Verschleiß = Mangel? Was muss beim Verkauf angegeben werden?
Hallo,
ein Freund versucht einen 13 Jahre alten 530d touring zu verkaufen bzw. möchte das.
Der Grund ist ein erheblicher Wartungsstau, der deutlich in den 4-stelligen Bereich geht, konkret u.a.
- Rostansatz an Türen/Kofferraumklappe
- defekte Glühkerzen
- Stoßdämpfer am Ende
- Federn/Aufhängung verschlissen
- Bremsen ziemlich runter
- diverse Kleinigkeiten (Gummis, Domlager etc.)
Muss man diese Mängel beim Privatverkauf angeben oder kann man den Wagen auch einfach hinstellen und sagen: muss der Käufer halt selbst genau prüfen. Die verschlissenen Glühkerzen würden z.B. erstmal nicht auffallen, am nächsten Morgen nach dem Kauf aber vermutlich schon.
Danke.
15 Antworten
Zitat:
@tartra schrieb am 15. April 2015 um 12:06:49 Uhr:
Hallo, das Fahrzeug hat über 300 000 km auf der Uhr😛Verkaufen und gut ist es. Wer sich sowas kauft sollte mit solchen Reparaturen rechnen andernfalls hat der Käufer halt Pech.
Wie lang soll den die Mängelliste im Kaufvertrag werden😁, das ist doch albern.
Gekauft wie gesehen / evtl. Probefahrt + Privatkauf Ausschluß der Gewährleistung und Punkt.
Neee, neee .......... soooo einfach ist es dann doch nicht als Verkäufer.
Da würde ich doch eher das machen, was Kester empfiehlt: Alle bekannten Mängel penibel aufführen im Kaufvertrag, auch das mit dem Wartungsstau und dass das Auto so, wie es jetzt ist, nicht durch den TüV kommen wird, denn es gibt leider "Kunden", die machen nachher Probleme.
Einem Bekannten von mir ist das mal passiert, der hatte einen uralten Volvo (18 Jahre alt!) mit sehr, sehr vielen Kilometern auf der Uhr auch so verkauft mit der standardmäßigen Floskel: Gekauft wie gesehen und Probefahrt gemacht, ohne Garantie und Gewähr!
Und dem Käufer gegenüber leider nur mündlich erwähnt, dass der olle Wagen nun einen "etwas" erhöhten Ölverbrauch hätte, so um die 1 bis 1,5 Liter auf 1.000 Kilometer.
Damit war der zunächst glückliche Käufer einverstanden, war ja kein Neuwagen.
Dummerweise war das nicht im Kaufvertrag erwähnt, das mit dem erhöhten Ölverbrauch und später dann wurde dies zum Streitpunkt, der Käufer klagte auf Rückgängigmachung, weil das Auto einen erheblichen Mangel hätte: erhöhter Ölverbrauch! Die Prozesse gingen über 3 Instanzen, mal hin- und mal her, Gutachter wurden bestellt, natürlich von jeder Seite mehrere, das alte Auto wurde geprüft und zerlegt, schließlich bekam der Käufer in letzter Instanz Recht! Mein Bekannter musste das Auto zurücknehmen!
Unmittelbar danach hatte er das Auto für mehr Geld nach Afrika verkauft.
Man muss nicht alles verstehen, nur, dass nichts unmöglich ist.
Grüße
Udo