Versicherer will nach Totalschaden Kaufvertrag sehen
Guten Abend,
ich habe einen Unfall durch Eigenverschulden verursacht. Mein Fahrzeug hat einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten, weshalb ich gerade versuche, den Schaden an meinem Fahrzeug mit der Vollkaskoversicherung zu regulieren. Das Fahrzeug wurde dann wie gewohnt von einem Sachverständigen begutachtet. Daraufhin verlangte die Versicherung Kontodaten zur Auszahlung des Schadens, welche ich telefonisch durchgegeben hatte. 2 Stunden nach dem Telefonat, bekomme ich eine email, dass „zur weiteren Prüfung“ Fahrzeugbrief und Kaufvertrag benötigt wird. Jetzt stellt sich mir die Frage, was dort genau geprüft werden soll. Wofür brauchen Sie den Kaufvertrag? Und könnte die Versicherung die Abrechnung wegen eines fehlenden Kaufvertrags verweigern?
Mfg
125 Antworten
Wenn es schon vor Gericht ist, wird die Versicherung sicher schon mal mitgeteilt haben, wofür sie den Kaufvertrag sehen möchte. Handelt es sich eventuell um eine Entschädigungsbegrenzung bis zur Höhe des Kaufpreises?
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Die haben bis jetzt nur mitgeteilt dass die alle Forderungen abweisen aus welchem Grund stand nicht dabei
Zitat:
@Alexruss1990 schrieb am 1. Juli 2024 um 11:26:09 Uhr:
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 1. Juli 2024 um 11:22:35 Uhr:
Wenn es schon vor Gericht ist, wird die Versicherung sicher schon mal mitgeteilt haben, wofür sie den Kaufvertrag sehen möchte. Handelt es sich eventuell um eine Entschädigungsbegrenzung bis zur Höhe des Kaufpreises?Die haben bis jetzt nur mitgeteilt dass die alle Forderungen abweisen aus welchem Grund stand nicht dabei
Mehr habe ich von Anwalt nicht erhalten zurzeit
Leider hört man das immer wieder, dass Versicherungen so vorgehen. Vor Gericht könnte das schnell zu deinen Gunsten ausgehen. Es sei denn, es gibt doch eine Klausel im Vertrag, wonach du den Kaufvertrag vorlegen müsstest. Eigentlich sollte dein Anwalt dich besser informieren.
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Der hat nur gemeint die sollen begründen warum die dem brauchen bis dahin gibt es keinen
Zitat:
@Alexruss1990 schrieb am 1. Juli 2024 um 11:27:11 Uhr:
Zitat:
@Alexruss1990 schrieb am 1. Juli 2024 um 11:26:09 Uhr:
Die haben bis jetzt nur mitgeteilt dass die alle Forderungen abweisen aus welchem Grund stand nicht dabei
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Dann liegt bislang erst die Verteidigungsanzeige vor. Dieses Verhalten der Versicherung deutet darauf hin, dass der Versicherung Hintergrundinformationen über Vorschäden vorliegen, die nach ihrer Ansicht klärungsbedürftig sind.
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Das habe ich schon gedacht nur wenn die nicht sagen was die genau prüfen wollen kann ich auch keine Infos bereitstellen
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Vorallem das Auto hatte vor mir nur einen Besitzer dem sehen die auch im brief also könnten die im Zweifelfall sich auch mit ihm im Verbindung setzen
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 1. Juli 2024 um 11:45:12 Uhr:
Dieses Verhalten der Versicherung deutet darauf hin, dass der Versicherung Hintergrundinformationen über Vorschäden vorliegen, die nach ihrer Ansicht klärungsbedürftig sind.
Dann würde höchstwahrscheinlich ein Eintrag in der HiS-Datenbank vorliegen. Man kann per kostenloser Selbstauskunft bei der HiS GmbH die Einträge zum eigenen Fahrzeug abfragen.
Die Versicherung ist nicht verpflichtet, Ermittlungen anzustellen. Du musst deinen Anspruch beweisen. Ich hoffe, dein Anwalt hat gewissenhaft gearbeitet und nichts übersehen.
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Ist aber verpflichtet im Schadenfall auszahlen oder begründen warum die es nicht tuhen oder sehe ich das falsch
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Natürlich müssen sie leisten, wenn als Voraussetzungen vorliegen. Hier ist es aber so, dass die Versicherung behauptet, erst zahlen zu müssen, wenn der Vertrag vorgelegt werden muss. Daher muss geprüft werden, ob es tatsächlich so ist, dass die Versicherung nur zahlen muss, wenn der Vertrag vorgelegt wird. Das sollte dein Anwalt prüfen können, bzw hoffentlich schon getan haben.
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Danke muss ich mal nachfragen bzw wenn ich vertraghabe nachschauen
Aus meiner Sicht könnte er das Fahrzeug samt Schenkungsurkunde auch geschenkt bekommen haben. Wenn kein besondere, begründeter Verdacht des illegalen Erwerbs besteht, werden die einfach bis zum Zeitwert regulieren müßen. Damit sollte auch ein mündlicher "Handschlagvertrag" völlig egal sein.
Die richten ja auch nicht ihre Prämie nach dem wirklichen kaufpreis aus, sondern nach Listenpreisen, Zeitwerten etc..
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Es ist aber nicht deine Sicht maßgeblich, sondern die Vertrags- und Rechtslage und die könnten anders sein.