassungsstelle eingeleitet sind, darf zur Wiederherstellung des Versicherungsschutzes eine EVB verwendet werden. Der Grund dafür ist, dass das Allgemeinwohl wichtiger ist und damit deine Gefahr für die Allgemeinheit zügig abgeschlossen werden kann.

Beispiele:

https://emilag.zendesk.com/.../...3%9C-und-wof%C3%BCr-brauche-ich-sie-

https://www.friday.de/.../evb-nummer?...

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