Versicherer will nach Totalschaden Kaufvertrag sehen

Guten Abend,

ich habe einen Unfall durch Eigenverschulden verursacht. Mein Fahrzeug hat einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten, weshalb ich gerade versuche, den Schaden an meinem Fahrzeug mit der Vollkaskoversicherung zu regulieren. Das Fahrzeug wurde dann wie gewohnt von einem Sachverständigen begutachtet. Daraufhin verlangte die Versicherung Kontodaten zur Auszahlung des Schadens, welche ich telefonisch durchgegeben hatte. 2 Stunden nach dem Telefonat, bekomme ich eine email, dass „zur weiteren Prüfung“ Fahrzeugbrief und Kaufvertrag benötigt wird. Jetzt stellt sich mir die Frage, was dort genau geprüft werden soll. Wofür brauchen Sie den Kaufvertrag? Und könnte die Versicherung die Abrechnung wegen eines fehlenden Kaufvertrags verweigern?

Mfg

125 Antworten

Wenn Du es nicht weißt: Lese mal in Deinem Versicherungsvertrag nach ob Diese Klausel erwähnt wird, ansonsten die Versicherung oder deren Vertreter (falls vorhanden) fragen ob Du die hast bzw.den Grund für den Wunsch nach dem KV erfragen.

bei der HUK nennt sich das "KALKO Plus", dann hättest Du 36 Monate Neuwertentschädigung, bzw Kaufpreisentschädigung bei GW-Kauf. Das sollte sich mit einem Blick in den Versicherungsschein klären lassen.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 24. Oktober 2023 um 19:42:38 Uhr:


Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 24. Oktober 2023 um 19:42:38 Uhr:

Zitat:

@nogel schrieb am 24. Oktober 2023 um 19:38:06 Uhr:


Anders sähe es aus, wenn der Kaskovertrag eine Neupreis/Kaufpreis Entschädigung beinhalten würde. Ist bei dir nicht der Fall, oder?

Ja stimmt, das du Recht, in diesem Fall wäre das dann anders.

Manche Versicherer schreiben ja tatsächlich sowas wie zB:
"Kaufwert ist der durch einen von uns beauftragten Kfz-
Sachverständigen ermittelte Wiederbeschaffungswert
des Fahrzeugs am Tag der erstmaligen Zulassung auf
Sie. Berücksichtigt wird dabei auch der Fahrzeugzustand
unmittelbar vor Eintritt des Schadens.
Die Höchstentschädigung ist begrenzt auf den Kaufpreis,
den Sie für das Fahrzeug gezahlt haben. Im
Schadenfall müssen Sie uns auf Verlangen den Kaufvertrag
für das Fahrzeug vorlegen
."

Heißt das dann wirklich, dass wenn man zB ein Schnäppchen schlägt oder zB von den Großeltern ein Auto für einen obligatorischen Euro bekommt (Wert zB 10.000,00 Euro) man exakt 1,00 Euro bekäme? Das würde die ganze Vollkasko ja ad absurdum führen?!
Klar, im Umkehrschluss mehr als verständlich, dass nur der Kaufwert (WBW) gezahlt wird, weil ja sonst ein Betrüger auf die Idee kommen könnte absurde Kaufpreise in Kaufverträge einzutragen.

@littlekeppi
Manche Versicherer schreiben ja tatsächlich sowas wie zB:
"Kaufwert ist der durch einen von uns beauftragten Kfz-
Sachverständigen ermittelte Wiederbeschaffungswert
des Fahrzeugs am Tag der erstmaligen Zulassung auf
Sie. Berücksichtigt wird dabei auch der Fahrzeugzustand
unmittelbar vor Eintritt des Schadens.
Die Höchstentschädigung ist begrenzt auf den Kaufpreis,
den Sie für das Fahrzeug gezahlt haben. Im
Schadenfall müssen Sie uns auf Verlangen den Kaufvertrag
für das Fahrzeug vorlegen
."

aus welcher AKB hast du das denn?

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Müsste die wgv sein. Habe ich aber so oder so ähnlich bei ein paar anderen auch gesehen.

ok, dass kannte ich so noch nicht. Bin auch nicht sicher ob das rechtlich so korrekt ist. Das sollen aber mal die Juristen hier beantworten.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 25. Oktober 2023 um 09:16:06 Uhr:


ok, dass kannte ich so noch nicht. Bin auch nicht sicher ob das rechtlich so korrekt ist. Das sollen aber mal die Juristen hier beantworten.

Bin zwar kein Jurist, aber von einem Juristen aus unserem Hause habe ich gelernt, dass bei Sachversicherungen (zählt ja die Vollkasko mit dazu) Vertragsfreiheit herrscht. Im Gegensatz zu Haftpflichtversicherungen, bei denen der überwiegende Anteil des Umfangs und der Leistungen gesetzlich festgelegt ist.

Bei Landkasko-Versicherungen (z.B. Baumaschinen, Landmaschinen etc.) habe ich schon verschiedenste Verträge gesehen: einmal ist der Neuwert versichert, also das was es kostet, die Maschine (oder eine gleichwertige) jetzt neu zu kaufen, einmal der Zeitwert, einmal der Anschaffungspreis lt. Kaufvertrag, einmal der Listenpreis zum Datum des Kaufs...

Darum bearbeite ich auch lieber Haftpflichtschäden.

Hatte das Fahrzeug gegebenenfalls einen Vorschaden
beim Vorbesitzer?
Bei mir war dieses der Fall und es ging darum ob ich den Wagen als Unfallwagen gekauft hatte, bzw. dieser laut Vertrag als repariert angegeben worden war. Schritt 2 war dann, dass Reparaturbelege angefordert worden sind.
Da keine Belege vorhanden waren, wollte die Versicherung nicht zahlen und ich musste klagen.
Das Thema hatte sich über ein Jahr hingezogen…….

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 25. Oktober 2023 um 09:16:06 Uhr:


ok, dass kannte ich so noch nicht. Bin auch nicht sicher ob das rechtlich so korrekt ist. Das sollen aber mal die Juristen hier beantworten.

"Die Vertragsfreiheit ist ein wichtiges zivilrechtliches Grundprinzip und eine Konsequenz aus der Privatautonomie. Sie ist grundrechtlich durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet und schützt das Recht des Einzelnen, sein Verhalten nach eigener Entscheidung zu gestalten. Der Schutz erfasst die Freiheit des Abschlusses oder Nichtabschlusses eines privatrechtlichen Vertrages und seine Gestaltung. Ein Kontrahierungszwang, d.h. die Pflicht einen Vertrag abzuschließen, besteht nur in seltenen Ausnahmefällen."

haufe.de

Die Versicherung hat mich darum gebeten, den Kaufvertrag einzusehen, um sich über die Fahrzeughistorie schlau zu machen, insbesondere aufgrund des hohen Schadens. Dabei wollten Sie aus irgendeinem Grund dringend die Daten des Verkäufers haben. Keine Ahnung warum das so wichtig ist bei einer Schadenregulierung. Ob das Datenschutztrechtlich i.O. ist, weiß ich auch nicht. Weitere Einzelheiten wurden mir diesbezüglich nicht mitgeteilt.

Stelle dich darauf ein, dass du keinen Euro erhältst, bevor du nicht die gewünschten Daten lieferst. Dein Fall wird jetzt in der Tiefenprüfung gelandet sein und du musst liefern.

Kleiner Auszug aus den Musterbedigungen der AKB in Sachen Aufklärungspflichten..

Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist.

Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses, zum Umfang des Schadens und zu unserer Leistungspflicht wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wir können verlangen, dass Sie uns in Textform antworten.

Sie müssen uns angeforderte Nachweise vorlegen, soweit es Ihnen billigerweise zugemutet werden kann, diese zu beschaffen.

Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadens erforderlichen Weisungen befolgen, soweit dies für Sie zumutbar ist.

Aber Daten vom Verkäufer einfach weiter geben darf man dank Datenschutz nicht

Auf welcher Grundlage darf man das nicht? ["man" = Privatperson]

Was ist wenn der Kaufvertrag mündlich stattgefunden hat mit Hände schütteln?

Zitat:

@MBE213 schrieb am 24. Oktober 2023 um 20:24:02 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 24. Oktober 2023 um 19:38:06 Uhr:


Anders sähe es aus, wenn der Kaskovertrag eine Neupreis/Kaufpreis Entschädigung beinhalten würde. Ist bei dir nicht der Fall, oder?

Schön wärs, denn der Wiederbeschaffungswert ist m.E. vom Gutachter auch zu niedrig ermittelt worden.
...

Ist der kalkulierte Wiederbeschaffungswert niedriger als dein Kaufpreis? Dann wäre es evtl. im eigenen Interesse, den Kaufvertrag vorzulegen.

Man kann im übrigen Gutachten auch anfechten, wenn man damit nicht einverstanden ist, bzw. hat in der Regel das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Ist der Gutachter von der eigenen Versicherung, oder von der Versicherung eines Unfallgegners? Das geht hier nicht eindeutig hervor, vielleicht habe ich es auch überlesen.

Was spricht denn generell in deinem Fall dagegen, den Kaufvertrag vorzulegen?

Vielleicht hat aber auch der Verkäufer einen Unfallschaden verschwiegen, was bei der Prüfung jetzt herausgekommen ist?
Bzw. ein Vorschaden wurde entdeckt, und die Versicherung fragt sich jetzt, wer den möglicherweise verschwiegen hat. In dem Fall könnte dich ein Kaufvertrag "unfallfrei" entlasten, wenn es ein alter Vorschaden ist.
Oder Belasten, wenn du das Auto kaputt gekauft hast, und nun so abwickeln willst. Was ich natürlich weder weiß, noch unterstelle.

Und wenn du den Vertrag mündlich abgeschlossen hast, dann war das eben so. Nur blöd, wenn der Verkäufer eventuell einen Vertrag hat und diesen vorlegt....

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