ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Verschiedene Felgengrößen auf einem Auto

Verschiedene Felgengrößen auf einem Auto

Themenstarteram 20. Juli 2011 um 16:08

Darf man am Auto verschiedene Felgengrößen montieren? und bekommt dabei keine Probleme mit Polizei oder sonstigen...?

Also z.B. Vornen 16zoll und hinten 15zoll Felgen ?

Da meine hinteren Reifen(16er) abgefahren sind sollte ich neue drauf machen... Aber da ich keine Punkte bekommen will (wegen abgefahrenen Reifen), will ich meine Winterreifen(15er) drauf machen... darf man das vom gesetz her ?

Beste Antwort im Thema
am 20. Juli 2011 um 16:18

Kurz und schmerzlos:

NEIN

Ausnahme: der Hersteller hat genau diese Kombination zugelassen. Dies ist aber i.d.R. bei unterschiedlichen Durchmessern nicht der Fall. Und eine zugelassene Kombi vorn 16 und hinten 15 halte ich für mehr als nur unwahrscheinlich. Warum, wenn schon Winterreifen vorhanden sind, motierst Du nicht den kompletten Satz. Es heißt zwar, im Winter Winterreifen, aber nicht im Sommer KEINE Winterreifen. Ob dies sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.

Gruß

Achim H.

26 weitere Antworten
Ähnliche Themen
26 Antworten
am 20. Juli 2011 um 16:17

Das deine Winterreifen dann im Winter nichts mehr taugen sollte dir klar sein...

Die Felgengröße ist egal, solange das Rad gleich groß bleibt.

am 20. Juli 2011 um 16:18

Kurz und schmerzlos:

NEIN

Ausnahme: der Hersteller hat genau diese Kombination zugelassen. Dies ist aber i.d.R. bei unterschiedlichen Durchmessern nicht der Fall. Und eine zugelassene Kombi vorn 16 und hinten 15 halte ich für mehr als nur unwahrscheinlich. Warum, wenn schon Winterreifen vorhanden sind, motierst Du nicht den kompletten Satz. Es heißt zwar, im Winter Winterreifen, aber nicht im Sommer KEINE Winterreifen. Ob dies sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.

Gruß

Achim H.

am 20. Juli 2011 um 16:28

Zitat:

Original geschrieben von Brueggener

Kurz und schmerzlos:

NEIN

Ausnahme: der Hersteller hat genau diese Kombination zugelassen. Dies ist aber i.d.R. bei unterschiedlichen Durchmessern nicht der Fall.

Wo hast du denn den Lötzinn her - der Raddurchmesser ist entscheidend, nicht der der Felgen.

Und Mischbereifung ist auch erlaubt, solange du die Achsengleichheit (selbstredend das das auch für die Felgen gilt) beachtest.

@TE - wenn du knapp bei Kasse bist und im Winter nicht gerade im tiefsten Schneefallgebiet wohnst, dann hol dir Allwetterreifen, dann hat sich das Problem erledigt ;)

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Gpunkt

Wo hast du denn den Lötzinn her - der Raddurchmesser ist entscheidend, nicht der der Felgen.

Und Mischbereifung ist auch erlaubt, solange du die Achsengleichheit (selbstredend das das auch für die Felgen gilt) beachtest.

Der einzige der hier Lötzinn von sich gibt bist du,es ist sogar gewaltiger Blödsinn.

Zweierlei Reifen und Felgengrössen darf man nur montieren wenn es der Hersteller so zulässt und diese Kombination eingetragen ist.

In der Regel aber gelten Reifen und Felgengröße für alle vier Räder. Also entweder zb 4x 225/45-17 oder 4x 205/55-16. Aber die Kombination 2x 205er und 2x 225er ist nicht zulässig auch wenn beide Reifengrößen montiert werden dürfen. Ausnahme wenn die Kombination so eingetragen ist.Aber dann darf man sie auch nur so montieren wie sie eingetragen sind.

Wenn zb Vorne die 205er und hinten die 225er als Mischbereifung eingetragen wären darf man trotzdem nicht die 205er nach Hinten montieren und die 225er nach Vorne.

 

 

Aber mal weg von der rechtlichen Seite. Vorne breitere Sommerreifen und Hinten schmälere Winterreifen ist nicht unbedingt der Sicherheit zuträglich da die Kiste dann zu einer anständigen Heckschleuder werden kann.

Da früher oder später eh neue Reifen fällig sind sollte man gleich die Sommerreifen durch Neue ersetzen. So teuer sind die für einen 1,6er auch nicht.

 

Hallole zusammen

Mischbereifung ist wie bereits gesagt zulässig aber nur wenn der Hersteller die ausdrücklich zulässt bestes Beispiel ist der Smart. Bei Normaloautos ist das nicht zulässig und wen der TE keine kohle für räder hat soll er seine karre stehen lassen oder sich einen kleinkredit leisten. Das ist letztlich billiger wie den Busgeldbescheid zu riskieren.

Die Reifengrössen sind deffiniert und hinterlegt und zwar auch mit den Felgendurchmessern 175/70 R 14 heist 14 Zoll Felge als Beispiel. Da gibts nichts rumzurechnen oder zu messen. Die Betriebserlaubniss erlischt und eventuell auch der Versicherungsschutz, punkte gibt auch noch kostenpflichtig dazu ... da ist es billiger sich das Ggeld wo anderst zu beschaffen ( nicht Klauen !!!!! ) wie die Strafen zu bezahlen.

Meist kommt man gerade dann in kontrollen oder wird im Unfälle verwickelt die andere Verschulden.. und schon ist man der Mops..

Jol.

am 20. Juli 2011 um 18:18

Vielleicht finden sich noch ein paar User mehr die alles nochmals wiederholen!

 

Sollte man mal ganz schnell schließen.....wird eh offtobic....;)

 

Und gesagt ist bereits alles......

am 20. Juli 2011 um 18:22

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

 

Der einzige der hier Lötzinn von sich gibt bist du,es ist sogar gewaltiger Blödsinn.

Zweierlei Reifen und Felgengrössen darf man nur montieren wenn es der Hersteller so zulässt und diese Kombination eingetragen ist.

Ich bitte dich, das die Kombination eingetragen ist, oder man sie eintragen läßt, ist doch Grundvoraussetzung bevor man überhaupt auf die Idee kommt Felgen zu tauschen. :rolleyes:

Jetzt nicht zurückrudern.

Wenn die Kombination eingetragen wäre hätte der TE hier sicherlich nicht nachgefragt.

Davon mal abgesehen das es nur sehr wenige Autos gibt bei denen eine Mischbereifung zulässig ist bei der die schmaleren Reifen Hinten sind,bei einem Fiat Stilo 1.6 ist das wohl auszuschliessen.

am 20. Juli 2011 um 20:22

EDIT:

es ist alles geschrieben.... sorry, für den unnötigen Post.

@DrGPunkt.... lerne lesen UND verstehen.

Die Frage des TE wurde von mir hinreichend beantwortet.

am 10. August 2011 um 18:48

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Jetzt nicht zurückrudern.

Wenn die Kombination eingetragen wäre hätte der TE hier sicherlich nicht nachgefragt.

Davon mal abgesehen das es nur sehr wenige Autos gibt bei denen eine Mischbereifung zulässig ist bei der die schmaleren Reifen Hinten sind,bei einem Fiat Stilo 1.6 ist das wohl auszuschliessen.

Wo habe ich denn zurück gerudert? Weil ich ihm Basiswissen unterstelle?

BTW die Felgengröße hat nicht zwangsweise etwas mit der Reifenbreite zu tun ;)

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Hallole zusammen

Mischbereifung ist wie bereits gesagt zulässig aber nur wenn der Hersteller die ausdrücklich zulässt bestes Beispiel ist der Smart.

Selbst ein Smart hat ab Werk keine unterschiedlichen Felgendurchmesser montiert. Lediglich extrem unterschiedliche Breiten. Wüsste auf Anhieb keinen normalen PKW bei dem unterschiedliche Felgendurchmesser freigegeben wären.

Zitat:

Original geschrieben von Brueggener

Kurz und schmerzlos:

NEIN

Ausnahme: der Hersteller hat genau diese Kombination zugelassen. Dies ist aber i.d.R. bei unterschiedlichen Durchmessern nicht der Fall. Und eine zugelassene Kombi vorn 16 und hinten 15 halte ich für mehr als nur unwahrscheinlich. Warum, wenn schon Winterreifen vorhanden sind, motierst Du nicht den kompletten Satz. Es heißt zwar, im Winter Winterreifen, aber nicht im Sommer KEINE Winterreifen. Ob dies sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.

Gruß

Achim H.

den sie wissen mal wieder nicht was sie tun oder?

1) es gibt jede menge hersteller....serienmässig is auf JEDEM crossfire hinten andere felgen drauf wie vorne. breite UND durchmesser.

2) es gibt auch zubehprfelgen die sowas zulassen...hier einmal die breite: http://www.asa-wheels.de/download/gutachten/file_1_275.pdf

3) dann gibts auch unterschiedliche durchmesser. vorne klein und schmal, hinten dick und fett. solange der wagen KEIN abs hat interesiert das nicht die bohne. nurmal bei diversen käfern nachschauen....vorne 5*13 zoll und hinten 10*15 zoll is kein thema. gibt von mattig auch diverse geschüzte gutachten für.

ach ja @topic

natürlich ist dein vorhaben zulässig. ABER solch eine mischbereifung MUSS in KOMBINATION eingetragen sein. sprich dann darf nicht 2 grössen eingetragen sein sondern "va: felge x mit reifen y in kombination mit ha: felge a mit reifen b". somit gilt: natürlich kannst du das fahren. aber ab zum tüv und abnehmen lassen. dumm nur das diese eintragung mehr kostet als n satz neuer reifen.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

1) es gibt jede menge hersteller....serienmässig is auf JEDEM crossfire hinten andere felgen drauf wie vorne. breite UND durchmesser.

Nö, vorne und hinten 18" Durchmesser. Vorne 7,5J, hinten 9J, vorne 225er-Bereifung, hinten 255er-Bereifung. Auch hier: Unterschiedliche Felgendurchmesser nicht freigegeben, auf die schnelle auch keine Sonderradkombination mit unterschiedlichen Durchmessern gefunden.

hm stimmt.

Auch beim Opel (Lotus ;) ) Speedster sind immer gleiche Felgendurchmesser.

175 auf 5,5x17" und 225 auf 7,5x17" oder

185 auf 5,5x15" und 205 auf 6x15"

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Verschiedene Felgengrößen auf einem Auto