Versatzschrauben nicht mehr zulässig
Unangenehme Nachricht für viele Alfa-Fahrer: Versatzschrauben, die den LK von 5/100 auf 5/98 reduzieren sind grundsätzlich nicht mehr zulässig. Der TÜV trägt eine solche Felge nicht mehr ein, da es für diese Schrauben keine Gutachten gibt. Für uns heißt das: Wenig Auswahl bei Zubehörfelgen. Und aufpassen, dass einem kein shop 5/100 andreht.
13 Antworten
Wo steht das ?
Hab diese Information von 2 TÜV-Prüfern des TÜV SÜD, beide haben unabhängig voneinander dies so gesagt.
Dann lass dir bitte mal die Änderung der Vorschriften kopieren, und poste sie hier.
Was TÜV-Prüfer sagen und was tatsächlich Fakt ist, sind z.T. verschiedene Dinge.
1. Wenn man logisch denkt, gibt es keinen Grund für die beiden Pürfer, mir eine falsche Auskunft zu erteilen. Niemand hätte davon etwas.
2. Falsche oder schelchte Information der Prüfer schließe ich aus, da beide Leiter einer Prüfstelle sind.
3. Einer der beiden ist ein sehr guter Freund, der mir alles eintragen würde, außer er würde dadurch seinen Job und/oder meine Sicherheit gefährden. Denn eine Montage dieser Schrauben bringt ganz einfach das Erlöschen der Betrieberlaubnis für das KfZ mit sich.
4. Warum sollten die Prüfer mir letztes jahr noch solche Felgen und die Versatzschrauben eintragten, heuer sich aber weigern, wenn sich die Vorschriften nicht geändert haben.
5. Es kann gut sein, dass einige Prüfer eher aus Unwissenheit solche Schrauben noch eintragen.
Es geht hier um Prüfer, die eine Vorschrift interpretieren müssen.
Ich kenne keine techn. Vorschrift in DE, die keinen "Interpretationsspielraum" liesse.
Der Fakt, das solche Schrauben nicht mehr eingetragen werden kann entweder daran liegen, dass der Dienstherr (KBA) eine neue eindeutige Vorschrift erlassen hat (dann diese mal kopieren lassen), oder dass einer der übergeordneten Stellen der TÜV-Behörde entschieden hat, dass ab $Stichtag anders interpretiert wird.
Das Rumgeschwurbel was hier momentan passiert, deutet auf letzteres, ist somit unwirksam (es fahren ja schliesslich genug Leute so rum).
Wenn es eine klare Vorschrift gibt, dass derartige Schrauben nicht mehr zulässig sind, soll der TÜVer die dir zeigen/kopieren.
TÜVer sind seltsame Menschen, die nach 10sek nicht mehr wissen, was sie erzählen: Mir wollte der erzählen, dass meine weissen LED-Standlichtbirnen $böse sind, und die ABE des Scheinwerfers erlöschen lassen, aber dann will er von mir, dass ich rote Lampenfarbe in die mit E-Zeichen geprüfte Nebelschluss-Scheibe des Rücklichts schmiere, weil es ihm nicht rot genug erschien...
Moin,
Es wurden in den letzten Monaten einige Grundlagen im Zulassungsrecht geändert. Dies hat zur Folge das einige Gutachtentypen aktuell nicht mehr gültig sind. Fallen unter diese Regelung auch einige dieser Schrauben, dann sind deren Gutachten nicht mehr gültig und sie dürfen, bis neue Gutachten erstellt werden, nicht mehr eintragbar.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass dies auf jeden Schraubentyp zutreffen könnte/sollte.
Ansonsten gilt: Jeder der es schon eingetragen hat, hat es eingetragen.
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von Volker PA
Unangenehme Nachricht für viele Alfa-Fahrer: Versatzschrauben, die den LK von 5/100 auf 5/98 reduzieren sind grundsätzlich nicht mehr zulässig. Der TÜV trägt eine solche Felge nicht mehr ein, da es für diese Schrauben keine Gutachten gibt. Für uns heißt das: Wenig Auswahl bei Zubehörfelgen. Und aufpassen, dass einem kein shop 5/100 andreht.
Tja, da hat unser Herr Professor wohl wieder nicht richtig zugehört.
Die Versatzschrauben werden von einigen Prüfern nicht mehr akzeptiert, wenn der Zentrierring aus Kunststoff ist.
Man beachte: einige Prüfer und Kunststoff.
Tom
Hallo,
genau dieses Thema hat mich letzte Woche auch beschäftigt, da ich auf meinen GT Felgen machen möchte die eben einen 100er LK haben (Corniche Zwinger).
Mein Händler, bei dem ich die Felgen kaufen wollte, sagte auch: Keine Chance auf TÜV wegen der Versatzschrauben.
Also habe ich zunächst beim Importeur der Felgen angerufen, da bekam ich wiederrum eine Tel. Nr. eines nahen Händlers, der könnte mir sicherlich weiterhelfen.
Das tat er auch, nach ausprobieren der Versatzschrauben an einer Zwinger meinte er das dies gehen müßte, um ein finales Urteil zu bekommen ruft er aber nochmal bei dem TÜV Prüfer an der für den Händler immer die Eintragungen macht.
Also bekam ich nach ca. 15 Min. einen Rückruf, in welchem mir bestätigt wurde das diese Felge inkl. der Versatzschrauben kein Problem auf meinem Auto darstellen.
Dann habe ich bei noch einem relativ nahen Händler angerufen der Corniche offiziell vertriebt, es ist bekannt ist das er TÜVmäßig ein "Fuchs" ist.
Auch er sagte das eine Eintragung kein Problem darstellt.
Eine Begründung, die mir logisch erschien, habe ich für das "Verbot" der Versatzschrauben bekommen:
Es wurde, wie so oft, unsachgemäß damit umgegangen.
Soll heißen: Sie wurden bei zu großen LK Unterschieden verbaut (nicht nur 2mm wie bei 100 zu 98), dadurch saßen sie nicht richtig und es kam zu Schraubenbrüchen.
Also von einem generellen Verbot kann nicht gesprochen werden, ist viel vom Verständnis des TÜV Prüfers und des Händlers abhängig.
Gruß
André
Bin gespannt, ob dir der TÜV die Schrauben wirklich einträgt.
Wieso weiß denn GTA 2003, ob ich genau zugehört habe? Hast du meine Gespräche mit den Prüfern abgehört??
Zitat:
Original geschrieben von Volker PA
Bin gespannt, ob dir der TÜV die Schrauben wirklich einträgt.
Ich hab die Zusage von 2 unabhängigen Händlern das die Eintragung kein Problem darstellt.
Warum sollte ich daran noch zweifeln?
Gruß
André
Zitat:
Original geschrieben von Volker PA
Wir werden sehen. Wäre nett, wenn du dann mal schreibst, wie es gelaufen ist.
Werd ich machen, kein Problem.
Gruß
André
Zitat:
Original geschrieben von Volker PA
Wir werden sehen. Wäre nett, wenn du dann mal schreibst, wie es gelaufen ist.
Hallo,
also, Felgen mit LK 100 sind auf meinem GT (LK 98) montiert.
Inklusive Zentrierringen aus Kunststoff.
TÜV ging ohne Probleme, Eintragung ist gemacht.
Gruß
André