Verschwiegener Unfallschaden bei privatem KFZ-Kauf
Hallo,
angenommen Person A kauft Person B seinen Wagen (NP 47.000 Euro in 2008) in den letzten Tagen fuer 10.000 ab, mit der Klausel im Kaufvertrag "linke hintere Tuer ersetzt". Auch vor Zeugen bestaetigt Person B, dass der Wagen ansonsten unfallfrei ist.
Person A hat gute Kontakte zu einem Werkstattmitarbeiter und bittet seinen Kontakt einen Tag spaeter, doch bitte mal die Wartungs- und Reparaturhistorie seines zuvor gekauften Fahrzeugs aufzurufen, um Details ueber den "Tueraustausch" zu erfahren.
Es kommt heraus, dass leider nicht nur die Tuer, sondern auch Schweissteile wie der Schweller, als auch das linke Seitenteil und zusaetzlich beide Tueren getauscht und lackiert worden sind.
Der tatsaechliche Schaden waere somit um ein Vielfaches hoeher und wuerde sich auf fast 7000 Euro netto belaufen.
Person A ruft veraergert Person B an und stellt ihn zur Rede. Person B sieht seinen Fehler mit dem "Verschweigen" des tatsaechlichen Schadens sofort ein und bietet an, den Kauf rueckgaengig zu machen und das Auto abzuholen.
Person A moechte das Auto allerdings behalten, da es ansonsten in einem sehr guten Wartungszustand ist.
Des Weiteren wuerde Person A sich zufriedengeben, wenn Person B etwas vom Kaufpreis erlaesst, um so die damalige Wertminderung beim etwaigen Wiederverkauf (in ca. 1 Jahr) ausgleichen zu koennen.
Wie koennten beide theoretisch verfahren in dieser Angelegenheit?
Beste Antwort im Thema
Person A kann wandeln oder einen Preisnachlass von Person B fordern. Da Person B wandeln will, wird es für Person A schwierig hier einen Preisnachlass herauszuhandeln. Ist aber nicht unmöglich. Nur muss Person A dann beweisen wie hoch der Mindertwert dann wirklich wäre.
Dann käme im weiteren, wenn man sich nicht einig wird Person C in Spiel die denn dann ermitteln müsste. Diese Person C müsste dann von Person A erst einmal beauftragt (und bezahlt) werden. Person E und Person F, die für die Parteien dann im weiteren sicherlich tätig würden, müssten über Person G eine Entscheidung herbeiführen. Hier würde dann Person G unter Umständen noch eine weitere Person C, sozusagen ein hohes C beauftragen, die dann quasi für Person G darüber entscheidet ober der Minderwert vom der ersten Person C realistisch ist oder ob ein anderer Minderwert zum tragen kommt.
Ich hoffe das ist alles verständlich geschrieben so? 🙂
22 Antworten
Was wuerdest du sonst machen?
Der Wagen ist ansonsten absolut top und auch der Schaden ist in der VAG-Werkstatt fachmaennisch behoben.
Ausstattungs- und wartungstechnisch wuerde es sehr sehr schwierig werden, etwas in der Preisklasse zu finden.
Waere dies nicht der Fall, wuerde ich den Wagen sofort wieder abgeben.
Bernd ist wohl nen richtiger Deutscher und würde den Verkäufer durch sämtliche Instanzen klagen, um letztendlich höchstrichterlich einen Wertausgleich von 500 Euro zu bekommen abzgl. der 3000 EUR Gerichtskosten... Solche Leute mag ich besonders gern...
Wenn dir das Auto gefällt und der Verkäufer etwas vom Preis zurück erstattet, dann ist doch gut...
Du verwechselst da was.
Nicht ich bin der Böse bei dem Spiel! 😉
Es gibt halt auch noch Leute, die Werte in Ihrem Leben haben.
Ehrlichkeit zäht bei mir dazu und wenn einer meint, mich arglistisch täuschen zu können, dann hätte er sich den falschen ausgesucht.
Ok... Was würdest du machen, wenn der Verkäufer den Wagen wieder zurück nehmen würde?
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Dann würde er zum Ausgleich ein Dutzend Falschparker anzeigen. 😉
Moin,
Bevor das hier weiter abdriftet....
Bitte zurück zum Thema
Grüße
Steini
Guten Morgen,
Es gibt Neuigkeiten.
Ich war eben sowohl bei der Dekra, als auch bei einem freien Sachverstaendigen. Beide bestaetigten mir eine sachgemaesse Reparatur. Der Gutachter riet mir dazu, 500€ Wertausgleich anzubieten und durchzudrücken. Die VAG-Werkstatt die die komplette Zeit ueber den Wagen wartete, reparierte und auch den Unfallschaden beseitigte, bestaetigte mir ebenfalls nochmalig alle getaetigten Reparaturen und wies auf den sonst astreinen Zustand des Fahrzeugs hin.
Die 500€ bot ich dem Verkaeufer nun an, er entschuldigte sich nochmals und wird das Geld gleich überweisen. Für mich ist die Sache damit erledigt und ich sitze nun bei der Zulassungsstelle. Danke euch fuer Eure Tipps.
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Also ich selber würde mich nicht mit einer einfachen Wertminderung zufrieden geben.
Schließlich bin ich betrogen worden.
Hallo Bernd,
man muß aber schon Zivilrecht und Strafrecht auseinanderhalten.
Außerdem sollte man das pragmatisch angehen, denn recht bekommen und den größeren ökonomischen Vorteil haben sind zweierlei.
Der TE hat das IMO sehr gut lösen können, und ohne großen Streß.
Liebe Grüße
Herbert