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Verschleiß = Mangel? Was muss beim Verkauf angegeben werden?

Hallo,

ein Freund versucht einen 13 Jahre alten 530d touring zu verkaufen bzw. möchte das.
Der Grund ist ein erheblicher Wartungsstau, der deutlich in den 4-stelligen Bereich geht, konkret u.a.

- Rostansatz an Türen/Kofferraumklappe
- defekte Glühkerzen
- Stoßdämpfer am Ende
- Federn/Aufhängung verschlissen
- Bremsen ziemlich runter
- diverse Kleinigkeiten (Gummis, Domlager etc.)

Muss man diese Mängel beim Privatverkauf angeben oder kann man den Wagen auch einfach hinstellen und sagen: muss der Käufer halt selbst genau prüfen. Die verschlissenen Glühkerzen würden z.B. erstmal nicht auffallen, am nächsten Morgen nach dem Kauf aber vermutlich schon.

Danke.

15 Antworten

Hallo,

Mängel die bekannt sind gehören auch schriftlich im Kaufvertrag angegeben.

MfG Michi

Moin,

Alles was an Mängeln bekannt ist muss aufgeführt werden. Speziell Punkte, welche die Verkehrssicherheit einschränken müssen genannt werden - sonst kann es im Falle eines Unfalls teuer werden.

MfG Kester

Zitat:

@kine050683 schrieb am 15. April 2015 um 05:49:23 Uhr:


Hallo,

Mängel die bekannt sind gehören auch schriftlich im Kaufvertrag angegeben.

MfG Michi

Genau dahin zielt glaube ich die Frage: Sind das denn Mängel, oder ists einfach üblicher Verschleiß bei einem 13 Jahre alten Auto mit vermutlich 20000km?

Alles was dem Besitzer bekannt ist, muss er auch dem Käufer mitteilen.

Man kann sich nicht immer darauf berufen, dass man Hein Blöd ist und selbst von nichts wusste.

Zitat:

@Matsches schrieb am 15. April 2015 um 07:17:35 Uhr:



Zitat:

@kine050683 schrieb am 15. April 2015 um 05:49:23 Uhr:


Hallo,

Mängel die bekannt sind gehören auch schriftlich im Kaufvertrag angegeben.

MfG Michi

Genau dahin zielt glaube ich die Frage: Sind das denn Mängel, oder ists einfach üblicher Verschleiß bei einem 13 Jahre alten Auto mit vermutlich 20000km?
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Zitat:

@rudi333 schrieb am 15. April 2015 um 10:09:41 Uhr:


Alles was dem Besitzer bekannt ist, muss er auch dem Käufer mitteilen.

Man kann sich nicht immer darauf berufen, dass man Hein Blöd ist und selbst von nichts wusste.

Genau so sollte es unter normal denken Menschen sein.

Die Crux ist jedoch die Beweislage nach einem Verkauf an einen Dummen (die es ja zuhauf gibt wie man hier an jedem gefühlt 10. Thema selber sehen kann, wo jemand blind ein Auto gekauft hat und erst NACH dem Kauf erhebliche Mängel entdeckt):

- Der muss dem Verkäufer das erstmal nachweisen, dass der Verkäufer von Mängeln wusste und diese böswillig verschwiegen hatte. Das ist nicht unmöglich, aber aufwändig.

Als Entschuldigung des Verkäufers kann ja schon gelten, dass er beruflich keine technische Vorbildung hat, dass er langsam wirkungslos werdende Stoßdämpfer nicht erkennt, weil die Verschlechterung schleichend eintritt, dass er mangels Hebebühne nicht den Unterboden und damit die Fahrwerksteile einsehen konnte.

Als weitere Entschuldigung mag der Verkäufer anführen, dass dem Käufer bei der Probefahrt sehr wohl die defekten Glühkerzen hätten auffallen müssen, weil hierüber sogar der Bordcomputer im Klartext informiert oder eine Lampe nicht leuchtet, außerdem hat der Verkäufer ja unumwunden zugegeben, dass die letzten Wartungen nicht gemacht wurden, bzw. der Käufer konnte sich dahingehend ja informieren.

Letztlich kann der Verkäufer immer sagen, dass der Käufer ja mit dem zu kaufenden Auto auch gerne auf seine Kosten das Auto in einer Werkstatt hätte durchchecken lassen können .............

Alles sehr wackelig und keineswegs gesetzlich eindeutig ............. die Gerichte sprechen kein Recht, man bekommt nur ein Urteil, manchmal entscheiden sie so, manchmal genau anders rum.

Die Chance ist sehr groß, dass man einen Dummen findet, der ob des Wahnsinnspreises und eines auf Hochglanz polierten Autos seinen Verstand ausschaltet (wenn es da noch was zum Ausschalten gab) und eben nicht sich das Kaufobjekt mal kritisch anschaut, sondern einfach kauft.

Der Verkäufer muss sich also selbst die Frage stellen:

Welcher Menschentyp bin ich? Bin ich ein ehrlicher, aufrichtiger Mensch, dann gebe ich alle mir bekannten Mängel ungefragt bekannt und schreibe sie sogar in den Kaufvertrag rein, damit bin ich als Verkäufer auch optimal abgesichert gegen nachträgliche Forderungen oder Streitigkeiten, allerdings muss ich dann am Preis wohl erhebliche Abstriche machen, falls der Käufer nicht generell abwinkt, weil ihm die Sache zu heiß ist.

Oder bin ich ein Arschloch, ein Betrüger und Lügner? Dann würde ich die Mängel so lange für mich behalten, wie ich nicht direkt danach gefragt werde bzw. mich mit Unwissenheit herausreden und die Entdeckung der Mängel dem Käufer überlassen.

Grüße
Udo

Ehrlich gesagt, musst du nichts von dem erwähnen. Wenn wir die Frage ohne Moral und rein objektiv betrachten, ist das alles Verschleiß, sowie Dinge, die alltäglich bei Gebrauchten, vor allem alten und vor allem bei Bayern, widerzufinden sind.

Trotzdem ist das schon ein richtiges Fass ohne Boden und ich würde mir wünschen, dass man dem eventuell sogar sehr naiven Käufer, darüber aufklärt, was so in etwa auf einen zukommen könnte.

Und bei so vielen Dingen bei einem E39, der ja nur noch auf Schrottplätzen einen Platz findet, kann man mit so vielen Mängeln mit einem halbwegs guten Anwalt, dir einen Betrug unterstellen und eventuell durchkommen, wenn du den bmw nicht als Bastlerauto mit Aufklärung verkauft hast. Denn, das Ding ist ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Man bekommt ja schon den E60 530d ab 6000 Euro.

Danke für die Aufklärung.

Na ja, er fährt ja noch, aber eben die Reparaturen müssten gemacht werden.

Die Kupplung dürfte vermutlich auch bald fällig werden und an der Heckscheibe ist wohl auch ne Dichtung undicht.

Also zusammengefasst: fährt, aber würde den TÜV wohl so nicht überstehen.

Was macht man denn dann am besten mit dem Auto, wenn man es nicht einem Privatmann unterjubeln will?

Was mit 320.00 km auf der Uhr wohl auch schwer sein dürfte.

Schlachten oder zum Export.

Mein Kumpel ist Händler und setzt oft solche Kisten ins Netz, und da kommen immer wieder zwielichtige Gestalten aus dem nahen Osten und legen das Geld auf den Tisch und brauchen den Wagen nicht mal zu besichtigen.

Immer ganz witzig anzusehen, aber denke, das sind die einzigen Möglichkeiten. Auf dem Schrottplatz stehen viele E39 auch mit viel weniger auf der Uhr, also kannst du bei nem BMW echt nicht viel erwarten.

Was für eine Preisvorstellung hattest du denn?

Hallo, das Fahrzeug hat über 300 000 km auf der Uhr😛

Verkaufen und gut ist es. Wer sich sowas kauft sollte mit solchen Reparaturen rechnen andernfalls hat der Käufer halt Pech.

Wie lang soll den die Mängelliste im Kaufvertrag werden😁, das ist doch albern.

Gekauft wie gesehen / evtl. Probefahrt + Privatkauf Ausschluß der Gewährleistung und Punkt.

Zitat:

@w202w210 schrieb am 15. April 2015 um 12:04:16 Uhr:



Auf dem Schrottplatz stehen viele E39 auch mit viel weniger auf der Uhr, also kannst du bei nem BMW echt nicht viel erwarten.

Du hast recht. Mercedes Modelle in dem Alter findet man dort nicht. Da sind die Karossen alle schon weggerostet 🙂

Es ist ja nicht meiner... ich fragte nur mal hier. 😉

Was kann man denn preislich überhaupt ansetzen?

Moin,

Das Auto kann man ganz simpel verkaufen. Da gibt es keine Probleme mit. Alle Mängel, die bzgl. Verkehrssicherheit bekannt sind nennen und alles was an Defekten bekannt und nennenswert ist nennen und gut ist - der Rest fällt unter Gebrauchsspuren, die ich auch erwähnen würde wobei sich das bei den km eh ergibt. Wer das Auto dann kauft - wusste es doch entsprechend und hat auch entsprechend wenig dafür bezahlt. Hinzu kommt - wenn dann doch noch irgendwas aufploppt bist du fein Raus - denn du kannst belegen ehrlich gewesen zu sein da wirds dann echt schwer dir was nachzusagen.

Verkauft bekommt man ALLES und das auch ohne sich anschließend Sorgen machen zu müssen.

MfG Kester

Zitat:

@LKOS schrieb am 15. April 2015 um 12:12:30 Uhr:



Zitat:

@w202w210 schrieb am 15. April 2015 um 12:04:16 Uhr:



Auf dem Schrottplatz stehen viele E39 auch mit viel weniger auf der Uhr, also kannst du bei nem BMW echt nicht viel erwarten.
Du hast recht. Mercedes Modelle in dem Alter findet man dort nicht. Da sind die Karossen alle schon weggerostet 🙂

Altes Fahrzeug lieber mit etwas Rost, oder altes Fahrzeug reif für die Presse.

Frage mich, wie du dich wohl entscheiden würdest. Und keines meiner Fahrzeuge hat trotz Winterbetrieb auch nur ein Fünkchen Rost. Aber wem erzähle ich hier schon etwas.

Zum TE:
Preislich bist du ganz klar unter 1500 Euro. Der E39 meines Kumpels ging vor 4 Jahren für 1100 weg, mit einem Jahr Tüv, eventuell Zylinderkopfdichtung und paar kleineren Mängel.

Zitat:

@rudi333 schrieb am 15. April 2015 um 10:09:41 Uhr:


Alles was dem Besitzer bekannt ist, muss er auch dem Käufer mitteilen.

Man kann sich nicht immer darauf berufen, dass man Hein Blöd ist und selbst von nichts wusste.

Die Frage was moralisch am besten ist wurde glaube ich nicht gestellt.

Dass man bekannte

Mängel

nicht verschweigen darf ist offenkundig.

Noch nicht beantwortet wurde die Frage, ob typischer Verschleiß explizit abgegeben werden muss, selbst wenn er bekannt ist.

Ich würde zu nein tendieren.

Zumindest "Alles was dem Besitzer bekannt ist, muss er auch dem Käufer mitteilen." würde ich ins Reich der Fabel verweisen.
Dass es fair und nett wäre wenn er es täte steht auf einem anderen Blatt.

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