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Verschleißschaden/Ratenkauf was nun?

Themenstarteram 5. Februar 2015 um 10:16

Guten Morgen,

ich hoffe ich bin hier richtig.

Und zwar geht es darum das ich im September letzten Jahres einen Passat gekauft habe (3B5 1.8, 156K runter, 4-Gang Automatik, Bj:97) in diesem Zeitraum habe ich festgestellt das dass Fahrzeug Öl verliert

worauf ich in die Werkstatt gefahren bin und dort die Ventildeckeldichtung erneuern lassen habe.

Gute 2 Wochen hatte ich Ruhe bis es wieder anfing. Ich wieder zu Werkstatt wo dann nur ratlose Blicke

entstanden. Einige Zeit vorher sind mir noch diverse Dinge aufgefallen: Gewünschte Schlammspülung im Motor wurde nicht gemacht, Schaltverhalten passt nicht bzw. ruckelt beim schalten, beim Bergauffahren geht die Drehzahl auf knapp 5000 hoch und vor kurzem ist mir die Wasserpumpe flöten gegangen sprich Fahrzeug ist nicht mehr Fahrfähig, da dieses sofort überhitzt.

Komplettkosten der Reparaturen 1100€ die ich mir momentan einfach nicht leisten kann.

Gibt es eine Möglichkeit den KFZ-Kredit zu beenden und den Wagen wieder an den Verkäufer zurückzugeben? Weil ich bin auf das Fahrzeug angewiesen und Zahle momentan Raten für ein kaputtes Auto.

Gruß

Sean

Beste Antwort im Thema
am 5. Februar 2015 um 10:31

So mies sich das jetzt anhört, aber wenn du dir einen 97er Passat noch finanzieren musstest und kein Geld für Reparaturen hast (die bei dem Alter auf kurz oder lang IMMER kommen) kannst du dir schlciht kein Auto leisten, ODER aber eben was kleines wien alten Corsa..

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am 5. Februar 2015 um 10:31

So mies sich das jetzt anhört, aber wenn du dir einen 97er Passat noch finanzieren musstest und kein Geld für Reparaturen hast (die bei dem Alter auf kurz oder lang IMMER kommen) kannst du dir schlciht kein Auto leisten, ODER aber eben was kleines wien alten Corsa..

am 5. Februar 2015 um 11:15

Um auf Deine Frage einzugehen:

Nein, Du kannst das Auto nicht zurückgeben und bist auch zur Weiterzahlung der Kreditraten verpflichtet - selbst wenn das Auto Schrott wäre.

Es gäbe höchstens die Möglichkeit, das Auto zu verkaufen und mit dem Erlös den Kredit zu tilgen. Falls das Fahrzeug, weniger wert ist als die Restschuld, zahlst Du weiterhin für nix.

Gruß

Der Chaosmanager

War das Auto vom Händler? Gibt es Gewährleistung?

Dann ganz schnell per Einschreiben geltend machen! Innerhalb 6 Monate wird unterstellt, die Mängel lagen bei Verkauf vor und der Verkäufer haftet. Google mal. Aber nur wenn nicht privat gekauft.

Offen gesagt, auch wenn es nicht das ist was Du hören möchtest:

Einen 3B5 1.8, 156K runter, 4-Gang Automatik, Bj:97 finanziert man schlicht und ergreifend nicht, eigentlich kauft man sowas noch nicht mal wenn keine Reperaturrücklage vorhanden ist.

Solche Autos werden deutlich unter 2000€ gehandelt.

Dein Problem ist nun, dass Du einerseits ein defektes Auto hast, andererseits natürlich die Kreditraten weiter zahlen musst (wieviel isses denn eigentlich noch?).

Was Du versuchen kannst ist den Händler in die Pflicht zu nehmen, sofern dies kein Privatmann war bzw. wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde.

Wie erkennt der Laie, ob eine Schlammspülung gemacht wurde?

Und welche Bude, die halbwegs bei Vernunft ist, bietet eine solche Karre auf Ratenkauf an?

am 5. Februar 2015 um 15:15

Zitat:

@coyote89 schrieb am 5. Februar 2015 um 11:16:21 Uhr:

 

Gibt es eine Möglichkeit den KFZ-Kredit zu beenden und den Wagen wieder an den Verkäufer zurückzugeben? Weil ich bin auf das Fahrzeug angewiesen und Zahle momentan Raten für ein kaputtes Auto.

Gruß

Sean

Doch, du löst den Kreditvertrag ab, sprich du zahlst die noch offenen Raten womit der Kreditvertrag beendet ist, und du fragst den Verkäufer ob er das Fahrzeug wieder ankaufen möchte.

Das 4-Gang Automatikgetriebe hatte ich auch in meinem Passat. Viele dieser Getriebe haben noch nie einen ATF Wechsel erlebt (alle 60.000km sollte gewechselt werden glaube ich) und wenn die Automatik erstmal anfängt zu spinnen ist man mit ganz viel Glück mit einem ATF Wechsel dabei (ca. 160 Euro) oder kann gleich zum Automatikgetriebespezialisten gehen (ca. 2000 Euro).

Oder wie bei mir bei VW anfragen was die Reparatur des Automatikgetriebes kostet: 5400 Euro (inkl. Einbau immerhin).

Es wäre gut vor einem Autokauf mal diverse Foren zu durchstöbern. Die 4-Gang Wandlerautomatik von VW kommt dort nicht gut weg. Es gibt mehr Anleitungen wie man von dieser Automatik auf Handschalter umbaut als Empfehlungen sich so einen Wagen zu kaufen.

Ich nehme an der Wagen wurde von privat gekauft?

Und zu guter letzt: was für eine Werkstatt sagt dass diese Reparaturen 1100 Euro kosten? Wenn das kein Spezialist ist für Automatikgetriebe von VW ist das wohl mehr eine sehr grobe Schätzung was das tatsächlich kosten wird (s.o.).

Ein 17 Jahre altes Fahrzeug ist sicher als Bastlerfahrzeug verkauft worden

In der Regel übernimmt kein Verkäufer für sowas eine Garantie/Gewährleistung

am 5. Februar 2015 um 17:27

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 5. Februar 2015 um 16:50:51 Uhr:

Ein 17 Jahre altes Fahrzeug ist sicher als Bastlerfahrzeug verkauft worden

In der Regel übernimmt kein Verkäufer für sowas eine Garantie/Gewährleistung

Gemäß BGB kann der Verkäufer die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen.

Gruß

Der Chaosmanager

Auch nicht bei Bastlerfahrzeugen ? Wußte ich nicht.Habe ich bislang auch noch nie etwas mit zu tun gehabt

Dann wird das eben umgangen indem der Händler den Wagen nur vermittelt

am 5. Februar 2015 um 19:15

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 5. Februar 2015 um 19:27:32 Uhr:

Auch nicht bei Bastlerfahrzeugen ? Wußte ich nicht.Habe ich bislang auch noch nie etwas mit zu tun gehabt

Wenn der Verkäufer dem Käufer die Mängel des Fahrzeugs bei Vertragsabschluss mitteilt, kann der Käufer auch keinen Gewährleistungsanspruch daraus ableiten (§ 442 BGB). Hätte der Verkäufer den TE also darauf hingewiesen (schriftlich), dass das Automatikgetriebe defekt sei, hätte der Käufer keinen Gewährleistungsanspruch.

Zitat:

Dann wird das eben umgangen indem der Händler den Wagen nur vermittelt

Ob dies im Fall des TE tatsächlich so konstruiert worden ist, geht aus dem Eingangsthread nicht hervor.

Im übrigen würde ich nicht annehmen, dass das Fahrzeug dem TE als "Bastlerfahrzeug" verkauft wurde - ein Bastlerfahrzeug würde man wohl kaum finanzieren.

Gruß

Der Chaosmanager

 

Hier wird ja auch nach Finanzierungen für Reifen und Felgen gefragt,Bastlerautos würde ich deshalb auch nicht ausschließen...

am 6. Februar 2015 um 13:54

Ich warte drauf bis jemand nach ner finanzierung für die nächste Inspektion fragt oder ob der TÜV für die HU Gebühr auch Ratenzahlnug anbietet..

am 6. Februar 2015 um 15:11

Solche Fahrzeuge werden entweder im Kundenauftrag oder als Export verkauft, kaum ein Händler wird sich auf die Sachmangelhaftung einlassen.

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