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verschifung import aus Englan

Themenstarteram 29. Dezember 2010 um 18:39

Ich hab fragen zur Verschiffung

1. Wie funktioniert das alles

2. Was Kostet Das

3. Was muss ich beachten

 

ich bitte um alles was ihr mir so sagen könnt und welche tipps ihr für mich habt

ich danke im voraus.:)

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11 Antworten

Hallo,

Zitat:

verschifung import aus Englan

Aus GB ist kein Import in diesem sinn, GB = EU. Import muss mann Verzollen + Einfuhrumsatzsteuer.

Zitat:

Ich hab fragen zur Verschiffung

na dann fragt mal genau, selbst mit dem Schiff oder mit Hänger oder?

Zitat:

Wie funktioniert das alles

Was alles? Der TÜV?

Zitat:

Was Kostet Das

Was Kostet was, der Ferry, der Transport?

Da sinnt noch viele frage offen. :confused:

Gruss

Themenstarteram 30. Dezember 2010 um 20:07

ja ich wollt nur wissen was ich alles brauche und was mich der spass so kosten würde und welche vorschriften hab ich oder kann ich das fahrzeug einfach her bringen und dann einfach anmelden

also,

Zitat:

ich wollt nur wissen was ich alles brauche

Papier für die Zulassung in Deutschland.

Zitat:

Fall 1: Das Auto war im Ausland schon in Betrieb, allerdings kürzer als drei Jahre. Es stammt aus einem EU-Land, es liegt eine EG-Typgenehmigung vor.

Für die Zulassung brauchen Sie: EG-Typgenehmigung

Nachweis über EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung

(ist in der jeweiligen Landessprache abgefasst, enthält aber meist die englische Bezeichnung COC – Certificate of Conformity)

Kaufvertrag

Personalausweis/Reisepass

Fall 2: Für das Fahrzeug liegt eine EG-Typgenehmigung vor, es war länger als drei Jahre in einem EU-Land im Verkehr. Hier brauchen Sie für die Zulassung:

EG-Typgenehmigungsnachweis über EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung (ist in der jeweiligen Landessprache abgefasst, enthält aber meist die englische Bezeichnung COC – Certificate of Conformity)

Untersuchungsberichte der neu durchgeführten Haupt- und Abgasuntersuchung. Für die Checks können Sie bequem vorab beim TÜV Service Center einen Termin vereinbaren.

Kaufvertrag

Personalausweis/Reisepass

Für den TÜV/Dekra usw.

Scheinwerfer vertauschen (wegen Linksverkerh) R => L, ist das nicht mögliche, durch neuer ersetzen. :D

Zitat:

was mich der spass so kosten würde

Zur die übliche Gebühr wie TÜV/ASU (§21), Zulassung (Neuer Brief u.Farhzeugschein), kennzeichen, kommt noch die Transport bzw. umkosten wie z.Bsp. Flug, Ferry, Benzin/Diesel, übernachtung, usw.

Wie soll das Fzg. überführt werden?

1. Mit dem Zug/Flugzeug nach GB und Fzg. selbst fahren. Vorher noch Kurzzeitkennzeichen EU besorgen, Kostet ca. 45€/5 Tag,

s. z.Bsp.Link

dann mit dem Ferry v. z.Bsp. Dover nach Calais ca. 50€ (1 Personnen/1 PKW), leider hat die Hovercraftfähre Calais - Dover Ihren Betrieb zum Herbst 2000 eingestellt., oder ganz Nobel mit den Eurotunnel.

2 Mit dem Hänger, z.Bsp. Calais-Dover-Calais Kostet ca. 100€, da duch kein Zug/Flug, Kurzzeitkennzeichen.

Hab ich was vergessen? :confused:

Gruss

 

Hallo,

bloß nicht mit KKZ, das ist eine verbotene Fernzulassung.

Bitte auch nicht einfach so mit britischen Schildern, da dort die Versicherung personengebunden ist.

Absolut legal sind nur:

Bei abgemeldetem Fahrzeug Hänger,

bei angemeldetem Fahrzeug Grenzversicherung (Tour Insure oder ADAC). Damit darfst du auch in Deutschland noch länger fahren, dann mit britischen Schildern.

Es gibt in GB keine Ausfuhrkennzeichen.

§21 brauchst du nicht, da EU, allerdings Datenblatt oder CoC notwendig. HU ohnehin, da kannst du auch mit dem britischen Schildern hin.

 

Viel Erfolg

BV

Zitat:

Original geschrieben von Bottervogel

 

Absolut legal sind nur:

Bei abgemeldetem Fahrzeug Hänger,

bei angemeldetem Fahrzeug Grenzversicherung (Tour Insure oder ADAC). Damit darfst du auch in Deutschland noch länger fahren, dann mit britischen Schildern.

Es gibt in GB keine Ausfuhrkennzeichen.

§21 brauchst du nicht, da EU, allerdings Datenblatt oder CoC notwendig. HU ohnehin, da kannst du auch mit dem britischen Schildern hin.

 

Viel Erfolg

BV

Das ist auch nicht absolut Legal s. hier beitrag v. LittleRed

"§21" bewust in klammer gesetzt weil nicht angegeben worden ob das Fzg. sich noch in Betrieb befindet

TÜV SÜD

Zitat:

Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden

Zitat:

Original geschrieben von Bottervogel

 

Absolut legal sind nur:

Bei abgemeldetem Fahrzeug Hänger,

bei angemeldetem Fahrzeug Grenzversicherung (Tour Insure oder ADAC). Damit darfst du auch in Deutschland noch länger fahren, dann mit britischen Schildern.

Es gibt in GB keine Ausfuhrkennzeichen.

§21 brauchst du nicht, da EU, allerdings Datenblatt oder CoC notwendig. HU ohnehin, da kannst du auch mit dem britischen Schildern hin.

 

Viel Erfolg

BV

Das ist auch nicht absolut Legal s. hier beitrag v. LittleRed

"§21" bewust in klammer gesetzt weil nicht angegeben worden ob das Fzg. sich noch in Betrieb befindet

TÜV SÜD

Zitat:

Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden

Nicht nur zum spass hab ich ein F-350 Dually, zGG. 4,5T, anhängerlast mit der Kugel 3,5T, maul-Kupplung + E-bremse ab ich auch noch dazu :D

@ F 350

Grenzversicherung ist legal für UK, da UK in EU aber keine Überführungskennzeichen hat bzw. keine Versicherung für non-residents ermöglicht.

Dein Gegenbeispiel betraf die USA, das geht wirklich nicht wenn ein Wohnsitz in D besteht.

 

Recht hast du mit den 7 Jahren, ist korrekt so.

 

Ein Haken besteht noch: Die Grenzversicherung gilt erst außerhalb UK. Für die Fahrt bis Harwich habe ich mir damals KKZ mit grüner Karte beschafft, damit die Fahrt bis zum Hafen versichert war. In D habe ich sie nicht benutzt wegen Fernzulassung.

 

Mit deinem Hänger ist schon nicht das Verkehrteste...

 

Grüße

BV

am 4. Januar 2011 um 12:10

Hallo zusammen!

 

Vielleicht darf ich einen kleinen Beitrag zu der Diskussion beisteuern:

Zur Zeit stellt sich mir die gleiche Frage - zu welchen Konditionen kann ich ein Fahrzeug aus UK nach Deutschland einführen?

Da mir die Fragerei in den Foren und das Halbwissen der Forumsmitglieder auf die Nerven ging, habe ich meine Frage kurzerhand an den Zoll direkt gerichtet. An dieser Stelle muss ich wirklich mal erwähnen, dass die private Auskunft über die Zoll-Homepage super funktioniert und einem schnell und unkompliziert geholfen wird.

 

Hier die Antwort auf meine Frage, wie die Zoll- und Mehrwertsteuererhebung bei einem Autokauf im EG-Ausland abgewickelt werden:

 

Sehr geehrter Herr Motor-Talk,

seit dem 01. Januar 1993 sind die zollrechtlichen Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft entfallen, weil alle im Zollgebiet der Gemeinschaft beförderten Waren als Gemeinschaftswaren gelten und keiner zollamtlichen Überwachung mehr unterliegen. Im Warenhandel innerhalb der Gemeinschaft sind daher weder Zölle zu zahlen noch sind Zollformalitäten zu erfüllen (Achtung: Ausnahmen bestehen für verbrauchsteuerpflichtige Waren - Alkohol, Tabakwaren und Energieerzeugnisse). Infolgedessen können Privatpersonen aus EG-Staaten grundsätzlich Waren in anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft mengen- und wertmäßig unbegrenzt erwerben und in ihr Heimatland mitnehmen, sie bleiben generell mit der Umsatzsteuer des jeweiligen Kauflandes belastet. Die Mitwirkung der Zollverwaltung ist in diesen Fällen nicht mehr vorgesehen.

Von dieser Regel gibt es allerdings Ausnahmen, so sind z.B. Verkäufe von neuen Fahrzeugen innerhalb der EG grundsätzlich in dem Mitgliedstaat zu besteuern, in den sie bestimmungsgemäß gelangen. Dabei kommt es nicht darauf an, wie das neue Fahrzeug in die Bundesrepublik Deutschland gelangt, z.B. ob der Verkäufer es liefert oder der Käufer es abholt. Als "neu" und damit in der Bundesrepublik Deutschland zu versteuern gilt auch ein Auto, das entweder nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat oder dessen erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt.

Die deutschen Kfz-Zulassungsstellen sind daher bei der Anmeldung von Fahrzeugen, die in einem anderen EG-Staat erworben wurden, gehalten, entsprechende Kontrollmitteilungen an das für den Fahrzeughalter zuständige Finanzamt zu schicken. Der Autohändler des anderen EG-Landes sollte folglich in diesen Fällen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen bzw. den Steuerbetrag zurückzahlen, wenn ihm alle Dokumente über die Zulassung und die Steuerzahlung in Deutschland vorliegen.

Bei gebrauchten Fahrzeugen ist die Umsatzsteuer des anderen EG-Landes bereits im Kaufpreis enthalten bzw. wird durch den Verkäufer getrennt ausgewiesen und erhoben. In der Bundesrepublik Deutschland muss daher keine Umsatzsteuer mehr gezahlt werden.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt und/oder Ihre Kfz-Zulassungsstelle.

Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

N.N.

 

Ich hoffe, dass damit alle Fragen zum Thema Steuer und Zoll geklärt sind.

 

 

Zur Überführung gibt es zwei interessante Möglichkeiten:

 

Auf dem Hänger (PKW + Autohänger)! Kein Problem mit Kennzeichen etc. Ein 3,5t Autoanhänger kann beim Hängerverleih um die Ecke für ein - zwei Tage geliehen werden. Bei mir kostet er pro Tag 55€.

 

Oder auf eigener Achse mit einem Überführungskennzeichen und Auslandsversicherung. Ganz sauber ist das zwar aus Versicherungssicht nicht aber wohl die beste Lösung bei einer einmaligen Überführung aus dem Ausland nach Deutschland. Nach Erfahrungsberichten soll das für die Polizisten, die man unterwegs schonmal trifft kein Problem sein.

 

Ansonsten noch die Profilösung: Autospediteur - darum habe ich mich noch nicht gekümmert und kann von daher zu den Kosten nichts sagen. Allerdings hat ein Autokäufer, der mal ein Auto von mir gekauft hat, genau das gemacht.

 

Hoffe weitergeholfen zu haben!

Gruß Philipp

Das Ärgerliche bei (fast) allen Threads dieser Art ist nur, dass die Themenersteller regelmäßig nach den ersten beiden Postings verschwinden.

Trotzdem natürlich eine interessante Diskussion.

Grüße

BV

 

am 5. Januar 2011 um 16:34

Ist ja nicht schlimm wenn er sich nicht mehr meldet!

Auf jeden Fall bin ich so mal das Ergebnis meiner Recherchen in einem vernünftigen Zusammenhang los geworden. :cool:

Vielleicht weiß der Themenstarter ja auch schon alles und hat seinen Traumwagen gefunden und vor der Haustür stehen!

 

Jedenfalls hat er alle Infos, die er braucht:

- Auflagen zur Umrüstung

- Zoll- und Steuerinfos

- Transportmöglichkeiten und -kosten

 

F-350 hat da ja schon fleißig weitergeholfen!

Bleibt ja eigentlich gar nichts mehr, was man erfragen kann! :D

Themenstarteram 6. Januar 2011 um 5:48

Ich bedanke mich, dass ihr alle mir geholfen habt und zu dem Thema etwas geschrieben habt doch leider steht mein Traumwagen noch nicht vor meiner Haustür, leider bin ich noch am suchen.

PS: Danke

einfach mal eine Afrage an den RAC 8http://www.rac.co.uk/) und man wird Dir erklären was und wie Du es machen musst.

kannst natürlich als Mitglied den ADAC fragen.....

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